zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 36. Stadtratssitzung vom 07.11.2022 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 21 - Nein 0
zu 2 Bekanntgaben
zu 2.1 Neue Stadtblatt-App heißt MeinOrt-App
Zum 01.01.2023 startet die eigenentwickelte App des Linus Wittich Verlages „MeinOrt“. Die neue App bietet einen deutlich erweiterten Funktionsumfang und liegt mit EURO 499,00 (bisher EURO 970,00) unter dem bisherigen Preis.
Die neue App ist ebenfalls Bestandteil des vorhandenen Digitalpaketes, eine entsprechende Vertragsänderung folgt. Bereits jetzt können Sie die App über den jeweiligen App-Store, bzw. Google-Playstore auf Ihrem mobilen Endgerät laden. Mit der nächsten Stadtblatt-Ausgabe ist auch das pdf in der App verfügbar. Außerdem ist es jetzt möglich, Push-Mitteilungen für neu eingestellte Informationen zu erhalten.
Frau Gnerlich wird sich um die Öffentlichkeitsarbeit kümmern und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
zu 2.2 Vollzug des Haushaltsrechts; Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Schreiben vom 24.10.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 genehmigt. Der Haushaltsplan 2022 ist damit rechtskräftig.
zu 2.3 Einladung zur Faschingssitzung nach Gauaschach
Herzliche Einladung zur Faschingssitzung am Freitag, 27.01.2023 und Samstag, 28.01.2023 jeweils ab 19:11 Uhr im TSV Gauaschach.
zu 2.4 Baumaßnahme Bürgerhaus - Änderung Beauftragung Elektroinstallation
zu 2.5 Sachstandsbericht zur Anfrage vom 17.10.2022: Kupsch-Anwesen
Das Entwicklungskonzept Kupsch-Anwesen mit Quartier Niedertor wurde seitens Planungsbüro Kraus fertigestellt und kann in einer der nächsten Sitzungen dem Stadtrat präsentiert werden. Das Konzept kann hier als Grundlage für eine Konkretisierung der Planung dienen.
zu 2.6 Sachstandsbericht zur Anfrage vom 17.10.2022: Schloss Saaleck
Es wurden mit einigen Interessenten Begehungen durchgeführt. Leider konnten die Gespräche nicht weiter vertieft werden, da auch hier unklar ist, wie eine solch große Maßnahme mit den gegebenen Eigentumsverhältnissen umgesetzt werden kann. Hier muss seitens der Stadt überlegt werden, welche Konzepte und Investorenkonstellationen umsetzbar sind.
Aktuell wartet die Verwaltung auf die Freigabe durch das Landesamt für Denkmalpflege bezüglich der Voruntersuchungen. Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde noch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erklärt, sodass die Aufträge an die ausführenden Büros noch nicht vergeben werden konnten.
Sobald die Freigabe vorliegt werden die Aufträge vergeben und die Voruntersuchung kann beginnen. Erst nach Abschluss der Voruntersuchung können konkrete Planungen in die Wege geleitet werden, diese Zeit wäre zu nutzen, um sich über das Investorenmodell Gedanken zu machen.
zu 2.7 Sachstandsbericht zur Anfrage vom 17.10.2022: Bushaltestelle Grund-, Mittelschule
Die Planung ist abgeschlossen. Der Zuwendungsbescheid liegt vor, sodass unmittelbar ausgeschrieben werden kann. Die Ausschreibung soll Ende November vorliegen. Anfang Dezember erfolgt die Ausschreibung für eine Ausführung ab März 2023.
zu 2.8 Sachstandsbericht zur Anfrage vom 17.10.2022: Weihertorplatz / Bleichrasen
Das Konzept Weihertorplatz/Bleichrasen wird durch das Büro Dietz noch im Jahr 2022 fertiggestellt. Nach abschließender Vorstellung im Stadtrat wird der Bericht des Konzeptes an die Regierung von Unterfranken versandt. Ab 2023 kann prinzipiell mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden. Geplant ist, mit der Errichtung des neuen Sanitärgebäudes zu beginnen. Allerdings ist hierfür ebenfalls noch ein Zuschussantrag zu stellen und die Freigabe durch die Regierung von Unterfranken abzuwarten.
zu 3 Musikakademie Hammelburg; Projektvorstellung: „Kloster Altstadt – Gestern und heute“
Das Hammelburger „Kloster Altstadt“ ist ein ehemaliges Franziskanerkloster und wird heute von der Bayerischen Musikakademie Hammelburg (BMHAB) genutzt.
Um neben dem Akademiebetrieb auch über die Geschichte des Ortes zu informieren, plant die BMHAB die Einrichtung einer öffentlichen zugänglichen Dauerausstellung zu Ort und Wirken des Kloster Altstadt.
Der vorgesehene Ort für die Ausstellung ist das Kreuzgewölbe, erweitert um die direkt angrenzende Außenanlage.
Weitere Bestandteile der Klosteranlage, wie Klosterkirche, Klostergarten oder auch die ehem. Lateinschule, sollen über einen Rundweg eingebunden und inszeniert werden.
Landrat Thomas Bold (1. Vorsitzender) und Felix Gantner, Projektmanagement Kultur vom Landratsamt Bad Kissingen stellen dem Stadtrat das Leader Projekt vor.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt das Leader Projekt wie vorgestellt zur Kenntnis.
Die anfallenden anteiligen Kosten für die Stadt Hammelburg sind im Haushaltsplan 2022 in der Mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2023 vorgesehen.
Abstimmung: Ja 21 - Nein 0
zu 4 Errichtung eines Weingastronomiegebäudes mit Wirtschaftsräumen sowie einer Parkebene an den bestehenden Wirtschaftsgebäuden, Gemarkung Hammelburg
Beschluss:
Dem Antrag eines hiesigen Weinbaubetriebes zur Errichtung eines Weingastronomiegebäudes mit Wirtschaftsräumen sowie einer Parkebene mit Zisterne und Solaranlage im Bereich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes auf Grundlage §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Weingut ist auf Grundlage §35 BauGB zur Errichtung von Gebäuden im Außenbereich privilegiert.
Abstimmung: Ja 21 - Nein 0
zu 5 Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung;Aufstellung des Bebauungsplanes "Burkersrasen" mit integrierter Grünordnung im Stadtteil Obereschenbach;Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss:
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.
2. Der Bebauungsplan OS-bpl-03 „Burkersrasen“ im Stadtteil Obereschenbach in der Fassung vom 18.03.2021, zuletzt angepasst am 14.06.2022 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 18.03.2021, zuletzt angepasst am 14.06.2022 mit Anlagen wird gebilligt und ist dem Bebauungsplan beizufügen.
Der Planentwurf vom 18.03.2021 (Index B: 14.06.2022) mit seinen Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Abstimmung: Ja 20 - Nein 0
zu 6 Ersatzbeschaffung eines Funk-Raupenmulchers
Sachverhalt:
Der bisherige Mulcher „Agria 5900 Bison“ stammt aus dem Jahr 1999 und wurde im Winter 2020/2021 unbrauchbar. Für den dauerhaft anstehenden Mulch- und Gehölzschnitt wird dringend Ersatz benötigt.
Deshalb ist beabsichtigt, für den Städt. Bauhof einen Funk-Raupenmulcher als Ersatz für den bisherigen Mulcher zu beschaffen.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Beschaffung des Funk-Raupenmulchers Typ „Green Climber LV400 Pro“ mit dem notwendigen Zubehör zum Preis von 112.109,90 € brutto zu.
Die Verwaltung wird mit der Abwicklung der Beschaffung beauftragt.
Abstimmung: Ja 20 - Nein 0
zu 7 Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Stadt Hammelburg
Sachverhalt:
Die Stadt Hammelburg ist sich bewusst, dass im Sinne des Klimaschutzes und der angestrebten Energieunabhängigkeit ein weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig ist. Bei aller Dringlichkeit, soll das Heft des Handelns weiterhin bei der Stadt Hammelburg liegen und ein nachhaltiger Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet werden.
Deshalb hat der Stadtrat am 27. Juni 2022 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu gründen. Diese Arbeitsgruppe hat am 14. September 2022 getagt und unter den nachfolgenden Leitgedanken die Grundlagen und Bausteine für den Kriterienkatalog erarbeitet:
Leitgedanke 1: Flächen mit hohem Ertragspotenzial für landwirtschaftliche Nutzung sollten freigehalten oder durch ausgleichende Maßnahmen (wie z.B. der Errichtung von Agri-PV-Anlagen) ausgestattet werden.
Leitgedanke 2: Die regionale Wertschöpfung ist als zentrale Aufgabe zu verstehen, um die Akzeptanz der Bevölkerung zu steigern.
Leitgedanke 3: Die Errichtung von PV-FFA soll unter Berücksichtigung der Natur- und Artenschutzverträglichkeit geschehen.
Der nun vorliegende Kriterienkatalog berücksichtigt sowohl ökonomische, ökologische als auch soziale Aspekte und soll dem Stadtrat dabei behilflich sein, Anfragen von Investoren unter den festgelegten Kriterien angemessen zu bewerten. Die Entscheidungshoheit über jeden Einzelantrag liegt durch die notwendigen Änderungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen weiterhin im Stadtrat.
Als weiteres Vorgehen, sollen geeignete Flächen identifiziert und eine Gebietskulisse als Grundlage künftiger planerischer Entscheidungen erstellt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Stadt Hammelburg. Dadurch soll eine Bewertung von künftigen FF-PVA unter den genannten Kriterien erfolgen und ein nachhaltiger Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet Hammelburg sichergestellt werden.
Die Arbeitsgruppe Freiflächen-PV soll im nächsten Schritt geeignete Flächen für den Ausbau von FF-PVA identifizieren.
Abstimmung: Ja 21 - Nein 0
zu 8 Verkehrsführung in der Bahnhofstraße; Antrag der Freien Wählerschaft vom 23.09.2022
Die Freie Wählerschaft hat einen Antrag auf Verkehrsregelung der Bahnhofstraße gestellt.
Beantragt wird ein Testbetrieb über 9 Monate mit gegenläufigem Verkehr in der Bahnhofstraße.
Im Anschluss soll eine weitere Testphase über 9 Monate mit einer Einbahnregelung in der Bahnhofstraße von der Marktplatzkreuzung in Richtung Postamtskreuzung stattfinden. Fahrräder sollen weiterhin gegenläufig zugelassen sein.
Bisher liegen keine Stellungnahmen zu diesem Antrag vor.
Nach heftiger Diskussion wird der Antrag zurückgezogen, da ein Antrag eines weiteren Testbetriebes vor Ende der beschlossenen Testphase keinen Sinn macht.
abgesetzt
Die Beschlüsse und Sachverhalte sind z.T. verkürzt dargestellt.