| Am 15. Mai 2025 werden zur Zahlung fällig: | |
| Grundsteuer A und B | 2. Rate für 2025 |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 2. Rate für 2025 |
Überweisungen können auf folgende Bankkonten der Marktkasse Küps erfolgen:
Bitte geben Sie bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte PK-Nummer und Ihren Namen an, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden können.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzuschläge zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten!
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portoauslagen erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die Zwangsbeitreibung angeordnet werden.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler, die die Marktkasse Küps dankenswerterweise ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.
M A R K T K Ü P S