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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 4/2023
Aktuelles aus dem Rathaus
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Ordnungs- und Verkehrswesen

Aus gegebenen Anlass möchten wir noch einmal die genaue Bedeutung des Schildes „Verkehrsberuhigter Bereich“ näherbringen:

Warum sollte man unbedingt Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich fahren?

Unter Schrittgeschwindigkeit versteht man eine relativ niedrige Geschwindigkeit, die nur so schnell ist, wie ein Fußgänger gehen kann. Nach Untersuchungen der Unfallforschung fahren 85 % der Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt 21 km/h in diesem Bereich.

ACHTUNG!!!

In einem verkehrsberuhigten Bereich sind Kinderspiele überall erlaubt. Vom Bobby-Car fahren über Fußball spielen bis zum Fahren mit Kinderrädern, die zum spielerischen Umherfahren im Vorschulalter benutzt werden.

Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen.

Andererseits dürfen Kinder und Fußgänger Fahrzeuge auch nicht unnötig behindern. Z. B. dürfen Kinder ihre Spielsachen nicht willkürlich auf der Straße liegen lassen.

Der Fahrzeugführer hält, wenn nötig, an und wartet, bis die spielenden Kinder und Fußgänger eine Fahrgasse gebildet haben.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“, wenn nichts Anderes beschildert wurde.

Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße einfahren will, hat keine Vorfahrt.

Letztendlich wird eine gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmern gefordert. Aber das Wichtigste ist der Schutz unserer Kinder.