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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 3/2025
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus der 73. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2024

Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:00 Uhr die 73. Sitzung des Stadtrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.12.12.2024

zu 1

Genehmigung der Niederschrift der 72. Stadtratssitzung vom 27.11.2024 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Bürgermeister Warmuth teilt mit, dass das Protokollbuch eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn zur Einsichtnahme auslag.

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 2

Bekanntgaben

zu 3

Entscheidung über die Zulässigkeit des am 25.11.2024 eingegangenen Bürgerantrags mit der Fragestellung "Soll die Stadt Hammelburg für die Flächen im Gewerbegebiet „Westheim 4“ die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplans zugunsten einer zukunftsorientierten Gewerbeentwicklung einleiten?";

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg stellt die Zulässigkeit des am 25.11.2024 eingegangenen Bürgerantrags

Wir beantragen, der Stadtrat der Stadt Hammelburg, soll ein Ratsbegehren über folgende Fragestellung zügig, ohne Ausschöpfung der gesetzlichen Fristen, auf den Weg bringen:

Soll die Stadt Hammelburg für die Flächen im Gewerbegebiet „Westheim 4“ die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplans zugunsten einer zukunftsorientierten Gewerbeentwicklung einleiten?

fest.

Abstimmung: Ja 20 - Nein 0

zu 4

Entscheidung über die Zulässigkeit des am 02.12.2024 eingegangenen Bürgerantrags mit der Fragestellung "Der Stadtrat der Stadt Hammelburg soll zur Erhaltung der Natur- und Naherholungsgebiete um den Ortsteil Westheim in Verbindung mit der Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung das im ISEK der Stadt Hammelburg auf Seite 66 und 67 genannte Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaltal ruhen lassen.";

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg stellt die Zulässigkeit des am 02.12.2024 eingegangenen Bürgerantrags

Wir beantragen, der Stadtrat der Stadt Hammelburg soll eine Beratung mit Beschlussfassung über folgende Themenstellung zügig, ohne Ausschöpfung der gesetzlichen Fristen, auf den Weg bringen:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg soll zur Erhaltung der Natur- und Naherholungsgebiete um den Ortsteil Westheim in Verbindung mit der Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung das im ISEK der Stadt Hammelburg auf Seite 66 und 67 genannte Entwicklungspotential des Gewerbeparks Saaletal ruhen lassen.

fest.

Abstimmung: Ja 20 - Nein 0

zu 5

Projekt Effizientes City-/Stadtmarketing Hammelburg - Vorstellung Abschlussdokumentation durch die Firma imakomm AKADEMIE GmbH;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg stimmt dem vorgelegten Endbericht der imakomm AKADEMIE GmbH zu. Die Stadt Hammelburg zahlt einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der anfallenden Personal- und Sachkosten im Rahmen des Förderprogramms „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte“ an den Verein für Wirtschaft und Stadtmarketing Hammelburg e. V. Der Zuschuss wird verteilt auf die Kalenderjahre 2025, 2026, 2027 und 2028.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 6

Beendigung der vertraglichen Vereinbarung zur Ausführung von Hilfstätigkeiten zwischen der Stadt Hammelburg und der Stadtwerke GmbH;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

  1. Der Stadtrat der Stadt Hammelburg beschließt, die Kündigung der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hammelburg und der Stadtwerke Hammelburg GmbH vom 01.01.2014 zur Ausführung von Hilfstätigkeiten zum 31.12.2025; die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate.
  1. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, im 1. Halbjahr 2025 zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Lösung besteht, die von den Stadtwerke Hammelburg GmbH als Verwaltungshelfer übernommenen Tätigkeiten durch eigenes Personal der Stadt Hammelburg durchzuführen.

Hierbei ist dem Stadtrat eine sorgfältige Kostengegenüberstellung eines erneuten Vertragsabschlusses mit der Stadtwerke Hammelburg GmbH und einer eigenen Abwicklung durch städtisches Personal vorzulegen. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Möglichkeit besteht sich eines Dritten für die vorgenannten Tätigkeiten zu bedienen.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 7

Friedhof Hammelburg - weitere Vorgehensweise kranker Lindenbaum;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der vom Baumkrustenpilz erkrankte Lindenbaum soll ohne Beauftragung eines Gutachters zeitnah gefällt werden. Darüber hinaus wird eine adäquate Ersatzpflanzung vorgenommen; diese soll unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort im näheren Umfeld sein.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 8

Aktueller Kostenstand (Mehrkosten) Feuerwehrhäuser Obererthal & Obereschenbach;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die höheren Ausgaben bzgl. den Feuerwehrhäusern Obererthal und Obereschenbach zur Kenntnis und stimmt den Mehrausgaben zu.

Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen über höhere Gewerbesteuer in 2024 gedeckt.

Die zusätzlichen Kosten sind für das Haushaltsjahr 2025 anzumelden.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 9

Sportzentrum Hammelburg - Sanierung des Südsegments;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Maßnahme „Sanierung Südsegment“ am Sportzentrum Hammelburg zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 10

Vollzug der Baugesetze (Baugenehmigung)

zu

10.1

Energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Fassadenänderung straßenseitig (Balkonerweiterung) und neuem Pultdach der Garage auf Flur-Nr. 81, Gemarkung Untererthal;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Dem Bauantrag auf Flur-Nr. 81, Gemarkung Untererthal mit beabsichtigter energetischer Sanierung mit Balkonerweiterung straßenseitig sowie neuem Pultdach auf der Garage wird auf Grundlage von § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Dacheindeckung erfolgt in Ziegeln (rot, rotbraun, anthrazit oder grau). Die Farbgebung erfolgt zurückhaltend, dem Ortsbild angemessen.

Bezüglich der Dach- und Gebäudeentwässerung sind gegebenenfalls Auflagen der Tiefbauabteilung zu beachten.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu

10.2

Neubau/Anbau einer Lagerhalle auf Flur-Nr. 61, Gemarkung Gauaschach;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Dem Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Abstellraum auf Flur-Nr. 61, Gemarkung Gauaschach wird gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Dacheindeckung erfolgt mit roten Dachziegeln angelehnt an die bestehende Lagerhalle auf dem gleichen Grundstück.

Die Ziegel sollen nicht hochglänzend ausgeführt werden.

Bezüglich der Dach- und Gebäudeentwässerung sind gegebenenfalls die Auflagen der städtischen Tiefbauabteilung zu beachten.

Die Farbgebung des Neubaus ist an den Bestand anzupassen.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu

10.3

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses sowie Errichtung einer Dachgaube auf Flur-Nr. 363, Gemarkung Westheim;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Dem Bauantrag bezüglich Umbau und Erweiterung sowie Errichtung einer Dachgaube im Bereich Flur-Nr. 363, Gemarkung Westheim wird gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Dachfläche soll in Anpassung an das Bestandsdach gedeckt werden; es kann auch eine homogene Neudeckung erfolgen.

Auf Grundlage von § 31 BauGB wird von der Abweichung, Punkt 2.3 im Dachgeschoss keine Wohnungen des B Plans Westheim III. BA befreit. Die Nachverdichtung wird ausdrücklich begrüßt.

Bezüglich Dach- und Gebäudeentwässerung sind gegebenenfalls Auflagen der städtischen Tiefbauabteilung zu beachten.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu

10.4

Anbringung von Werbeanlagen auf Flur-Nr. 209, Gemarkung Hammelburg;

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Dem Bauantrag bezüglich Anbringung von Werbeanlagen an Gebäude Kissinger Straße 14 wird zugestimmt, wenn die Werbeschriften an der Fensterbrüstung entfernt werden. Die Schaufensterwerbung auf der Glasfläche soll auf 10 % der Fensterfläche reduziert werden. Eine Häufung von Werbung ist unzulässig.

Der Ausleger soll nicht selbstleuchtend ausgeführt werden.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 1

zu

10.5

Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet, Solarpark Fronäcker“ im Stadtteil Morlesau im Parallelverfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg gem. § 8 Abs. 3 BauGB (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB);

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

1. Der Stadtrat der Stadt Hammelburg stimmt dem Gesuch der MaxSolar, Traunstein über die Einleitung der Bauleitplanverfahren zu.

2. Der Stadtrat der Stadt Hammelburg beschließt die Einleitung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg für den Bereich des Sondergebietes „Solarpark Frönäcker“ im Stadtteil Morlesau (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

3. Der Stadtrat der Stadt Hammelburg beschließt die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes MO-bpl-03 Sondergebiet „Solarpark Fronäcker“ im Stadtteil Morlesau im Parallelverfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg für diesen Bereichnach § 8 Abs. 3 BauGB (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

4. Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB im Regelverfahren aufgestellt.

5. Der Antragsteller verpflichtet sich, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Bauleitplanverfahren anfallen, zu tragen. Hierzu wird die Stadtverwaltung beauftragt, dies durch einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu gewährleisten.

6. Mit der Ausarbeitung der Bauleitpläne ist durch den Antragsteller ein fachlich geeignetes Büro zu beauftragen.

7. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

8. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die nächsten Verfahrensschritte (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erst dann einzuleiten, wenn dem Gremium ein Vorentwurf der Planung vorgestellt wurde.

9. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, vor Inbetriebnahme der PV-FFA einer regionalen Bürgerenergiegenossenschaft sowie der Energie GmbH Landkreis Bad Kissingen Anteile an der Betreibergesellschaft zu marktüblichen Konditionen zum Kauf anzubieten. Die Bürgerbeteiligung soll so hoch wie möglich, mindestens jedoch 51 % betragen. Das soll im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt werden.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

Die Beschlüsse und Sachverhalte sind zum Teil verkürzt dargestellt.