Bürgerfragestunde - max. 30 Minuten
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zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 46. Stadtratssitzung vom 14.06.2023 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 2 Bekanntgaben
zu 2.1 Termin Bürgerversammlung Hammelburg
Bürgermeister Warmuth gibt den Termin der Bürgerversammlung Hammelburg am 11.07.2023, 19.00 Uhr bekannt.
zu 2.2 Verkehrsabsicherung bei Vereinsfesten und Veranstaltungen
Zur Sicherheit der Gäste und Verkehrsteilnehmer von Vereins-Festen und Vereins-Veranstaltungen sind gegebenenfalls verkehrsrechtliche Anordnungen (Sperrungen, Umleitungen usw.) sowie Verkehrszeichen erforderlich. Diese ordnet in der Regel die örtliche Straßenverkehrsbehörde (Stadt Hammelburg) an.
Zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme der Vereinsvorstände mit der Stadtverwaltung wird deshalb geraten.
Für das Aufstellen der Verkehrsschilder wird seit Einführung der neuen „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (kurz RSA 21) ein Zertifikat benötigt.
Bei einer Vorlaufzeit von ca. 6 Wochen kann der städtische Bauhof unterstützen, da er über Verkehrsschilder und auch geschulte Mitarbeiter mit Zertifikat verfügt.
Anlieferung und Aufbau der Schilder sind kostenpflichtig. Der Abbau und Rücktransport zum Bauhof kann von den Vereinen selbst vorgenommen werden. Verloren gegangene oder beschädigte Schilder werden ebenso verrechnet.
Alternativ kann sich der Verein wegen der Beschilderung auch an die Firma VESTRA Verkehrssicherung GmbH in Untererthal wenden. Der Verantwortliche (=Inhaber des Zertifikats) muss in diesem Fall bei der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung bekannt sein und der Sachbearbeiterin bei der Straßenverkehrsbehörde genannt werden.
zu 3 Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung
zu 3.1
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstein-Süd, Schulcampus“ in Hammelburg;
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.
Durch die in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung der Flächennutzungsplanänderung mit dem dazugehörigen Umweltbericht. Diese wurden bereits vor der Sitzung in den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg in der Fassung vom 20.06.2022/Index A: 12.06.2023 eingearbeitet.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.06.2022 Index A: 12.06.2023 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.06.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfs die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstein-Süd „Schulcampus“ mit 1. Änderung Bebauungsplan „Sportzentrum-Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in Hammelburg;
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.
Durch die in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes mit dem dazugehörigen Umweltbericht. Diese wurden bereits vor der Sitzung in den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.06.2022, Index A: 12.06.2023 eingearbeitet.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd „Schulcampus“ mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum, Neufassung“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 20.06.2022, Index A: 12.06.2023 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der zuletzt geänderten Fassung vom12.06.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 3.3
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstein-Süd, Mischgebiet“ in Hammelburg;
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg beschließt, das vorliegende, bisher als 31. Änderung des Flächennutzungsplanes geführte Verfahren, als 30. Änderung fortzuführen. Der Plantitel sowie die Angaben in der Begründung des Flächennutzungsplanes werden angepasst. Gleiches gilt für die Angaben in dem mit der Flächennutzungsplanänderung korrespondierenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Hochstein Süd, BA III, Mischgebiet“ der Stadt Hammelburg (Parallelverfahren).
Aus dem bisher geplanten, jedoch noch nicht begonnenen 30. Änderungsverfahren (für das Gebiet „Hochstein Süd, BA II, Gewerbegebiet“), wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.
Durch die in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung der Flächennutzungsplanänderung mit dem dazugehörigen Umweltbericht. Diese wurden bereits vor der Sitzung in den Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hammelburg in der Fassung vom 20.06.2022/Index A: 23.06.2023 eingearbeitet.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.06.2022/Index A: 23.06.2023. sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der zuletzt geänderten Fassung vom 23.06.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 3.4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstein-Süd, Mischgebiet“ in Hammelburg;
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Vorschläge zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Behandlung und planerischen Abwägung zu.
Durch die in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse ergeben sich Änderungen und Ergänzungen der zeichnerischen Darstellungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes mit dem dazugehörigen Umweltbericht. Diese wurden bereits vor der Sitzung in den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.06.2022, Index A: 12.06.2023 eingearbeitet.
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstein-Süd, BA III Mischgebiet“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 20.06.2022, Index A: 23.06.2023 sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der zuletzt geänderten Fassung vom 23.06.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja 17 - Nein 0
zu 4 Baugenehmigungsverfahren;
Neubau eines Maschinengebäudes zur Schlammentwässerung mit PV-Anlage und Dach und Südfassade, Gemarkung Hammelburg
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird antragsgemäß erteilt.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 5 Vollzug des Haushaltsrechts; Wirtschaftsplan Stadtwerke Hammelburg GmbH für das Haushaltsjahr 2023
Sachverhalt:
Der der Haushaltsplanung beizufügende Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Hammelburg GmbH ist im Aufsichtsrat behandelt und beschlossen worden.
Der Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Hammelburg GmbH ist der städtischen Haushaltsplanung nachrichtlich beizufügen.
Beschluss:
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Hammelburg GmbH in der vorliegenden
Fassung wird beschlossen. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2023.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 6 Änderung der Parkgebührenverordnung; Erhöhung der Parkgebühren am Großparkplatz Bleichrasen
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung am 24.05.2023 wurde beschlossen, die bestehenden Parkgebühren für die Benutzung des Parkplatzes Bleichrasen für Wohnmobile und Busse wie folgt zu erhöhen:
10,00 € / 24 Stunden
4,50 € / Tagesticket (09.00 bis 17.59 Uhr)
6,00 € / Nachtticket (18.00 bis 08.59 Uhr)
Die beiliegende Parkgebührenverordnung der Stadt Hammelburg wurde deshalb neu erstellt und wird zur Beschlussfassung vorgelegt.
Danach wird die WSA electronic GmbH & Co. KG beauftragt den Parkscheinautomaten auf die neuen Gebühren umzustellen (=kostenpflichtig).
Die neue Parkgebührenverordnung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Beschluss:
Der neuen Parkgebührenverordnung der Stadt Hammelburg vom 05. Juli 2023 wird zugestimmt.
Abstimmung: Ja 18 - Nein 0
zu 7 Erhöhung der Stromverbrauchsgebühr am Wohnmobilstellplatz
Sachverhalt: In der Sitzung am 24. Mai 2023 wurde beschlossen, dass sich die Stromverbrauchsgebühr für 1 kwh von 0,50 Euro auf 0,75 Euro ändern soll. Vom Team Ordnungs- und Verkehrswesen wird allerdings nach Rücksprache mit den Stadtwerken die Erhöhung auf 1 Euro empfohlen. Grund ist der, dass der Automat nicht wechseln kann und nicht jeder Benutzer 0,75 Euro in Kleingeld mit sich trägt. Eine Umstellung auf „Automaten mit Wechselgeld“ wäre sehr teuer und Wechselgeld müsste im Automaten ständig bereitgehalten werden.
Beschluss:
Die Stromverbrauchsgebühr wird von 0,50 Euro auf 1 Euro erhöht. Der Beschluss vom 24.05.2023 auf 0,75 Euro ist ungültig.
Abstimmung: Ja 18 - Nein