Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:06 Uhr die 54. Sitzung des Stadtrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 53. Stadtratssitzung vom 15.11.2023 sowie der Niederschrift des 4. Hauptausschusses vom 29.03.2021 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Bürgermeister Warmuth teilt mit, dass das Protokollbuch eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn zur Einsichtnahme auslag.
Aufgrund von Krankheit kann das Protokoll der letzten Stadtratssitzung vom 15.11.2023 noch nicht genehmigt werden. Die Beschlüsse der Niederschrift des 4. Hauptausschusses vom 29.03.2021werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 2 Bekanntgaben
zu 3 Baugenehmigungsverfahren;
Neubau Bauhof
Gemarkung Hammelburg
Sachverhalt:
Es entstehen folgende neue Gebäudeteile:
Bürotrakt und Werkstatt wurden in eine Gebäudehülle integriert
Schlichte und einfache Gebäudehülle, Verzicht auf große Vordächer,
Die bestehende Lagerhalle und Wärmestube bleibt erhalten und werden neuen Nutzungen zugeführt.
Die Flächen der einzelnen Bereiche sind:
322 qm Verwaltung 549 qm offene Lagerhalle, 876 qm Werkstattbereich:
Im Außenbereich kommen hinzu: befestigte Asphalt- und Schotterflächen, teils als Außenlagerfläche genutzt, Freiflächen für Zuwegung und Fußwege, eine Parkplatzanlage mit insgesamt 26 Stellplätzen, die Hoffläche, Lagerboxen (offen und überdacht mit integriertem Gefahrenstofflager) und ein Waschplatz. Außerdem soll ein neues Salzsilo für den Winterdienst errichtet werden und eine 10.000 Liter Dieseltankanlage (Vorhaltung für den Katastrophenfall).
Es soll eine Regenwasserzisterne mit ca.100 m3 gebaut werden, um Regenwasser aufzufangen und einer Bewässerung öffentlicher Grünanlagen durch die eigene Gartenabteilung zuzuführen.
Die Parkplatzflächen sollen versickerungsfähig gestaltet werden,
Die Dachflächen der Hallen sind für die Aufnahme von PV-Anlagen ausgelegt.
Beschluss:
Die übrigen Satteldächer sind in den RAL-Farbtönen 8004 oder 8012 rotrotbraun auszuführen.
Die Anzahl der Stellplätze bemisst sich an der Stellplatzsatzung der Stadt Hammelburg, es sind 25 Stellplätze auszuweisen.
Für die Anlage der Stellplätze sind versickerungsfähige Beläge vorzusehen. Hier ist ggf. die Anlage von Rigolen oder Sickerschlitzen möglich.
Die Farbgebung der Gebäude erfolgt nach Farbkonzept durch die Bauabteilung der Stadt Hammelburg in pastell- oder erdfarbenen Tönen, nicht reinweiß oder grellbunt.
Nach Fertigstellung der Baukörper sind die Außenanlagen anzulegen und die Grünflächen gemäß Plandarstellung zu gestalten.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 4 Sachstandsbericht Klimaschutzmanagement
Sachverhalt:
Klimaschutzmanager Philipp Spitzner informiert über die aktuellen Projekte der Stadt Hammelburg im Bereich Klimaschutz. Dieses Format soll zukünftig in regelmäßigen Abständen im Hammelburger Stadtrat stattfinden.
zu 5 Erschließung Areal Hochstein 1. Bauabschnitt - Auftragsvergabe Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
Beschluss:
Für die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des 1. Bauabschnitts erhält die Firma Müller Bau GmbH mit einer Gesamtsumme von 731.608,43 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.
Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.
Abstimmung: Ja 15 - Nein 0
zu 6 Erlass der neuen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hammelburg vom 13.11.2023
Sachverhalt:
Am 25.10.2023 wurde bereits vom Stadtrat die neue Gebührenkalkulation des BKPV zur Neuberechnung der Gebühren für die Bestattungseinrichtung der Stadt Hammelburg beschlossen. Damit die neuen Gebühren ab 01.01.2024 gelten können, fehlt formell noch die Zustimmung vom Stadtrat über die gesamte Friedhofsgebührensatzung.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der neuen Friedhofsgebührensatzung vom 13.11.2023 zu. Die neue Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hammelburg tritt ab 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Gebührensatzungen vom 07.12.2009 und die Änderungssatzungen vom 01.07.2016 und 01.10.2016 außer Kraft.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 7 Eingegangene Anträge
zu 7.1 Behandlung von Punkt 3 nichtöffentlich
Auf Antrag eines Stadtratsmitglieds soll dieser Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 1
zu 7.2 Flüchtlingssituation / Bürgerspital; Ermächtigungsbeschluss
Sachverhalt:
Siehe Pressemitteilung „Landrat Thomas Bold: „Wir stoßen immer mehr an unsere Grenzen!“ Landkreis Bad Kissingen muss pro Woche mindestens 25 Geflüchtete aufnehmen - dezentrale Unterkünfte gesucht“
Der Zustrom an Asylbewerbern hält unvermindert an, die Lage im ANKER-Zentrum in Geldersheim spitzt sich mehr und mehr zu: Laut der Regierung von Unterfranken sind dort aktuell mehr als 2.000 Personen untergebracht. „Damit ist die Kapazitätsgrenze der Einrichtung bereits jetzt deutlich überschritten“, macht Regierungsvizepräsident Jochen Lange in einem Schreiben an Landrat Thomas Bold deutlich. Die Folge: Ab dieser Woche (KW 46) muss der Landkreis Bad Kissingen mindestens 25 Geflüchtete wöchentlich aufnehmen.
„Die Zuweisungen sind für uns eine riesige Herausforderung“, sagt Landrat Bold. Aktuell stehen im Landkreis für Geflüchtete 10 Gemeinschaftsunterkünfte und 13 dezentrale Unterkünfte zur Verfügung. „Diese Kapazität reicht bei weitem nicht aus, wenn wir ab sofort pro Woche 25 weitere Personen im Landkreis unterbringen müssen.“ Bold wird deshalb bei einer kurzfristig angesetzten Besprechung Ende der Woche die Bürgermeister im Landkreis in die Pflicht nehmen. „Die Kommunen müssen uns geeignete Unterkünfte melden – ob leere Lagerhallen, leerstehende Gasthäuser oder seit Jahren ungenutzte Industriehallen. Unser Ziel ist es weiterhin, dass wir die Menschen nicht in Turnhallen unterbringen müssen.“
Einige Kommunen engagieren sich bereits seit Beginn der Ukraine-Krise enorm für Geflüchtete, dort bieten Bürgerinnen und Bürger privaten Wohnraum an. „Mir ist klar, dass manche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jetzt mit bangem Blick da stehen und sagen: ‘Wie sollen wir denn das auch noch stemmen?‘. Umso wichtiger ist es, dass sich wirklich alle Kommunen beteiligen, keine kann sich diesem Thema verschließen und außen vorbleiben. Die Geflüchteten unterzubringen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir nur bewältigen können, wenn wir solidarisch sind.“
Doch auch, wenn alle Hebel in Bewegung gesetzt werden: „Auf Dauer können wir die Situation so nicht bewältigen“, sagt Bold. „Wir stoßen immer mehr an unsere Grenzen, gerade auch, was die Integration der Geflüchteten angeht. Wir dürfen ja nicht so blauäugig sein und denken, mit der Unterbringung und Versorgung sei es erst mal getan.“ Durch die Abverlegung der Asylsuchenden vom ANKER-Zentrum in die Landkreise werde die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung vor Ort sichtbar. „Die Regierung nimmt die Geflüchteten auf, dann werden sie auf die Landkreise verteilt – und wir müssen am Ende sehen, wie wir dass alles hinbekommen.“ Deshalb appelliert der Landrat noch einmal an die Bundesregierung: „Es müssen endlich wirksame Maßnahmen gegen den Flüchtlingszustrom getroffen werden. Ein „Weiter so“ kann und darf es nicht geben!“
Bürgermeister Warmuth erklärt den aktuellen Stand zur einer möglichen Unterbringung von Flüchtlingen im Bürgerspital. Alle Vorrichtungen für die geplante Tagespflege sind erledigt. Als geplanter Start ist der 1. April 2024 vorgesehen. Eine Vereinbarkeit der beabsichtigten Tagespflege mit gleichzeitiger Flüchtlingsunterkunft ist schwer vorstellbar.
Die Flüchtlinge sollen temporär über den Winter bis einschl. 29. Februar 2024 dort wohnen können. Dort stehen 57 Betten für Erwachsene und 10 Kinderbetten zur Verfügung.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Bad Kissingen bzw. der Regierung von Unterfranken in Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen im Bürgerspital Hammelburg einzutreten.
2. Folgender Beschluss vom 14.12.2022 wird mit Wirkung vom 22.11.2023 aufgehoben:
„Die Stiftung ist bereit, das Gebäude ab dem 01.02.2023 für Flüchtlinge auch außerhalb der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Im Weiteren wäre über eine Befristung, bzw. eine Zustiftung zu sprechen. Über die vertragliche Ausgestaltung fasst der Stadtrat einen gesonderten Beschluss.“
Abstimmung: Ja 16 - Nein 1
Die Beschlüsse sind zum Teil verkürzt dargestellt.
Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.