Ab sofort kann der Betrag von 30 Euro/je Parkausweis für 2025 überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung
Erster Wohnsitz in Hammelburg und
kein eigener Stellplatz/Garage
gegeben sind.
Die Bankverbindung der Stadt Hammelburg lautet:
Merkur Privatbank KGaA IBAN97 7013 0800 0303 0303 00,
BIC GENODEF1M06.
Auf dem Verwendungszweck müssen der Name und die bisherige Parkausweisnummer angegeben werden.
Die Abholung der ausgestellten Anwohnerparkausweise ist zwischen dem 08.01. bis 31.01.2025 im Zimmer 1.1 -Straßenverkehrsbehörde- in der Frobeniusstraße 2 während der Öffnungszeiten möglich.
Entsprechende Kfz-Scheine und der Parkausweis 2024 sind bei der Abholung vorzulegen.
Ab dem 01.02.2025 verlieren die Parkausweise 2024 ihre Gültigkeit.
Handwerkerparkausweise und Ausweise für Geschäftsbetriebe werden nur noch auf Antrag ausgestellt.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/hammelburg/ausnahmegenehmigung-zum-parken-handwerker/