Am 15. Mai 2024 werden zur Zahlung fällig:
| Grundsteuer A und B | 2. Rate für 2024 |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 2. Rate für 2024 |
Sparkasse Kulmbach-Kronach
DE60 7715 0000 0240 2306 98
Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim e.G.
DE81 7706 9044 0000 7074 73
Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer und Ihren Namen an, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden können.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten!
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portoauslagen erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die Marktkasse Küps dankenswerterweise ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.