Das bayer. Staatsministerium des Innern teilt mit, dass die Kinderreisepässe nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert und aktualisiert werden dürfen.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Es ist aber zu beachten, dass bei Säuglingen und Kleinkindern sich das Aussehen schnell ändert, sodass eine Identifizierung mit einem Reisepass auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Dann wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall müssen Eltern auch nach weniger als sechs Jahren Gültigkeit einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen.
Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokument zu gewährleisten.