zu 1 Genehmigung der Niederschrift der 48. Stadtratssitzung vom 05.07.2023 nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Die Beschlüsse der Niederschrift werden genehmigt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 2 Bekanntgaben
zu 3 Bauanträge
zu 3.1 Nutzungsänderung eines Nebengebäudes von einem Bestattungsunternehmen zu einer Gaststätte
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Ablösevereinbarung mit dem Bauherrn zu schließen.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.2 Bauantrag, Neubau Garage mit Abstellraum für Gartengeräte und Hobbywerkstatt, Gemarkung Pfaffenhausen
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag und Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen sowie der Befreiung von der Festsetzung der Dachneigung wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.3 Bauantrag Neubau eines Geräteraumes am bestehenden Zeltplatzgebäude "Saaleck", Gemarkung Hammelburg
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.4 Sanierung der bestehenden Scheune, Gemarkung Gauaschach
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.5 Bauantrag, Errichtung eines Geräteschuppens als offener Unterstand, Gemarkung Diebach
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.6 Bauantrag, Umbau mit Erweiterung von landwirtschaftlichen Gebäuden, Gemarkung Diebach
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 3.7 Bauantrag, Neubau eines Ruheraumes an das bestehende Kindergartengebäude, Gemarkung Diebach
Beschluss:
Dem oben bezeichneten Bauantrag wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 4 Stadtbibliothek: Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
Sachverhalt:
Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Hammelburg wurde zuletzt am 3.11.2014 geändert. Eine Aktualisierung ist jetzt erforderlich;
In der Stadtratssitzung vom 24.5.23 wurde die Gebührenerhöhung in Absprache mit der Kämmerei beschlossen. Diese Erhöhungen müssen jetzt auch in der Gebührenordnung geändert werden.
Zwei Änderungen müssen noch vorgenommen werden:
Für die Ausleihe aktueller DVDs („aktuell“ sind die Filme bis zu einem halben Jahr nach Kauf) verlangt die Bibliothek eine Ausleihgebühr von 1,50 €.
Diese Gebühr ist nicht mehr zeitgemäß. Die Ausleihe der DVDs geht zurück, weil viele Kunden Streaming-Angebote nutzen. Die Bibliothek hält sich mit der Neuanschaffung von Filmen deshalb auch zurück.
Die Gebühren für die Fernleihe von wissenschaftlichen Bibliotheken beträgt 3,00 € bzw. ermäßigt 2,50 €. Darin sind die Portokosten enthalten. Sie sollten nicht geändert werden. Ansonsten wäre die Fernleihe in Hammelburg im Vergleich mit anderen Bibliotheken unverhältnismäßig hoch.
Die Gebühr für Vorbestellungen aus dem Verbund Finduthek soll erhöht werden von 2,00 € auf 3,00€ und damit der Fernleihe angepasst werden.
Beschluss:
Der Beschluss zur Gebührenerhöhung vom 24.5.23 wird gemäß der beiliegenden Tabelle geändert.
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Hammelburg in der beiliegenden Fassung
(Anmerkung: Die Unterlagen können Sie in der Stadtbibliothek einsehen)
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 5 Beschlussfassung; Klimaangepasstes Waldmanagement - Festlegung der Stilllegungsflächen und Vertragsanpassung mit dem Juliusspital Würzburg
Sachverhalt:
Entscheidung zur Festlegung der Stilllegungsflächen für die natürliche Waldentwicklung im Zuge der Bundesförderung für klimaangepasstes Waldmanagement.
Die Bewilligung der Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement ist eingegangen. Eines der zwölf Kriterien dieser Förderung (nachzulesen unter https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html) ist die Stilllegung von 5 % der Waldfläche, also gut 106 ha des Stadtwaldes, zu Zwecken der natürlichen Waldentwicklung. In den ausgeteilten Handouts sind die geplanten Stilllegungsflächen kartografisch und tabellarisch dargestellt. Bei der Auswahl wurden ertragsschwache Standorte mit geringer Wuchskraft und/oder Steilhanglage und dementsprechend ungünstigem Kosten/Nutzen-Verhältnis bevorzugt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Festlegung der ausgewählten, stillzulegenden Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Zuge der Bundesförderung für klimaangepasstes Waldmanagement zu.
Abstimmung: Ja 16 - Nein 0
zu 6 Eingegangene Anträge
Es sind keine Anträge eingegangen.
zu 7 Anfragen nach § 32 der Geschäftsordnung
zu 8 Waldbegehung Städt. Forstbetrieb
Die Beschlüsse sind z.T. verkürzt dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Stadtrat.