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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 11/2023
Aktuelles aus dem Rathaus
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Bekanntmachung Rückschnitt

überhängende Äste und Hecken an öffentlichen Straßen und Wegen und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

Die Stadt Hammelburg erhält immer wieder Beschwerden, dass bei einigen Grundstücken überwachsende Äste und Sträucher den Fahrverkehr, den Fußgängerverkehr und die Sichtbarkeit aufgestellter Verkehrszeichen beeinträchtigen.

Wir weisen deshalb immer wieder darauf hin, dass die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten nach § 29 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verpflichtet sind, die an öffentlichen Straßen und Wegen stehenden Bäume und Sträucher stets so auszuästen und zurückzuschneiden, dass sie weder in den Lichtraum einer Straße oder eines Weges hineinragen, noch sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs behindern.

Im Geh/Radwegbereich muss eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m und im Fahrbahnbereich von mindestens 4,50 m gewährleistet sein. Deshalb sind im direkten Geh- und Fahrbereich einer Straße Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die Eigentümer sind auch dafür verantwortlich, das Laub auf dem Gehweg zu entfernen, damit niemand zu Schaden kommt. Der Hausbesitzer muss entlang seiner Grenzen für Sauberkeit sorgen und ist gesetzlich dazu verpflichtet, vom Gehweg Unkraut und wuchernde Beikräuter komplett zu entfernen.

Strittig ist immer wieder, wie viel Laub auf dem Weg liegenbleiben darf, denn die Blätter stets restlos zu entfernen ist kaum möglich. Spätestens wenn sich eine geschlossene Laubschicht gebildet hat, ist das zulässige Maß überschritten. Auch bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen muss sofort gekehrt werden.

Als besonders ärgerlich empfinden es viele Menschen, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Hier gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Blätter liegen.

Wohin mit den Blättern? Es genügt nicht, die Blätter auf die Fahrbahn zu kehren oder auf einen großen Haufen zusammenzufegen. Bei starkem Regen verstopft das Laub die Gullys und Überschwemmungen drohen. Empfehlenswert ist es, das Laub in einer Biotonne zu entsorgen. Bei großen Mengen ist eine Zwischenlagerung im Garten möglich. Hier freuen sich Igel und andere Kleintiere über den Laubhaufen. Empfindliche Pflanzen können mit einer Schicht Laub vor Frost geschützt werden.

Rinnsteine mit Schmutzablagerungen oder Wildwuchs wirken nicht nur ungepflegt, sie können auch manchen Schaden verursachen.

Werden abgestumpfte Streumaterialien wie Granulat, Sand oder Kies bei Regen weiter getragen, richten sie in Grünbereichen und Abwasseranlagen erheblichen Schaden an.

Besonders gefährlich wird es, wenn sie die örtlichen Regenabläufe (Gully) verstopfen. Bei Starkregen kann das Wasser nicht abfließen und es kommt zu Überschwemmungen und Unterspülungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Hammelburg. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.hammelburg.de unter der Rubrik Bürgerservice & Politik – Satzungen & Verordnungen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme bedanke ich mich.

Stadt Hammelburg, 02.11.2023

Armin Warmuth
Erster Bürgermeister