Aus gegebenem Anlass informiert die Bürgerhilfsstelle der Stadt Hammelburg, dass für öffentliche Veranstaltungen, bei denen alkoholhaltige Getränke zum Verkauf angeboten werden, ein Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach §12 Abs. 1 GastG gestellt werden muss.
Dieser ist mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Bürgerhilfsstelle der Stadt Hammelburg einzureichen.
(Mail: buergerservice@hammelburg.de).
Das Formular zur Beantragung finden sie auf der Homepage der Stadt Hammelburg unter „Bürgerservice - Formulare - Gaststättenerlaubnis“.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Bürgerhilfsstelle unter 09732/902-343 gerne zur Verfügung.