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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 2/2023
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus der 39. Sitzung des Stadtrates vom 18.01.2023

Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:00 Uhr die 39. Sitzung des Stadtrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Bürgerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 38. Stadtratssitzung vom 14.12.2022 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0

zu 2 Bekanntgaben

zu 2.1 Kommandantenwahl in Westheim ergebnislos

Bürgermeister Warmuth gibt bekannt, dass der bisherige Feuerwehrkommandant aus Westheim zurückgetreten ist. Die Neuwahl am vergangenen Wochenende ergab kein Ergebnis.

zu 2.2 Stadtentwicklung; Stadtplanung;

Bauleitplanung "Sportzentrum "Neufassung"Standortsuche für Ersatzfläche "SO-7 Bikeranlage"

Bedingt durch die angestrebten Bauleitplanungen im Bereich „Hochstein-Süd, Schulcampus mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ in Hammelburg wird eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportzentrum-Neufassung“ überplant.

Die Verwaltung ist bemüht für die durch die Nutzungsänderung wegfallende Sondergebietsfläche „SO 7 - Bikeranlage“ an geeigneter Stelle einen gleichwertigen neuen Standort auszuweisen.

Hier wurde bereits eine Vielzahl an Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Hammelburg befinden, bauplanungsrechtlich betrachtet.

Eine Ersatzfläche innerhalb des Geltungsbereiches „Sportzentrum-Neufassung“ wäre vorteilhaft, da sich die Realisierung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan entwickeln könnte.

Sondergebietsflächen sind zweckgebundene Flächen. Die Ausweisung einer „Biker-Anlage“ wäre mit der festgesetzten Fläche „Sondergebiet für Sportstätten“ vereinbar. Das Sondergebiet „Sportzentrum“ dient der sportbetreibenden Bevölkerung zum Spiel, Sport und Erholung.

zu 3 Stadtentwicklung; Stadtplanung;

Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Hammelburg mit integrierter Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hammelburg;Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;Billigung und Beschluss des ISEKs 2022+ für die Stadt Hammelburg als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Hammelburg selbst, aber auch der zum Teil tiefgreifenden veränderten Rahmenbedingungen (z. B. digitaler Wandel, positive Entwicklungen im Tourismus, Corona-Pandemie) hat die Stadt Hammelburg die Evaluierung und Fortschreibung ihres 2008 erstmals durch die GMA erarbeitete Einzelhandelskonzept bzw. des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) aus dem Jahr 2013 umgesetzt. Dabei standen folgende Themenfelder im Fokus:

Ausgehend von

  • einer Analyse der erfolgten Entwicklung und der Evaluierung der im Einzelhandelskonzept 2008 bzw. im ISEK 2013 formulierten Maßnahmen (Stand der Umsetzung) inkl. Wirkung der Maßnahme im Hinblick auf die Zielformulierung (Analysephase),
  • wurde das ISEK Hammelburg in einem moderierten Verfahren zusammen mit relevanten Akteuren der Stadtentwicklung, der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden fortgeschrieben werden (Dialog-, Konzeptphase).
  • Die Ergebnisse aus der Analyse-, Dialog-, Konzeptphase wurden zusammen mit der „Lenkungsgruppe ISEK Hammelburg“ diskutiert, konkrete Zielsetzungen entwickelt, geeignete Maßnahmen formuliert und priorisiert. Die Gesamtergebnisse wurden in einem umsetzungsorientierten ISEK Hammelburg dokumentiert und öffentlich vorgestellt.

Zwischen dem 05.12.2022 und 09.01.2023 erfolgte eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse wurden im Konzept eingearbeitet. Die Abwägungsergebnisse liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Ziel der Stadt Hammelburg muss es sein, sich als Wohn-, Wirtschafts- und Versorgungsstandort sowie als Tourismus- und Kulturort weiter zu profilieren und die vorhandenen Infrastrukturen für verschiedenste Nutzer und Akteure weiter zu optimieren. Das Konzept ist so angelegt, dass ein flexibles Reagieren auf neue Herausforderungen möglich ist (und sein muss).

Das Ergebnis stellt den Handlungsrahmen bzw. die Arbeitsgrundlage für die nächsten 7 - 10 Jahre sicher und dient letztlich auch als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördergeldern.

Es wurden verfahrensbegleitend drei Lenkungsgruppensitzungen abgehalten. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.09.2020 der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Lenkungsgruppe zugestimmt. Die Lenkungsgruppe hat in Ihrem letzten Treffen am 01.12.2022 einstimmig die Empfehlung des Entwurfs ISEK 2022+ an den Stadtrat beschlossen.

Der Sachverhalt wird anhand einer Präsentation erklärt.

Beschluss:

  1. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Abwägung wird zugestimmt.
  2. Das einstimmige Votum der Lenkungsgruppe an den Stadtrat zur Beschlussfassung wird zur Kenntnis genommen.
  3. Das ISEK 2022+ für die Stadt Hammelburg mit integrierter Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hammelburg in der Fassung vom 11.01.2022 wird gebilligt und als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
  4. Die Lenkungsgruppe soll als Gremium für ein Erfolgs-Monitoring beibehalten werden.
  5. Das Konzept ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

zu 4 Bauanträge

zu 4.1 Bauvoranfrage: Errichtung eines Geräteschuppens als offener Unterstand, Gemarkung Diebach

Beschluss:

Der Bauvoranfrage bezüglich Errichtung eines Geräteschuppens wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: Ja 16 - Nein 0

zu 4.2 Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen, Gemarkung Untererthal

Beschluss:

Dem Bauantrag bezüglich Abbruch eines Hühnerstalls sowie eines Fahrsilos und Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen wird gemäß §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

zu 5 Bauleitplanung Schäferhügel; Neueinteilung Grundstücke, nochmalige öffentliche Auslegung

Sachverhalt:

Um die finanzielle Belastung für die zukünftigen Bauherren des Baugebietes Schäferhügel in Obererthal zu reduzieren wird vorgeschlagen die Grundstücksgröße zu mindern.

Von geplant ca. 730,00 m² bei drei Baugrundstücken, könnten hiermit vier Grundstücke mit ca. 540,00 m² entstehen.

Aufgrund der Tiefe der Baufläche Richtung Friedhof entstehen zwar schmale, langgezogene Grundstücke, jedoch ist eine Bebauung auch nach baurechtlichen Gesichtspunkten hinsichtlich Abständen, etc. möglich.

Flächenmäßig sind die neu entstehenden Grundstücke mit der Willibrordstraße vergleichbar, wenn auch hier die Grundstücke nicht so tief und etwas breiter ausgeführt werden konnten.

Es wird deshalb vorgeschlagen dem Vorschlag der Verwaltung zu entsprechen, die genaue Einarbeitung erfolgt in den nächsten Wochen.

Die Planunterlagen werden angepasst und in einer der nächsten Sitzungen für die öffentliche Auslegung, welche nochmals erfolgen muss, vorbereitet.

Beschluss:

Die Stadt Hammelburg stimmt zu, dass der Bebauungsplan Schäferhügel eine Grundstücksaufteilung von vier Grundstücken erhält. Der Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen.

Der endgültige Entwurf ist in einer der nächsten Sitzungen für die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Die Ausschreibung der Erschließung erfolgt bis Ende Februar 2023.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

zu 6 Erstellung eines Baumkatasters für die Stadt Hammelburg und Ortsteile

Sachverhalt:

Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für den Baumbestand ist eine wichtige Aufgabe der Kommune. Es soll nun der vorhandene Baumbestand in den relevanten Bereichen standortmäßig und nach Baumart erfasst, nummeriert und im gleichen Zuge eine Baumkontrolle gemäß FFL Baumkontrollrichtlinie durch einen Sachverständigen durchgeführt werden.

Im Mittelpunkt steht die Sicherheit der Bürger und die Abwehr von Haftungsansprüchen.

Da die Erstaufnahme der (geschätzt) 2.500 Bäume mit eigenem Personal nicht möglich ist, wurden Angebote von externen Sachverständigen eingeholt.

Die Leistungen umfassen:

-Stammdatenerfassung, Erstkontrolle

Erstmalige Erfassung der Stammdaten in ein elektronisches Außendienstgerät,

Baumkataster und Baumkontrolle, incl. Maßnahmenempfehlung

Erstellen von Digitalfotos

-Nummerierung

Liefern und anbringen von Kunststoffplaketten mit fortlaufender Nummer (System „Arbo Tag“)

-Baumkartierung

Ermittlung der Baumstandorte mit GPS-Antenne, einzeichnen zusätzlicher Baumstandorte in digitale Karte, Verknüpfung der Baumsachdaten mit den geographischen Daten

-Erfassung von Baumgruppen

Erstmalige Erfassung der Stammdaten in ein EDV-Baumkataster und Baumkontrolle inkl. Maßnahmenempfehlung

-Schlussprotokoll

Nachbearbeitung der Daten, Erstellen eines tabellarisch aufgebauten Pflegekonzeptes incl. Maßnahmenempfehlungen nach Prioritäten

-Integration in das RIWA GIS-Zentrum oder iSiWebGIS

Die Stadtverwaltung Hammelburg verfügt bereits über umfangreiche Software der Fa. AKDB.

Für die Erfassung, Pflege und Integration der Daten in die AKDB-Programme, ist die Ergänzung in das „Modul Bäume“ erforderlich.

Von der Stadtverwaltung wurden drei Angebote angefordert, zwei Angebote liegen vor.

Die Fa. AKDB ist mit der Netto-Angebotssumme von 37.735,00 € der günstigste Anbieter.

Beschluss:

Die Fa. AKDB bzw. RIWA erhält den Auftrag gemäß Ihrem Angebot Nr. 323137 für die Erstellung eines Baumkatasters mit den vorgenannten Leistungen zum vorläufigen Netto-Angebotspreis von 37.735,00 €, zuzüglich RIWA Fachmodul „Bäume“ und Baumkontroll-App mit 2 Nutzerlizenzen, für die Erfassung, Pflege und Datenhaltung gemäß Angebot Nr. 323132 zum vorläufigen Netto-Angebotspreis von 3.300,00 €.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

zu 7 Fahrradleasing bei der Stadt Hammelburg

Sachverhalt:

Zum 01.03.2021 trat der neue Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst in Kraft. Für Beamtinnen und Beamten in Bayern besteht noch keine gesetzliche Grundlage, es kann aber davon ausgegangen werden, dass in naher Zukunft auch Beamten Fahrradleasing über den Arbeitgeber ermöglicht wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.

Der Stadt Hammelburg steht es als Arbeitgeber frei, Fahrradleasing für Mitarbeiter zu ermöglichen. Bei einer kürzlich durchgeführten Umfrage bekundeten ca. 30 Mitarbeiter Interesse am Fahrradleasing.

Zur Vergabe ist bei der zu erwartenden Auftragssumme eine freihändige Vergabe möglich.

Leasingnehmer ist die Stadt Hammelburg. Sie schließt einen Leasingvertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen ab. Zwischen den Beschäftigten und der Stadt Hammelburg ist dann ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung notwendig. Durch diese Abwälzung auf die Beschäftigten, entstehen der Stadt Hammelburg grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Eine Beteiligung der Stadt an den Leasingkosten ist nicht statthaft.

Der Arbeitsaufwand in Bezug auf die Einführungsphase wird als hoch angesehen. Diesbezüglich muss eine Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis, die Angebotseinholung, Auftragsvergabe, das Aufsetzen der verschiedenen Vereinbarungen und Verträge erfolgen. Die Fortführung sollte im laufenden Betrieb mit dem vorhandenen Personal durchführbar sein.

Beschluss:

Die Stadt Hammelburg lässt Entgeltumwandlungen in Form von Fahrradleasing gem. dem TV-Fahrradleasing für ihre Mitarbeiter zu. Eine finanzielle Beteiligung, die außerhalb der abgewälzten Kosten auf die Mitarbeiter hinausgeht, wird ausgeschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung entsprechend vorzubereiten.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

Die Beschlüsse sind z.T. verkürzt dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.