zu 1 Jahresrückblick des Ersten Bürgermeisters
zu 2 Genehmigung der Niederschrift der 37. Stadtratssitzung vom 28.11.2022 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 3 Bekanntgaben
zu 3.1 Mitteilung der ILE "Kommunale Allianz Fränkische Saaletal e.V."
Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung im Großen Saal der Bayerischen Musikakademie Hammelburg hat die ILE „Kommunale Allianz Fränkisches Saaletal e. V.“ gleich zwei Förderbescheide erhalten.
Die beiden Zuwendungsbescheide hat Julia Gerstberger, Koordinatorin für die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) im Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken nun dem Vorsitzenden, Armin Warmuth, stellvertretend für alle neun Bürgermeister im Allianzgebiet, übergeben.
Nach den beiden erfolgreichen Regionalbudgetrunden 2021 und 2022 mit über 30 geförderten Kleinprojekten steht dem Gemeindeverbund im Saaletal auch für das Jahr 2023 wieder ein Budget von 100.000 € für die Unterstützung von Kleinprojekten im ländlichen Raum zur Verfügung. Maximal 90.000 € Fördermittel stammen dabei vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Die Frist für die Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte endet übrigens am 31.01.2023.
Doch damit nicht genug: Es gibt einen weiteren Förderbescheid. Den neun Mitgliedsgemeinden Aura a. d. Saale, Elfershausen, Euerdorf, Fuchsstadt, Hammelburg, Oberthulba, Ramsthal, Sulzthal und Wartmannsroth stehen nun für die kommenden fünf Jahre (bis Ende August 2027) insgesamt bis zu 303.950,00 € für die ILE-Umsetzungsbegleitung, für Sachkosten und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Verfügung.
„Nach der Fortschreibung unseres Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK), die der Bevölkerung im Sommer vorgestellt wurde, ist dank der fachlichen, personellen und finanziellen Unterstützung seitens der Würzburger Behörde die Verlängerung unserer erfolgreichen Zusammenarbeit im Fränkischen Saaletal gesichert“, freut sich der ILE-Vorsitzende anlässlich der feierlichen Übergabe der beiden Förderbescheide.
Informationen zum Regionalbudget 2023 finden Sie auf www.fraenkisches-saaletal.de/regionalbudget) und auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BayStMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/.
Weitere Informationen zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Fränkischen Saaletal erhalten Sie bei ILE-Umsetzungsbegleiter Holger Becker (Tel.: 09732-902307, info@fraenkisches-saaletal.de) sowie unter www.fraenkisches-saaletal.de/)
zu 4 Entscheidung zur Ausrichtung der Stadtwaldbewirtschaftung
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt, das eine besonders naturnahe Form der Waldbewirtschaftung fördert. Für die Stadt würde dies eine jährliche Fördersumme von etwa 110.000 € auf 10 Jahre bedeuten (=1,1 Mio €).
Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung von 12 Kriterien der Waldbewirtschaftung (https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html).
Die aktuelle Bewirtschaftung des Stadtwalds erfüllt bereits jetzt diese Kriterien weitgehend. Hinsichtlich Totholzmanagement, Biotopbäume und Flächenstilllegung wären jedoch weitere Anpassungen und eine insgesamt mehr auf Naturschutz fokussierte Bewirtschaftung notwendig.
Die Kontrolle und Einhaltung der Richtlinien wird durch FSC (Forest Stewardship Council) kontrolliert, eine FSC-Zertifizierung des Stadtwaldes wäre also eine weitere Konsequenz der Nutzung der Förderung.
Da die Umsetzung der Förderkriterien einen erhöhten Aufwand in der Waldbewirtschaftung bedeutet, wäre auch eine Anhebung der Dienstleistungsentgelte für die Beförsterung durch die Stiftung um etwa 10% nötig.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Antragstellung für Fördermittel aus dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ und die damit einhergehende FSC-Zertifizierung des Stadtwaldes zu.
Abstimmung: Ja 15 - Nein 3
zu 5 Bauanträge
zu 5.1 Errichtung einer Wohnmobilüberdachung, Gemarkung Diebach
Beschluss:
Dem Bauantrag bezüglich Errichtung eines Carports, Gemarkung Diebach wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 5.2 Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude, Gemarkung Hammelburg
Beschluss:
Dem Bauantrag bezüglich Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude wird nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 5.3 Anbau von 2 Behandlungsräumen für Physiotherapie und Heilpraktiker, Gemarkung Westheim
Beschluss:
Der Umnutzung einer Teilfläche des Wohnhauses sowie dem Anbau von zwei Behandlungsräumen für die Einrichtung einer Physiotherapie- und Heilpraktikerpraxis wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 5.4 Anbau eines Magazinraumes an der bestehenden Turnhalle, Gemarkung Hammelburg
Beschluss:
Dem Antrag zur Errichtung eines Magazinraumes an der bestehenden Turnhalle wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 15 - Nein 0
zu 5.5 Aufstockung über der bestehenden Garage mit Einbau von zwei Kinderzimmern und Einbau einer Dachgaube, Gemarkung Diebach
Beschluss:
Dem Bauantrag bezüglich Aufstockung über der bestehenden Garage mit Einbau von zwei Kinderzimmern und Einbau einer Dachgaube wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 14 - Nein 0
zu 5.6 Anbau einer Doppelgarage mit Dachterrasse, Gemarkung Morlesau
Beschluss:
Dem Bauantrag bezüglich Errichtung einer Doppelgarage mit Dachterrasse, Gemarkung Morlesau wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmung: Ja 15 - Nein 0
zu 6 Baumaßnahme Bürgerhaus - Elektroinstallation und Blitzschutz
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, die Bauverwaltung hat nicht alle nötigen Vorarbeiten abgeschlossen.
abgesetzt
zu 7 Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung; Neuvergabe Messfirma
Sachverhalt:
Der Vertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der Stadt Hammelburg und der Firma ERA aus Heilbronn sowie auch der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus dem Jahr 2016 musste zum 31.12.2022 gekündigt werden.
Beschluss:
Der Auftrag geht an die Firma ERA GmbH & Co. KG, Franz-Reichle-Str. 3, 74078 Heilbronn, die das günstigste Angebot abgegeben hat.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 8 Städtebauförderung Bedarfsmitteilung 2023
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2020 wird die Stadt Hammelburg gebeten, Jahresanträge im Stadtrat oder einem Ausschuss beschließen zu lassen.
Bürgermeister Warmuth weist darauf hin, dass die Sanierung des Umfeldes Buttenmarkt und Marktplatz noch in die Liste aufgenommen werden muss.
Beschluss:
| Die Beantragung der im Antrag zur Bedarfsmitteilung der Städtebauförderung für das Jahr 2023 geplanten Maßnahmen zur Förderung wird durch den Stadtrat der Stadt Hammelburg wie folgt zugestimmt: | |
| 1. | Umbau zum Bürgerhaus: 2.300.000 € |
| 2. | Kommunales Förderprogramm 6.000 € |
| 3. | Sanierungsberatung (fremd) 0,00 € |
| 4. | Barrierefreie Neugestaltung Bahnhofstraße 700.000 € |
| 5. | Gestaltung und Sanierung Rentamtsweiher Konzepterstellung 130.000 € |
| 6. | Anpassung des ISEK 25.000 € |
| 7. | Sanierung Gebäude Bleichrasen 250.000 € |
| 8. | Aktualisierter Vorbericht Sanierungssatzung 45.000 € |
| 9. | Anpassung der Gestaltungssatzung 8.000 € |
| 10. | Umfeld Buttenmarkt und Marktplatz muss ergänzt werden |
Die benötigten finanziellen Mittel sind im Haushalt 2023, bei längeren Maßnahmen darüber hinaus, einzuplanen.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 9 Kreditwesen; Kreditaufnahme im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 für die Stadt Hammelburg über 3,3 Mio. EUR für Investitionen
Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung 2022 ist für die Stadt Hammelburg eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.300.000,00 EUR für Investitionen vorgesehen. Das Landratsamt Bad Kissingen hat im Rahmen seiner rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2022 die Kreditaufnahme genehmigt.
Für die Aufnahme des Darlehens wurden verschiedene Banken angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten. Die Eckpunkte dazu sind:
Laufzeit: 25 Jahre
Zins u. Tilgung: jeweils halbjährlich.
Das Darlehen sollte ein Ratendarlehen sein mit einer Zinsfestschreibung auf 10, 20 oder 25 Jahre.
Die Banken wurden aufgefordert bis zum 14.12.2022, 10 Uhr ein Angebot abzugeben.
Bei den aktuellen Zinssätzen empfiehlt die Kämmerei, nach Rücksprache mit dem Ersten Bürgermeister eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren.
Beschluss:
Die Stadt Hammelburg nimmt für Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Kreditermächtigung 2022 bei Bankhaus Max Flessa KG einen Kredit als Ratendarlehen in Höhe von 3.300.000,00 EUR zu folgenden Bedingungen auf:
Zinssatz nom. in % p.a.: 2,79%
Zahlbar: halbjährlich, erstmals am 15.06.2023
Zinsbindung: 15.12.2032
Auszahlung: 100 %
Sonstige Kosten: keine
Bereitstellungskosten: keine bei Auszahlung bis zum 15.03.2023
Sollte dieses Angebot am 15.12.2022 nicht mehr das günstigste sein, wird der Erste Bürgermeister beauftragt, den Kredit gemäß den Angeboten über 3.3.000,00 EUR an den günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 10 Eröffnung eines Bier-/Weingartens im Bereich Schlossbühne, Schloss Saaleck
Sachverhalt:
Die Stadt Hammelburg beabsichtigt für die Saison 2023 einen Bier-/Weingarten in der Nähe der Schlossbühne, Schloss Saaleck auszuschreiben.
Mit der Theatergruppe Specatculum wurde bereits im Vorfeld gesprochen. Die Theatergruppe steht dem Vorhaben positiv gegenüber. In Abstimmung können die vorhandenen Ausschankhütten und Biertischgarnituren verwendet werden.
Für die Zeit der Proben und Aufführungen müssen mit dem zukünftigen Pächter nur Vereinbarungen / Abstimmungen getroffen werden.
Ziel ist es in der Zeit des Leerstandes das Schloss Saaleck weiterhin zu beleben und als Anlaufpunkt für die Bürger/-innen und Touristen attraktiv zu halten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird hiermit ermächtigt, die Verpachtung zum Betrieb eines Bier-/Weingartens im Bereich der Schlossbühne Schloss Saaelck auszuschreiben und gegebenenfalls, eine Genehmigung seitens Landratsamtes einzuholen.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
Die Sachverhalte und Beschlüsse sind z.T. verkürzt dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat.