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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 1/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Hinweis zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Die neuen Grundsteuerbescheide, gültig ab 2025, werden voraussichtlich Mitte Januar von der Stadt Hammelburg versandt.

Bitte beachten Sie hierbei:

Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Bad Kissingen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit, wenden Sie sich bitte schriftlich an das zuständige Finanzamt oder an die Hotline: 089/30700077. Die Stadt Hammelburg ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden und muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Steuer verwenden. Korrekturen bezüglich der Berechnungsgrundlagen können nur vom Finanzamt vorgenommen werden.

Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer eines Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel kann die Stadt Hammelburg die Daten erst ändern, wenn entsprechende Messbescheide vom Finanzamt erlassen werden. Bis dahin gelten die bisherigen Bescheide weiter.