Bekanntmachung des Landratsamtes Kronach vom 30.03.2026, Nr. 27-642/2-107/25
Das Landratsamt Kronach gibt gemäß § 15 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 70 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Art. 69 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) und Art. 74 Abs. 4, Abs. 5 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) bekannt:
Dem Markt Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, wird die gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser und Grundwasser aus Regenwasserkanälen des Küpser Gemeindeteils Hummenberg in den Teufelsgraben erteilt. Die gehobene Erlaubnis wurde vom Landratsamt Kronach mit Bescheid vom 20.03.2026, Nr. 27-642/2-107/25 ausgesprochen, gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 WHG.
Der Bescheid und seine Begründung werden in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 27.04.2026 auf der Website des Marktes Küps unter der Internetadresse
https://www.kueps.de/buergerservice-politik/rathaus/amtliche-bekanntmachungen
sowie im Rathaus des Marktes Küps, Am Rathaus 1, 96328 Küps, Zimmer Nr. 102 während der Dienststunden
Montag bis Freitag ⇔ 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag ⇔ 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch ⇔ 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten als zugestellt.
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung werden nachstehend bekannt gemacht. Die gehobene Erlaubnis wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Dem Markt Küps wird die stets widerrufliche gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 WHG erteilt, gesammelte Niederschlagswässer und Grundwässer aus den Regenwasserkanälen des Gemeindeteils Hummenberg über 3 Einleitungsstellen (E1; E2; E3.1) auf der Flurnummer 151/2 der Gemarkung Oberlangenstadt in den Teufelsgraben (Gewässer 3. Ordnung) einzuleiten, sowie Grundwasser abzuleiten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in 95444 Bayreuth,
Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Küps, den 03.04.2026