Titel Logo
Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 4/2023
Aktuelles aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach §12 Abs. 1 GastG

Aus gegebenem Anlass informiert die Bürgerhilfsstelle der Stadt Hammelburg, dass für öffentliche Veranstaltungen, bei denen alkoholhaltige Getränke zum Verkauf angeboten werden, ein Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach §12 Abs. 1 GastG gestellt werden muss.

Dieser ist mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Bürgerhilfsstelle der Stadt Hammelburg einzureichen.

(Mail: buergerservice@hammelburg.de).

Das Formular zur Beantragung finden sie auf der Homepage der Stadt Hammelburg unter „Bürgerservice - Formulare - Gaststättenerlaubnis“.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Bürgerhilfsstelle unter 09732/902-343 gerne zur Verfügung.