An dieser Stelle erscheinen in (un-)regelmäßigen Abständen Klimaschutztipps, mit denen Sie ganz einfach CO2 in Ihrem Alltag einsparen können. Denn auch wenn der eigene Beitrag klein erscheinen mag, kann er in der Masse einen großen Unterschied bewirken. Packen wir es gemeinsam an!
Neues Jahr, neue Gesetze
Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Das Klimaschutzmanagement der Stadt Hammelburg gibt einen Überblick, was sich für Sie im neuen Jahr im Bereich Klimaschutz, Energie und Mobilität ändert.
Neues GEG tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen Wärme künftig zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien produzieren (Dazu zählen bspw. elektrische Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, Fernwärme, Hybridheizungen oder Wasserstoffheizungen).
Bestehende und funktionierende Öl- oder Gasheizungen müssen vorerst nicht getauscht werden. Für bestehende Gebäude und den Austausch von Heizungen gelten verschiedene Übergangsfristen.
Neben der Grundförderung (30%) für den Heizungstausch kann ein Klima-Geschwindigkeitsbonus (20%), ein Einkommensbonus (30%) und ein Effizienzbonus (5%) beantragt werden und so eine Förderung bis max. 70% erreicht werden. Schnell sein lohnt sich also - nutzen Sie hier gerne unsere kostenlose Energieberatung!
Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.
Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken
Die Leistung der Balkonkraftwerke soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden. Die Anlagen müssen nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen werden (Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen). Der Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen normalen Schuko-Stecker soll ausdrücklich erlaubt sein. Mit dem Jahreswechsel sollen Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden (Mieter haben einen Anspruch auf den Betrieb). Zum jetzigen Zeitpunkt liegt das Gesetzespaket des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) vor und soll im Januar noch final im Parlament abgestimmt werden.
Ende der Prämie für Elektroautos
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.
Ausdehnung des Pfandsystems
Mit Beginn des neuen Jahres wird das Einwegpfand auf Milchgetränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Milch, Milchmischgetränke und alle sonstigen trinkbaren Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen angeboten werden, sind dann laut dem 2021 novellierten Verpackungsgesetz (VerpackG) pfandpflichtig (25 Cent). Sie werden in das deutsche Rücknahme- und Pfandsystem integriert, sodass sie unkompliziert zurückgegeben werden können.
Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten
Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch dargestellt werden. Ein höherer Anschaffungspreis wird durch die lange Nutzungsdauer oft durch geringe Stromverbräuche ausgeglichen.