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Stadtblatt Informationen für die St Hammelburg u deren OT
Ausgabe 5/2023
Aus dem Stadtrat
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Informationen aus der 42. Stadtratssitzung vom 29.03.2023

zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 40. Stadtratssitzung vom 15.02.2023 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.

Abstimmung: Ja 13 - Nein 0

zu 2 Bekanntgaben

zu 2.1 Sachstandsbericht; Wohnheim Berliner Straße, Materstock-Gelände, Umgestaltung Bleichrasen, Bushaltestelle Am Weiher, Neubau städtischer Bauhof, Entwicklung Bürgerspital

1. Wohnheim Berliner Straße – Domizilium

Der Bauantrag ist in Vorbereitung und wird demnächst im Stadtrat / Bauausschuss behandelt.

2. Entwicklung Marterstock-Gelände

Die Planung stockt momentan wegen Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt bezüglich der Ein- und Ausfahrt im Bereich des Grundstücks.

3. Umgestaltung Bleichrasen

Das Konzept ist kurz vor der Fertigstellung.

Dies wird innerhalb der nächsten 10 Wochen final bearbeitet und dem Stadtrat vorgestellt.

4. Bushaltestelle Feuerwehrhaus

Die Submission fand bereits am 16.02.2023 statt.

Die Auftragsvergabe erfolgte im Bau- Forst- und Umweltausschuss vom 15.03.2023.

5. Neubau städtischer Bauhof

Die Planungsänderungen, auf Anregung einiger Stadträte, werden zurzeit eingearbeitet. Sobald die finale Abstimmung erfolgte, kann der geänderte Bauantrag eingereicht werden.

6. Entwicklung Bürgerspital

Aktuell werden unterschiedliche Nutzungen geprüft, unter anderem die eines Pflegedienstes im Erdgeschoss. Die Nutzung der übrigen Geschosse ist noch offen.

zu 3 Fahrradleasing bei der Stadt Hammelburg

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 18.01.2023 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung für die Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeiter/innen der Stadt Hammelburg vorzubereiten.

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle des Landratsamts Bad Kissingen konnte die Stadt Hammelburg eine freihändige Vergabe veranlassen.

Am 16.02.2023 wurden drei Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ging lediglich ein Angebot der DD Deutschen Dienstrad GmbH ein. Sie erfüllen alle Anspruchsvoraussetzungen des Leistungsverzeichnisses der Stadt Hammelburg.

Beschluss:

Die Stadt Hammelburg vergibt den Auftrag über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeiter/innen der Stadt Hammelburg an die Firma DD Deutsche Dienstrad GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 35, 97424 Schweinfurt.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0

zu 4 Baugenehmigungsverfahren; Verlängerung Bauantrag:

Errichtung von zwei Lagerhallen, Gemarkung Untererthal

Beschluss:

Zu dem Antrag der Bauherrschaft bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung im Rahmen der Errichtung von zwei Lagerhallen vom 15.03.2023 wird auf Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0

zu 5 Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung;

10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Markt Elfershausen im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarpark Elfershausen Trimberg";Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss:

1. In Bezug auf die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Elfershausen Trimberg“ wird dem Markt Elfershausen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durch die Stadt Hammelburg das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2. In Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Elfershausen Trimberg“ wird dem Markt Elfershausen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durch die Stadt Hammelburg das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Vorentwürfe der Planung in der Fassung vom 30.01.2023 mit seinen Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0

zu 6 Stadtentwicklung

zu 6.1 Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Sanierungsgebiet "Altstadt" für die Stadt Hammelburg;

Vorbehaltliche Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 17.10.2022 die Einleitung des Fortschreibungsverfahrens der Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Absatz 3 BauGB beschlossen.

Hintergrund ist, dass die Stadt Hammelburg beabsichtigt, sie Satzung der Stadt Hammelburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ vom 27.09.1993, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen am 30.10.1993, fortzuschreiben. Das bislang festgesetzte Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 18,7 Hektar.

Für die Maßnahme wurden seitens der Regierung von Unterfranken Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Sozialer Zusammenhalt“ in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsantrag wurde am 14.03.2023 an die Regierung von Unterfranken versandt.

Mit Schreiben vom 26.01.2023 wurden bereits verschiedene Büros um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Reihenfolge:

1.

Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten, Würzburg

56.552,37 €

incl. MWSt und Nebenkosten

2.

Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim

3.

Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH, Würzburg

Vier der Büros haben mitgeteilt, dass sie kein Angebot abgeben.

Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an das Büro Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten aus Würzburg zu vergeben. Es handelt sich nach Auswertung der Angebotsunterlagen um das niedrigste und wirtschaftlichste Angebot.

Der Fördersatz im Rahmen der Städtebauförderung liegt bei 80 %. Daraus ergibt sich für die Stadt Hammelburg ein Eigenanteil in Höhe von 11.310,47 Euro. Die zu erwartende anteilige Förderung beträgt 45.241,90 Euro. Die Auftragserteilung erfolgt erst nach Zustimmung und Vorlage des Bewilligungsbescheides der Regierung von Unterfranken.

Beschluss:

Im Rahmen der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB erhält das Büro Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten, 97070 Würzburg mit einer Gesamtsumme von 56.552,37 Euro/brutto – vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung durch die Regierung von Unterfranken– den Auftrag zur Ausführung der Maßnahme.

Der Bürgermeister bzw. sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, nach Vorlage des Zuwendungsbescheides, die Beauftragung (ohne erneute Sitzungsvorlage) eigenständig durchzuführen.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0

zu 6.2 Änderung der Satzung zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften - Gestaltungssatzung - nach Art. 81 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 Bayerische Bauordnung für die Stadt Hammelburg;

Vorbehaltliche Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Der Bau-, Forst- und Umweltausschuss der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die Änderung der Gestaltungssatzung beschlossen.

Eine grundlegende Änderung der Satzung ist hierbei nicht beabsichtigt. Die Anpassung soll unter anderem dem Ausbau von Anlagen für die Nutzung von Sonnenenergie wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen dienen, sofern sich dies mit den Anforderungen an den besonderen Ensembleschutz der historischen Altstadt vereinbaren lässt.

Die Bewahrung und bauliche Pflege des Stadtbildes von Hammelburg ist ein städtebauliches, denkmalpflegerisches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von besonderem Rang und steht im öffentlichen Interesse.

Für die Maßnahme wurden seitens der Regierung von Unterfranken Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Sozialer Zusammenhalt“ in Aussicht gestellt. Der Zuwendungsantrag wurde am 14.03.2023 an die Regierung von Unterfranken versandt.

Mit Schreiben vom 14.10.2022 wurden bereits verschiedene Büros um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Beschluss:

Für die Änderung der Satzung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften – Gestaltungssatzung – nach Art. 81 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 7 Bayerische Bauordnung erhält das Büro Holl Wieden Partnerschaft, Stadtplaner und Architekten, 97070 Würzburg mit einer Gesamtsumme von 17.527,51 Euro/brutto – vorbehaltlich der Zustimmung und Bewilligung der Zuwendung der Regierung von Unterfranken– den Auftrag zur Ausführung der Maßnahme.

Der Bürgermeister bzw. sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, nach Vorlage des Zuwendungsbescheides, die Beauftragung (ohne erneute Sitzungsvorlage) eigenständig durchzuführen.

Abstimmung: Ja 14 - Nein 0