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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 4/2024
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus der 60. Stadtratssitzung vom 20.03.2024

Erster Bürgermeister Armin Warmuth eröffnet um 18:00 Uhr die 60. Sitzung des Stadtrates, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.20.03.2024

zu 1

Genehmigung der Niederschrift der 58. Stadtratssitzung vom 31.01.2024 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Bürgermeister Warmuth teilt mit, dass das Protokollbuch eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn zur Einsichtnahme auslag.

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 3

Vorstellung und Beschlussfassung; Projekt: Effizientes City-Stadtmarketing durch die Firma imakomm AKADEMIE GMBH

Beschluss:

Die Firma Imakomm wird mit der Erstellung eines Konzeptes zum Projekt Effizientes City-Stadtmarketing zum Honorar von 15.351,00 € inkl. MwSt. beauftragt. Dabei werden wie gemäß dem Angebot vom 04.03.2024 zentrale Inhalte und ein effizientes Strukturmodell erstellt Die Fraktionen werden am Prozess beteiligt. Über das Endergebnis ist der Stadtrat zu informieren.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 1

zu 4

Vorstellung Radverkehrskonzept

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt die Ergebnisse des Radverkehrskonzeptes Kernstadt Hammelburg, erstellt durch das Büro Wegner in der Fassung vom 20.03.2024 zur Kenntnis. Die Stadträte erhalten bis zum 15. Mai 2024 die Möglichkeit Priorisierungsvorschläge einzeln oder fraktionsweise zu unterbreiten. Die Stadtverwaltung arbeitet für eine Sitzung im Mai oder Juni einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Festlegung der Priorisierung aus. Ein solcher Beschluss ist nicht starr, sondern kann ergänzt oder geändert werden, wenn entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

zu 5

Straßenbenennungen

zu 5.1

im Bereich Hochstein

Beschluss:

Die Stichstraße im Bereich am Hochstein, die u.a. zum neuen Firmengebäude der Merkurbank führen wird, erhält die Bezeichnung „Merkurstraße“

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 5.2

im Bereich Obererthal

Beschluss:

Die Straße im Baugebiet Schäferhügel in Obererthal erhält die Bezeichnung „Oberm Kirchhof“

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 6

Auftragsvergaben

zu 6.1

Durchführung/Planung eines Mehrgenerationenparks

Beschluss:

Für die Planungsleistung erhält das Planungsbüro LAND+plan – Landschaftsarchitektur, 97797 Wartmannsroth mit einer Gesamtsumme von 81.576,89 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Abstimmung: Ja 20 - Nein 1

zu 6.2

Bürgerhaus; Tischlerarbeiten - Tresen

Beschluss:

Für das Gewerk Tischlerarbeiten - Tresen im Rahmen des Umbaus zum Bürgerhaus Hammelburg erhält die Firma Hartmann, 97799 Zeitlofs mit einer Gesamtsumme von 117.187,63 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 7

Stadtentwicklung

zu 7.1

Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Sanierungsgebiet "Altstadt" der Stadt Hammelburg;

Abwägungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung nach § 137 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Fachbehörden und TÖB nach § 139 BauGB) und Billigung des Berichtes über das Ergebnis der VU

Beschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger werden zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Abwägungsempfehlung wird zugestimmt.
  2. Die eingegangenen Stellungnahmen der Betroffenen werden zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Abwägungsempfehlung wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und Betroffenen, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Bericht nach § 141 BauGB über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ wird entsprechend der Anlage 2 (Lageplan zum Sanierungsgebiet „Altstadt“, M 1:1000) gebilligt und beschlossen.

Abstimmung: Ja 20 - Nein 0

zu 7.2

Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Hammelburg";

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Hammelburg" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)Festlegung einer Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgestellten Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB)Satzungsbeschluss der Sanierungssatzung (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB)

Beschluss:

  1. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt Hammelburg" gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Hammelburg“ wird als Satzung beschlossen, Die Sanierungssatzung der Stadt Hammelburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Hammelburg“ nebst Lageplänen, die Bestandteil der Satzung werden, ist als Anlage beigefügt. Die als weitere Anlage beigefügte Begründung zur Satzung mit Angabe der Flurnummern und Straßennamen innerhalb des Sanierungsgebietes ist Bestandteil dieser Satzung.

  1. Festlegung einer Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im förmlich festgestellten Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB)

Die Sanierungsmaßnahme soll in einer Frist von 15 Jahren (2024-2039) abgeschlossen werden. Die Verlängerung dieser Frist erfordert einen erneuten Beschluss durch den Stadtrat.

  1. Satzungsbeschluss der Sanierungssatzung (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB)

Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB (Dritter Abschnitt – Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften) wird ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.

Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Abstimmung: Ja 20 - Nein 0

zu 7.3

Änderung der Satzung zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften - Gestaltungssatzung - der Stadt Hammelburg nach Art. 81 Abs 1, Nr. 1, 2 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO);

Abwägung der Stellungnahmen zur Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger;

Satzungsbeschluss

Beschluss:

Die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger werden zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Abwägungsempfehlung wird zugestimmt.

Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung wird geändert und entspricht fortan dem Geltungsbereich der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Hammelburg – Sanierungssatzung vom 20.03.2024.

Der Lageplan über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Hammelburg (Anlage 1 – Maßstab 1:5000) und die Farbkarten, Stand 16.11.2015 (Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile der Satzung.

Der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung und 1. Änderung der Satzung zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften – Gestaltungssatzung - der Stadt Hammelburg für die Altstadt Hammelburg in der Fassung vom 20.03.2024 wird als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Änderungssatzung in Kraft.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 8

Aktualisierung der Zweckvereinbarung Datenschutz und Datensicherheit im Landkreis Bad Kissingen

Beschluss:

Der Änderung der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz des Landkreises Bad Kissingen wird zustimmt.

Der Bürgermeister bzw. dessen Vertreter wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 9

Beitragsanpassung/-Erhöhung KinderKiste – ab 01. September 2024

Sachverhalt:

Aufgrund des allgemeinen Kostenanstiegs (Personalkosten, Lebensmittel, Materialien, etc.) müssen auch die Verbrauchsbeiträge in der KinderKiste angepasst werden:

  • Kosten für die Verpflegung
  • Kosten für Spiel- und Unterrichtsmittel
  • Kosten für Verpflegung:

Der Beitrag für das Essen der Kinder wurde zuletzt zum 01.09.2022 angepasst.

Zum Schuljahr 2024-25 wird eine weitere Erhöhung aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise und Personalkosten nötig.

Der Essensbeitrag soll je Mahlzeit um 0,50 € erhöht werden. Mit einem Gesamtpreis von 4 € je Mahlzeit besteht dann noch immer ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis.

Die monatlichen Elternbeiträge für Essen sähen dann wie folgt aus:

Aktuell werden monatlich 1.530 Essen gekocht und verrechnet. Bei einer Preiserhöhung von 0,50 € je Mahlzeit wären das eine Mehreinnahme wie folgt:

  • Kosten für Spiel- und Unterrichtsmaterial:

Für Material zahlen die Eltern im aktuellem Schuljahr 5,- €. Der Beitrag besteht so seit vielen Jahren. Auch hier sind die Kosten (vor allem Papier, Malutensilien, etc.) gestiegen und müssen angepasst werden. Eine Erhöhung von 0,50 € monatlich ergibt eine Mehreinnahme von 660,- €.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg befürwortet die Beitragsanpassung in der vorgestellten Form.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragsanpassung entsprechend ab 01.09.2024 umzusetzen.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 10

Eingegangene Anträge

zu 10.1

Behandlung des eingegangenen Antrages Auftragsvergabe Umbau Rathauskeller - Stadt Hammelburg; Elektroarbeiten

Sachverhalt:

Da die Bindefrist für die Auftragsvergabe bereits am 29.03.2024 abläuft, ist es wichtig, den Auftrag vor Ablauf dieser Frist rechtzeitig zu vergeben. Ansonsten entstehen für die Stadt Hammelburg weitere Bauverzögerungen und erhebliche Nachteile.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

zu 10.2

Auftragsvergabe Umbau Rathauskeller - Stadt Hammelburg; Elektroarbeiten

Beschluss:

Für das Gewerk Elektroarbeiten im Rahmen der Nutzungsänderung des Rathauskellers der Stadt Hammelburg erhält die Firma Eilingsfeld, 97762 Hammelburg mit einer Gesamtsumme von 70.369,84 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Abstimmung: Ja 21 - Nein 0

Die Beschlüsse und Sachverhalte sind zum Teil verkürzt dargestellt.

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.