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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 3/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
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Einwohnermeldeamt und Passamt informiert:

Das Einwohnermeldeamt Hammelburg teilt mit, dass alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) besitzen müssen.

Der Besitz eines Ausweises ab dem 16. Lebensjahr ist Pflicht, außer Sie haben einen gültigen Reisepass.

Sobald der Ausweis länger als 8 Wochen abgelaufen ist, wird bei Beantragung im Passamt eine Verwarnungsgebühr fällig. Die Rechtsgrundlage für die Verwarnung ist das Ordnungswidrigkeitengesetz. Verstöße werden von Seiten der Stadt Hammelburg nur zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr geahndet.

Verspätete An- und Ummeldungen werden ebenfalls nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Es besteht nach dem Bundesmeldegesetz eine An- und Ummeldefrist von 2 Wochen.