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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 5/2023
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus der Stadtratssitzung vom 26.04.2023

zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 42. Stadtratssitzung vom 29.03.2023 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu 2 Bekanntgaben

zu 2.1 Festakt zur Fahrzeugweihe der Feuerwehr Hammelburg

Am 6. Mai 2023 findet ab 16 Uhr der offizielle Festakt zur Fahrzeugweihe der Feuerwehr Hammelburg am Feuerwehrgerätehaus statt.

zu 2.2 Pressetermin Bikeranlage am Sportzentrum

Am 27.04.2023 findet ein Pressetermin an der Bikeranlage am Sportzentrum statt. Es fanden bereits Gespräche mit dem Landratsamt statt, ob ggf. die Anlage bis Herbst weiter betrieben werden kann. Die Planungskosten für eine neue Anlage sind bereits im Haushalt eingeplant.

zu 2.3 Rücknahme der Klage gegen die Abberufung von Frau Gabriele Ebert als Ortsbeauftragte von Westheim

Im Klageverfahren gegen die Abberufung als Ortsbeauftragte von Westheim hat Frau Gabriele Ebert Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg zurückgenommen.

Das Verfahren wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 05.04.23 eingestellt.

zu 3 Antrag auf Beratung im öffentlichen Teil

Ein Stadtratsmitglied fragt nach, warum die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 aus dem nichtöffentlichen Teil nicht öffentlich beraten werden. Er stellt hiermit den Antrag zur Geschäftsordnung auf öffentliche Beratung.

Kämmerin Triest möchte lediglich die Weichen stellen, um die Themen entsprechend in die Haushaltsplanung 2023 einarbeiten zu können. Die Themen werden während der Beschlussfassung für den Haushalt nochmal öffentlich behandelt.

Geschäftsleiter Goerke weist darauf hin, dass die genannten Punkte dann erst in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden können, damit die Öffentlichkeit hiervon Kenntnis nehmen kann.

Abschließend wird festgelegt, dass für die genannten Tagesordnungspunkte heute keine Beschlüsse gefasst werden, sondern lediglich eine Stimmungsabfrage erfolgt, wie die Sachverhalte im Haushalt einzupflegen sind, damit Kämmerin Triest weiter am Haushalt arbeiten kann. Das Stadtratsmitglied zieht seinen Antrag zurück.

zu 4 Bauanträge

zu 4.1 Neubau einer Traktorgarage; Gemarkung Diebach

Beschluss:

Dem Bauantrag und Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen sowie der Befreiung von der Festsetzung der Dachneigung wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Abstimmung: Ja 15 - Nein 3

zu 4.2 Lagerfläche für wasserwirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahmen

Baugrundstück: Gemarkung Obereschenbach

Beschluss:

Zu dem oben bezeichneten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu 4.3 Errichtung einer Lagerhalle mit Werbeanlage; Gemarkung Westheim

Beschluss:

Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

Die Beleuchtung der Werbeanlage auf der Rückseite des Gebäudes darf bis max. 22 Uhr eingeschaltet bleiben.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 4.4 Teilabbruch eines bestehenden Nebengebäudes und Neubau eines Bürogebäudes, Gemarkung Hammelburg

Beschluss:

Dem vorliegenden Bauantrag bezüglich Teilabriss Nebengebäude sowie Neubau eines Bürogebäudes Gemarkung Hammelburg wird gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu 4.5 Neubau einer offenen Unterstellhalle, Gemarkung Gauaschach

Beschluss:

Dem Bauantrag bezüglich der Errichtung einer offenen Unterstellhalle wird gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 5 Auftragsvergaben

zu 5.1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Gauaschach; Fliesenarbeiten, Schreinerarbeiten, Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten

Beschluss:

  1. Für das Gewerk Fliesenarbeiten im Rahmen der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Gauaschach erhält die Firma Fliesen-Shop Fink, 97727 Wartmannsroth mit einer Gesamtsumme von 64,546,08 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.

  1. Für das Gewerk Schreinerarbeiten Innentüren und WC-Trennwand im Rahmen der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Gauaschach erhält die Die Holzwerkstatt, 97762 Hammelburg mit einer Gesamtsumme von 23.772,99 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.

  1. Für das Gewerk Schlosserarbeiten im Rahmen der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Gauaschach erhält die Firma Pfeuffer Metallbau, 97727 Fuchsstadt mit einer Gesamtsumme von 13.613,60 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.

  1. Für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Gauaschach erhält die Firma Parkett-Forum Schweinfurt, 97526 Sennfeld mit einer Gesamtsumme von 8.022,93 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 5.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus Obererthal; Außenanlage Wegebau

Beschluss:

Für das Gewerk Außenanlage Wegebau im Rahmen der Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Obererthal erhält die Firma August Ullrich GmbH, 97725 Elfershausen mit einer Gesamtsumme von 174.554,44 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Der Vertrag kann unmittelbar vereinbart werden.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

zu 6 Antrag auf Hybridsitzungen des Stadtrates im Bürgerhaus

Sachverhalt:

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.03.2022 sollte bei der technischen Planung des Bürgersaals im neuen Bürgerhaus die notwendige Technik für hybride Gremiensitzungen mitberücksichtigt werden.

Nach aktueller akustischer Planung ist bei regulären Gremiensitzungen (Präsenz) keine gesonderte Beschallungstechnik für die Gremienmitglieder notwendig, ähnlich der Situation im Sitzungssaal des Landratsamts Bad Kissingen. Für die eventuelle Zuschaltung externer Personen in beratender Funktion ist eine etwas einfachere Technik ausreichend.

Die voraussichtlichen Kosten für die notwendige Technik zur rechtskonformen Durchführung von hybriden Gremiensitzungen würden sich auf ca. 118.800,00 € belaufen

Dazu kämen neben den zu klärenden rechtlichen Fragen noch zusätzlicher Personalaufwand für IT und Protokollführung.

In einer Vorinformation zum Haushalt haben sich die Fraktionssprecher am 03.04.23 aufgrund der hohen Kosten derzeit gegen die Einführung von Hybridsitzungen ausgesprochen. Allerdings sollen die Anschluss-Voraussetzungen für eine spätere Einführung im Bürgerhaus mit vorgesehen werden.

Beschluss:

Die für eine Abhaltung von rechtskonformen Hybridsitzungen erforderliche Technik im Bürgerhaus wird derzeit nicht vorgesehen. Die Anschlussvoraussetzungen für eine spätere Einführung werden mit eingeplant.

Abstimmung: Ja 19 - Nein 0

zu 7 Gesellschaftervertrag Sporthallengesellschaft Untererthal

Sachverhalt:

In den 70er Jahren gab es Überlegungen, dass sich die Stadt Hammelburg an der Gesellschaft der Halle in Untererthal mit 5,25 % und einer Stimme beteiligt. Das sei jedoch nie schriftlich umgesetzt worden.

Ein Notarvertrag ist inzwischen schon aufgesetzt und auch die beteiligten Vereine hätten hierzu teilweise bereits Beschlüsse gefasst. Die Stadt Hammelburg ist im Vorfeld darüber nicht informiert worden.

Die Stadt Hammelburg wird weiterhin die Sporthallengesellschaft Untererthal im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, sieht jedoch von einer Beteiligung mit Vertrag ab. Es gibt einige Hallen auf den Ortsteilen. Hier würde man einen Präzedenzfall schaffen.

Ein Stadtratsmitglied erklärt die Historie zu dieser Thematik. Es gab lediglich mündliche Vereinbarungen, jedoch hat die Stadt Hammelburg immer über den jeweiligen Ortsbeauftragten Untererthal ihr Stimmrecht ausgeübt. Die Gesellschaft habe keinen Notarvertrag geschlossen, sondern lediglich notarielle Beratung erhalten.

Die Vereine stimmen nach und nach der Vereinbarung in ihren Jahreshauptversammlungen zu.

Bürgermeister Warmuth erklärt, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gesellschaft immer finanziell unterstützt habe und dies auch weiterhin tun wird. Aufgrund der Schaffung eines Präzedenzfalles lehnt er persönlich die Beteiligung an der Sporthallengesellschaft ab.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg lehnt eine Beteiligung an der Sporthallengesellschaft Untererthal ab.

Abstimmung: Ja 17 - Nein 0

zu 8 Potentialanalyse für zukünftige Nutzung Schloss Saaleck

Sachverhalt:

Anfang März legten zwei Projektentwickler Angebote für eine Potential-, bzw. Trägerschaftsanalyse des Schloss Saalecks vor. Die Herangehensweise der jeweiligen Anbieter war unterschiedlich.

So bot das Unternehmen Volz und Partner Kommunale Hotel- und Gastronomieentwicklung aus Saarbrücken die sogenannte Potentialanalyse und Auswahl Pächter / Teilinvestor an, während das im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Konzeption und Projektentwicklung tätige Architekturbüro Archicult aus Würzburg den Schwerpunkt auf Trägerschaftsanalyse und Nutzungsstudie legte.

Das Büro Archicult mit dem Schwerpunkt Architektur legte in seinem Konzept den Schwerpunkt auf mögliche Erweiterungen und Nachnutzungen im Bestand.

Bei dem am Schluss ein Exposé mit Rahmenplanbenutzung des Schlossareals vorgelegen hätte.

Das Büro Volz und Partner bezeichnet sich als unabhängigen Experten für Hotellerie und Gastronomie. Ohne zu sehr in die architektonische Betrachtung der Nutzungsmöglichkeiten einzutauchen, wird das Büro Volz und Partner die Bestandsgebäude im Hinblick auf die zukünftige Nutzung als Gastronomie und Beherbergungsbetrieb einer Stärken-, Schwächen-Betrachtung unterziehen und darauf aufbauend ein grundlegendes Betriebskonzept erstellen. Büro Volz hat im Bereich Hotellerie und Gastronomie vielfältige Erfahrung bei Konzeptertstellung und Umsetzung, sowohl öffentlich als auch privat, siehe hierzu anhängende Referenzliste.

Die Inhalte der Tätigkeiten des Angebotes fassen sich wie folgt zusammen:

Phase I:

- Markt- und Standortanalyse

- Betriebskonzeption

- Wirtschaftlichkeitsprognose

Phase II:

- Treffen einer Pächterauswahl, bis zur Kontaktierung eines Investors

Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

  1. Büro Volz und Partner, Saarbrücken, bietet sein Gesamtpaket für 23.800 € inkl. MwSt. an.
  2. Büro Archicult, Würzburg, höheres Angebot mit Schwerpunkt Architektur.

Nicht nur aufgrund des Kostenunterschiedes, sondern vielmehr bezüglich der Inhalte der beiden Nutzungsstudien wird empfohlen, dem Büro Volz und Partner aus Saarbrücken den Auftrag zu erteilen.

Beschluss:

Im Rahmen einer Nutzungsstudie für das Schloss Saaleck erhält das Büro Volz und Partner, Kommunaler Hotel- und Gastronomieentwicklung aus Saarbrücken mit einer Gesamtsumme von 23.800 € inkl. MwSt. den Auftrag zur Ausführung.

Eine Fertigstellung der Expertise bis zur Sommerpause wird angestrebt.

Abstimmung: Ja 18 - Nein 0

Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat. Die Beschlüsse sind z.T. verkürzt dargestellt.