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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Küps
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelles zum Kommunalen Förderprogramm

Das Anschreiben der Eigentümer von Immobilien in den beiden Sanierungsgebieten „Ortskern“ und „Bahnhofsviertel“ im vergangenen Dezember mit Verweis auf das Kommunale Förderprogramms des Marktes Küps war ein voller Erfolg. So erreichten seit Anfang Januar zahlreiche Anfragen das Gemeindeumbaumanagement und es konnten bereits acht Sanierungsberatungen durch die beauftragte Architektin Christiane Werthmann durchgeführt werden. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Eigentümer auch gewillt sind umfassende Sanierungsmaßnahmen umsetzen.

Immer wieder erreichen das Gemeindeumbaumanagement jedoch auch Anfragen, bei denen die Vorstellungen der Eigentümer mit den Gestaltungsvorgaben des Kommunalen Förderprogramms nicht vereinbar sind. Dabei stellen diese jedoch keine Willkür dar, sondern sollen zum Erhalt des baulichen Erbes sowie zur Förderung der städtischen und ländlichen Qualität beitragen. Da dies jedoch kein einfaches Unterfangen ist und immer auch verschiedene Belange gegeneinander abzuwägen sind, werden die Sanierungsberatungen durchgeführt, um die individuelle förderfähige Ausführung der Sanierungsmaßnahmen zu klären.

Doch warum sind Nachbildungen, wie etwa eine Fassadenverkleidung aus Aluminium in Schieferoptik, nicht förderbar?

Hierbei ist zunächst anzumerken, dass diese Materialien häufig nur wenig Pflege erfordern und die Verwendung von Naturschiefer kostenintensiv ist. Doch genau da setzt das Kommunale Förderprogramm an. So fördert dieses nicht den reinen Bauunterhalt, sondern möchte die Hausbesitzer mit finanziellen Zuschüssen dazu animieren, natürliche und traditionelle Materialien bei der Sanierung einzusetzen. Ist das Anbringen einer neuen Fassadenverkleidung an einem Nebengebäude vorgesehen, ist in der Regel die Verwendung einer Holzverschalung mit senkrechter Struktur zu empfehlen. Dabei kann durch die Lasur des Holzes ein dunklerer Farbton erreicht werden. Um den Pflegeaufwand möglichst gering zu halten, ist auch der Einsatz von naturbelassenem Lärchenholz zu erwägen, da bei diesem kein Nachstreichen erforderlich ist.

Weitere Informationen zu einer durch das Kommunale Förderprogramm förderfähigen Gestaltung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen und Außenanlagen stehen Ihnen durch die Gestaltungsfibel zur Verfügung. Diese erhalten Sie als Druckausgabe im Rathaus oder finden sie auf der Internetseite des Marktes Küps.

Bei Fragen und Interesse am Kommunalen Förderprogramm steht Ihnen Benedikt Römer vom Gemeindeumbaumanagement telefonisch unter 0151 7017 5149 und per E-Mail (kek@kueps.de) zur Verfügung.