Nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hammelburg (§ 10 Abs. 3 BGS/EWS) können landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung für ihre Großvieheinheiten eine Rückerstattung der Kanalgebühr erhalten.
Diese Ermäßigung erfolgt jedoch nur auf Antrag!
Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen, z.B. durch die Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse.
Auf der Startseite unserer Homepage haben wir den Link für den Antrag hinerlegt.
Wir bitten Sie, diesen Antrag ausgefüllt mit dem entsprechenden Nachweis bis zum 15.10.2023 per Mail an bauen@hammelburg.de zu senden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 09732/902-351 zur Verfügung.