Am 12. Mai 2026 tritt erstmals der neu gewählte Marktgemeinderat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Burkersdorf und Hain sind nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen nicht durch einen dort ansässigen Gemeindebürger im neuen Gremium vertreten.
Auf Initiative der Bürgerschaften aus Burkersdorf und Hain sind im Sinne des Art. 60a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) deshalb Ortssprecher/innen zu wählen. Die Wahl soll im Rahmen von Ortsversammlungen erfolgen. Ich darf deshalb alle Wahlberechtigten zur
und zur
herzlich einladen. Ortssprecher bekleiden, wie die Mitglieder des Marktgemeinderates, ein kommunales Ehrenamt. Sie können an allen Sitzungen und seiner Ausschüsse, in denen örtliche Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung des Ortsteils, für den sie gewählt wurden, beratend teilnehmen.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die ein gesondertes Wahlbenachrichtigungsschreiben mit der Post erhalten haben.
Ortssprecherkandidaten werden aus der Mitte der Versammlung durch Zuruf vorgeschlagen. In der anschließend stattfindenden geheimen Wahl mit Stimmzetteln wird dann ein Ortssprecher des jeweiligen Gemeindeteiles mehrheitlich ermittelt. Ich hoffe sehr, dass viele Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Ortsvertretung für den Marktgemeinderat Küps zu wählen.
Ihr