Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.
Die Stadt Hammelburg macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2023 von dieser Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch und setzt hiermit – vorbehaltlich der Erteilung eines schriftlichen Grundsteuermessbescheides oder Grundsteuerbescheides 2023 in individuellen Fällen – die Grundsteuer für das Jahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.
Diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, haben im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer zu entrichten, wie sie zuletzt für das Jahr 2022 festgesetzt wurde. Auf den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide wird ausdrücklich hingewiesen. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung können bei der Stadt Hammelburg eingesehen werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Die Grundsteuer wird – vorbehaltlich einer anderen Regelung – zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November 2023 fällig (§ 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz haben den Gesamtbetrag der Steuer für 2023 am 3. Juli zu entrichten.
Alle Steuerzahler, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, ihre Zahlungen spätestens zu den o. g. Fälligkeitsterminen auf ein Konto der Stadtkasse
Sparkasse Hammelburg:
IBAN: DE07 7935 1010 0760 1000 08,
BIC: BYLADEM1KIS
VR-Bank Bad Kissingen:
IBAN: DE59 790 680 28 0004401476,
BIC: GENODEF1BRK
Flessabank Hammelburg:
IBAN: DE37 7933 0111 0000 3100 33,
BIC: FLESDEMM
Merkur Privatbank KGaA IBAN:
DE97 7013 0800 0303 0303 00,
BIC: GENODEF1M06
zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird
ist der Widerspruch einzulegen bei
Stadt Hammelburg
Am Marktplatz 1
97762 Hammelburg
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird
ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg
Burkarderstraße 26
97082 Würzburg
zu erheben
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.