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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 2/2023
Aktuelles aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Anmeldung der in der Stadt Hammelburg gehaltenen Hunde und Entrichtung der Steuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist am 1. März zur Zahlung fällig.

Gemäß § 11 der Hundesteuersatzung der Stadt Hammelburg sind alle Hundehalter verpflichtet, alle über 4 Monate alten Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung anzumelden.

Soweit dies noch nicht geschehen ist, wird gebeten, dies umgehend fernmündlich (Tel.-Nr. 09732/902-422), per Email (steuer@hammelburg.de), über das Bürgerserviceportal oder persönlich in der Steuerstelle der Stadt Hammelburg nachzuholen.

Die Steuer beträgt

für den ersten Hund 40,00 €

für den zweiten Hund 61,00 €

für den dritten und jeden weiteren Hund 102,00 €

Für Kampfhunde beträgt die Steuer

für den ersten Hund 410,00 €

für den zweiten und jeden weiteren Hund 510,00 €

Als Kampfhunde gelten die in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl S. 268) in der Fassung vom 04.09.2002 genannten Tiere.

Die in Absatz 2 genannten Hunde gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Sie werden dann nach § 5 Abs. 1 versteuert.

Bereits früher erteilte Bescheide gelten auch für das Jahr 2023 und künftige Jahre, soweit sie nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt werden.

Abgegebene, verkaufte und verendete Hunde sind unverzüglich abzumelden.

Weitere Auskünfte erteilt die Steuerstelle (Tel.-Nr. 09732/902-422).

Die Nichtanmeldung und Nichtversteuerung eines Hundes ist nach Art. 14 - 16 Kommunalabgabengesetz mit Geldstrafe bzw. Geldbuße be­droht.

Hammelburg, 02.02.2023
Stadt:
gez.
Armin Warmuth
Erster Bürgermeister