Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:06 Uhr die 53. Sitzung des Stadtrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 52. Stadtratssitzung vom 25.10.2023 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Bürgermeister Warmuth teilt mit, dass das Protokollbuch eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn zur Einsichtnahme auslag.
Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 15 - Nein 0
zu 2 Bekanntgaben
zu 2.1 Weiteres Vorgehen Ausbau Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zu den beiden Potenzialgebieten (Potentialgebiet 1 – Hammelburg/Untererthal und Potentialgebiet 2 – Untereschenbach) wurde ein weiteres Potenzialgebiet ermittelt. Das Gebiet befindet sich auf Gemarkung Pfaffenhausen und liegt am Sendemast unweit der Biogasanlage am Lager Hammelburg. Das Gebiet entspricht aller im Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgelegten Kriterien.
Auch hier soll nun das Interesse der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer der genannten Flächen abgefragt werden. Ein Schreiben zur unverbindlichen Interessensabfrage wurde bereits erstellt und soll in den nächsten Tagen versendet werden.
Zeitgleich wird die Firma R3 RegionalEnergie aus Münnerstadt beauftragt, eine technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudie für die drei Potenzialgebiete durchzuführen.
zu 2.2 Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung für das Sanierungsgebiet "Altstadt" der Stadt Hammelburg;
Änderung der Satzung zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften - Gestaltungssatzung - für die Stadt Hammelburg
Einladung zur Bürgerbeteiligung am 20.11.2023
Die Stadt Hammelburg beabsichtigt, die Satzung der Stadt Hammelburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 27.09.1993, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen am 30.10.1993 fortzuschreiben.
Das bisherig festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 18,7 ha.
Die Stadt Hammelburg beabsichtigt weiterhin, die rechtskräftige Satzung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften – Gestaltungssatzung – der Stadt Hammelburg vom 16.11.2015 zu ändern.
Für beide Maßnahme wurden seitens der Regierung von Unterfranken Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogrammes („Sozialer Zusammenhalt“) in Aussicht gestellt.
Die Anpassung soll unter anderem dem Ausbau von Anlagen für die Nutzung von Sonnenenergie wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen dienen, sofern sich dies mit den Anforderungen an den besonderen Ensembleschutz der historischen Altstadt vereinbaren lässt.
Die Bewahrung und bauliche Pflege des Stadtbildes von Hammelburg ist ein städtebauliches, denkmalpflegerisches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von besonderem Rang und steht im öffentlichen Interesse.
Das Büro Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg wurde mit der Ausarbeitung der Satzungen beauftragt.
(Anmerkung der Verwaltung:
Am Montag, 20. November 2023 fand für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Informationsveranstaltung in der Markthalle statt. )
zu 3 Bundesmittel;
Festlegung Auszahlung der Bundesmittel für das Bewilligungsjahr 2023 und 2024
Sachverhalt:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Verwaltung beauftragt zu prüfen wofür die Bundesmittel (U3-Bundesmittelrichtlinie) gedacht sind.
Der Fördergegenstand der Richtlinie sind die Betriebskosten der Plätze in Kindertageseinrichtungen unter 3 Jahren. Zuwendungsfähige Kosten sind die Betriebskosten für den Platz in einer Kindertageseinrichtung, der zu Beginn der Förderung von einem Kind unter 3 Jahren belegt wird.
Der Zuwendungsempfänger sind jedoch die Gemeinden, da die Gemeinden nach Art. 5 des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder zuständig sind, sowie Planungs- und davon abgeleitet auch die Finanzierungsverantwortung für die erforderlichen Betreuungsangebote zu tragen haben.
Diese Förderung erfolgt ohne Rechtanspruch im Umfang der im Staatshaushalt veranschlagten Mittel. Somit besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch zur Weitergabe der Bundesmittel an die Kindertageseinrichtungen.
Die Verwaltung hat auch beim Bayer. Städtetag (Sozialministerium) und Landratsamt Bad Kissingen die Prüfung der Rechtslage angefragt. Beide haben jeweils bestätigt, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, die Bundesmittel an die Träger weiterzuleiten und somit die Gelder selber einbehalten können.
Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen die Bundesmittel für die Jahre 2023 und 2024 nicht an die Kindergartenträger weiterzuleiten, sondern für die Schaffung neuer Krippenplätze zu verwenden.
Kämmerin Triest ergänzt, dass es um ca. 100.000 € jährlich handelt. Die Mittel werden immer ein Jahr versetzt ausgezahlt. Andere Städte und Gemeinde geben in der Regel die Bundesmittel nicht weiter.
Ein Stadtrat sagt, die Betriebskosten liegen in der Regel auch bei den Kindertagesstätten. Die Haushaltsplanungen sind bereits erstellt und die Bundesmittel sind eingeplant. Auch die Elternbeiträge sind bereits gesetzt. Beitragsanpassungen sind jedoch möglich, aber schwierig. Evtl. könne ein Kompromiss gefunden werden, dass 2023 die Bundesmittel an die Einrichtungen noch ausbezahlt werden, aber dann in 2024 nicht mehr. Danach wird es ohnehin neue Vorschriften bezüglich der Bundesmittel geben und die weitere Vorgehensweise müsse dann neu überdacht werden.
Intern wurde dieser Kompromiss bereits besprochen. Die Verwaltung würde diesen Kompromissvorschlag mittragen, so Bürgermeister Warmuth.
Im Bereich der Kindertagesstätten müssen insbesondere beim Krippenausbau, aber auch bei den Kindergärten weitere Plätze geschaffen werden. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass derzeit 46 Gastkinder (= ca. 5 %) in Hammelburg und auf den Ortsteilen untergebracht sind.
Die regelmäßigen Geburtenjahrgänge sind planbar. Jedoch Zuzüge oder die Aufnahme von Flüchtlingen erschweren die Planung, ergänzt Kämmerin Triest.
Beschluss:
Die Bundesmittel für das Jahr 2023 werden an die Kindergartenträger weitergereicht.
Ab 2024 werden die Bundesmittel nicht mehr an die Kindergartenträger weitergeleitet.
Die Träger der Kindertageseinrichtungen werden von der Verwaltung zeitnah darüber informiert.
Die Bundesmittel ab 2024 sind der Sonderrücklage zuzuführen und für die Schaffung neuer Krippenplätze zu verwenden.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 4 Baugenehmigungsverfahren
zu 4.1 Abriss des bestehenden Dachgeschosses, Aufstockung des bestehenden Wohnhauses und Ausbau des Dachgeschosses, Gemarkung Obererthal
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag und den damit verbundenen Befreiungen zur Dachneigung, Dachform, Dacheideckung, Geschossigkeit und der Bauweise (Nr. 1.A und 2. des Bebauungsplan OT-bpl-01A) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 4.2 Tekturantrag; Abbruch Wohnhaus, Neubau Vierfamilienhaus,
Gemarkung Untererthal
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Die Zustimmung zur Abweichung – Balkon ohne eigene Abstandsfläche - nach Art. 63 Abs. 1 BayBO wird erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 5 Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Sachverhalt:
Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist am 16.12.2019 in Kraft getreten. Diese sog. Whistleblower-Richtlinie war in nationales Recht umzusetzen.
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es trat am 2. Juli 2023 in Kraft – Hinweisgeberschutzgesetz.
Für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mit mindestens 50 Beschäftigten besteht eine Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle.
Die Stadt Hammelburg möchte von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich an eine geeignete interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration anzuschließen. Als geeignete staatliche Meldestellen sind insbesondere die staatlichen Landratsämter oder die Regierungen genannt worden.
Das Landratsamt Bad Kissingen erklärt sich zur Zusammenarbeit bereit. Das Landratsamt bedient sich zur Gewährleistung der sicheren Kommunikation mit dem Hinweisgeber (Hinweisgebersystem) eines externen Dienstleisters - der Fa. CONFDNT.
Der Anbieter ermöglichte die Erweiterung des bestehenden Vertrages für die Stadt Hammelburg.
Die monatlichen Kosten für die Stadt Hammelburg betragen monatlich netto 20 €.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg stimmt zu, die interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz beim Landratsamt Bad Kissingen einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
Die Beschlüsse sind z.T. verkürzt dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.