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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 4/2024
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus dem 14. Bau-, Forst- Umweltausschuss am 06.03.2024

Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:00 Uhr die 14. Sitzung des Bau-, Forst- und Umweltausschusses, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Bau-, Forst- und Umweltausschusses fest.06.03.2024

zu 1

Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung vom 07.02.2024 nach § 27 der Geschäftsordnung

Bürgermeister Warmuth teilt mit, dass das Protokollbuch eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn zur Einsichtnahme auslag.

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 2

Bekanntgaben

zu 2.1

Vorläufige Asphaltierung Schotterflächen Bürgerhaus

Im Rahmen der Errichtung des Bürgerhauses wurden Leitungsgräben und Baugruben lediglich provisorisch mit Schotter aufgefüllt.

Da für den öffentlichen Betrieb ein sicherer Zuweg gewährleistet sein muss und die bevorstehenden, in Planung befindlichen Ausbauarbeiten für Buttenmarkt, umliegende Gassen und Marktplatz voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2025 mit dem 1. BA beginnen können, sollen die wichtigen Zuwege besonders im Marktplatzbereich und der Gasse zwischen Rathaus und Bürgerhaus mit einer provisorischen Asphaltdecke geschlossen werden.

Dies ist gegenüber einer Pflasterung gemäß Bestand die preisgünstigste Lösung. Hierfür werden ca. 7.000,00 € zzgl. Bauhofleistung (vorbereitende Arbeiten) veranschlagt.

Die Arbeiten sollen im März/April 2024 ausgeführt werden.

zu 2.2

Bauvorhaben Am Marktplatz 9 - Aktueller Sachstand

Um eine Lösung zur Umsetzung des Bauvorhabens „Am Marktplatz 9 – Umbau und Sanierung“ zu erhalten, fand am 25.01.2024 eine Besprechung mit den maßgeblich am Bauvorhaben beteiligten Fachleuten bzw. Behördenvertretern statt.

Bei diesem Gespräch machte das Landesamt für Denkmalpflege unmissverständlich klar, dass ein Abbruch des Gebäudes und eine Neuerrichtung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen denkbar wäre. Auch einen Viergeschossigkeit wird nicht als umsetzbar angesehen.

Das Landesamt für Denkmalpflege schlägt deshalb vor, baldmöglichst einen Ortstermin im Objekt durchzuführen, um besser beurteilen zu können, ob dies sanierungsfähig ist oder ggf. abgebrochen werden muss.

Danach wird festgelegt, ob das Sanierungskonzept weiterverfolgt wird oder ob es ggf. zu einem Abbruch/Teilabbruch mit Neubau/Teilneubau kommt.

Der Sanierungsbeirat der Stadt Hammelburg hat sich explizit für den Erhalt des Gebäudes zumindest der Marktplatzfassade, also die Sanierung des Objektes ausgesprochen.

Falls es zu einem Neubau kommt, besteht zwischen Planern und Fachbehörden mittlerweile Konsens, dass die Dreigeschossigkeit zum Marktplatz mit entsprechenden Traufhöhen beibehalten werden soll.

zu 3

Baugenehmigungsverfahren

zu 3.1

Bauantrag - Aufdecken von analysiertem Oberboden zur Bodenverbesserung in Teilbereichen der Flur Hahn, Flurnummern 979-985, Gemarkung Untererthal

Beschluss:

Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 35 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt, sofern für die gemeindlichen Wege Flurnummer 993, 995 und 974 Gemarkung Hammelburg seitens des Bauherrn eine Beweissicherung in Auftrag gegeben wird.

Die Grenzpunkte bzw. Grenzsteine sind vor Beginn der Baumaßnahme zu sichern.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 3.2

Bauantrag - Gestaltung der Außenanlagen, Neubau einer Besucherplattform und einer Sitzgruppe, Flurnummer 4591 Gemarkung Hammelburg

Beschluss:

Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 35 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht äußert die Stadt Hammelburg als Kommune ihre Zustimmung zum Vorhaben.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 3.3

Bauantrag - Neubau eines Schulungscenters und Werkstatt, Flurnummer 837/4 Gemarkung Westheim

Beschluss:

Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes WH-bpl-04 „Gewerbepark Saaletal“, textliche Festsetzung 1.2, zur Überschreitung der zulässigen maximalen Wandhöhe wird zugestimmt.

Laut Bebauungsplan beträgt die maximale Wandhöhe 7,00 Meter. Beantragt wird eine Wandhöhe von 7,95 bzw 8,10 Metern.

Bezüglich Dach- und Gebäudeentwässerung sind die Auflagen der städt. Tiefbauabteilung zu beachten.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 3.4

Baugenehmigungsverfahren;

Bauantrag - Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses zum Zweifamilienwohnhaus Flurnummer 428 Gemarkung Diebach

Beschluss:

Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 erteilt.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 4

Auftragsvergaben

zu 4.1

Neugestaltung Kirchenumfeld Untererthal - Allgemeine Tiefbauarbeiten

Beschluss:

Für das Gewerk Allgemeine Tiefbauarbeiten im Rahmen der Neugestaltung Kirchenumfeld Untererthal erhält die Firma Müller Bau GmbH, 97708 Bad Bocklet mit einer Gesamtsumme von 692.735,32 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 4.2

Bürgerhaus: Tischlerarbeiten - Treppen Foyer

Beschluss:

Im Rahmen Tischlerarbeiten – Treppen Foyer Bürgerhaus, erhält die Firma HD Holz & Design Manufaktur GmbH & Co. KG mit einer Gesamtsumme von 87.141,32 € inkl. MwSt. den Zuschlag zur Ausführung.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 4.3

PV-Anlage Kinderhort Diebach

Beschluss:

Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kinderhorts Diebach mit Entsorgung der Altanlage erhält die Firma Frankonia Solar, 97622 Hammelburg mit einer Gesamtsumme von 32.860 € den Auftrag zur Ausführung für die fix und fertige Leistung.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 4.4

Displaytechnik Bürgerhaus

Beschluss:

Die Firma Höchemer erhält den Auftrag über die Displaytechnik im neuen Bürgerhaus mit einem Bruttopreis i.H.v. 52.010,14 EUR.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

zu 5

Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung;

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Elfershausen für den Bereich "Freiflächenphotovoltaik Langendorf" im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächenphotovoltaikanlage Langendorf"

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss:

In Bezug auf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Elfershausen und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf“ wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durch die Stadt Hammelburg das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 11.12.2023 mit seinen Anlagen sind Gegenstand dieses Beschlusses.

Abstimmung: Ja 10 - Nein 0

Die Beschlüsse und Sachverhalte sind zum Teil verkürzt dargestellt.

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Bau-, Forst- und Umweltausschuss.