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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023

Vorstellung und kurzer Sachstandsbericht zur Schule durch die neue Schulleitung Frau De Clerk sowie Konrektorin Frau Klose

Sachverhalt:

Seit dem Schuljahr 2023/2024 hat Frau de Clerk die Schulleitung als Nachfolgerin für Frau Gerlich übernommen, die in den Ruhestand gegangen ist.

Nach erster Einarbeitung möchte sie sich zusammen mit der Konrektorin Frau Klose dem Gemeinderat vorstellen und dabei einige Themen präsentieren.

Frau Klose muss sich kurzfristig krankheitsbedingt entschuldigen. Frau de Clerk stellt sich und das Schulleben vor.

Frau de Clerk hat vorher in Igensdorf, Wiesenthau und zuletzt in Hausen gewirkt.

Als erstes stellt Frau de Clerk den Leitsatz auf, dass gute Schule nur gemeinsam gelingen kann.

„Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“. Denn gutes Aufwachsen findet vor Ort statt und unsere Kinder brauchen die Gemeinschaft, um sich positiv entwickeln zu können“. Das Ziel der Schule sei, möglichst gute Lernvoraussetzungen für die Kinder an der Grundschule Langensendelbach – Marloffstein zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie stellt dabei auch das Lehrerteam vor. Daneben wirken in der Schule zum Wohle aller das Sekretariat sowie das Hausteam. Genauso wichtig ist dabei auch das Team der Mittagsbetreuung unter Leitung von Sandra Poppinger. Die Betreuungsstandorte sind Marloffstein und Langensendelbach.

Seit dem Schuljahr 2017/18 ist die Schule Langensendelbach-Marloffstein eine flexible Grundschule, die Eingangsstufe ist über den Zeitraum von 1-3 Jahren möglich. Bisher wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Auch die vielfältige Kooperation mit den Kindertagesstätten, um den Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule kindgerecht zu gestalten, wird gelobt.

Das Einschulungsverfahren wird dabei regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Kitas durchgeführt. Es gibt gemeinsame Veranstaltungen von Schulkindern und Vorschulkindern.

Lobend zu erwähnend sei das JeKI- Projekt mit der sehr guten Kooperation mit dem Musikverein Langensendelbach. Das Projekt hat sich fest etabliert.

Ebenso gibt es einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht, Demokratieerziehung sowie einen Klassenrat und die Schulversammlung.

Es besteht eine ganzheitliche Förderung mit einem Angebot von AGs (Basketball-AG, Koch-AG, Schulgarten-AG). Zu erwähnen sei auch die Weiterentwicklung des Sinus-Programm, worüber es auch eine Kooperation / Austausch mit anderen Sinus-Schulen gibt.

Auch die Digitalisierung mit der guten Ausstattung der übrigen Klassenzimmer mit Whiteboard und Dokukameras sei zu erwähnen. Die Nutzung des Schulmanagers, um organisatorische Abläufe zu digitalisieren (z.B. Krankmeldungen / Klassentagebuch / Bezahlungen) sowie Digitale Unterrichtsmedien und der Medienführerschein für die Kinder seien heutzutage unerlässlich.

Sie bedankt sich auch für das Elternengagement in der Schule. Der erste Schultag – von Eltern für Eltern, die Vorbereitung und Organisation des Standes am Adventsmarkt, die Nikolausaktion sind nur einige Punkte. Ebenso laufen die Organisation / Finanzielle Unterstützung von zusätzlichen Angeboten wie Zirkusprojekt im letzten Schuljahr, Getränkeflaschen für den Wasserspender, Gewaltpräventionsprojekt.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern solle nach Corona wieder mehr gestärkt werden, z.B. durch Elternstammtische, Klassenunternehmungen etc.

Wichtige Kooperationspartner seien die Bücherei, in welcher die Ausleihe für alle Klassen möglich sei.

Ebenso die Vereine, wie z.B. die Feuerwehr, Tennisabteilung des Sportvereins im Rahmen von Sport nach1 oder der Musikverein im Rahmen von JeKI.

Aber auch die externen Experten wie Referenten zu verschiedenen Themen und Unterrichtsprojekten sind präsent.

Die Schulleitung spricht dem Hausteam, sowie den Mitarbeitern des Bauhofes ihren Dank aus.

Die Gemeinde mit allen Räten als Träger des Sachaufwandes ist ein wichtiger Kooperationspartner.

Sie gibt auch einen Ausblick auf die Schülerzahlen. Diese seien schwankend erreichen derzeit aber noch die Schülerzahlgrenze.

Die Mittagsbetreuung im aktuellen Schuljahr 2023/24 hat in Langensendelbach 4 Kurz- und 3 Langgruppen mit insgesamt 92 Kinder. In Marloffstein sind es 1 Kurzgruppe sowie 2 Langgruppen mit insgesamt 40 Kinder.

Als anstehende Aufgaben nennt sie die Priorisierung der Sanierung der Schultoiletten, Gestaltung der Flur- und Garderobenbereiche, die Auflösung des Computerraumes, da I-Pads für die Unterrichtsarbeit genutzt werden.

Ebenso die Nutzung des Raumes als Differenzierungsraum am Vormittag und als Hausaufgabenraum am Nachmittag sowie die Ergänzung des Schulmobiliars (auch evtl. Sanierung der Garderobenbänke).

Vorausschauend verweist sie ab dem Schuljahr 2026/27 auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Schulkinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe. Dabei geht es um einen zeitlichen Umfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen. Es darf nur noch max. 30 Schließtage im Jahr / Ferienbetreuung für Kinder geben.

Abschließend bedankt sie sich im Namen der Kinder und der Schulfamilie für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Sie freut sich auf den gemeinsamen Weg der Weiterentwicklung, denn eine gute Schule kann immer nur auf dem Weg sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag von Frau de Clerk zur Kenntnis.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 17

Bauleitplanung der Stadt Baiersdorf; hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Solarpark Igelsdorf Süd"; erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Die KI Solar GmbH und die Solarpark Stumpfäcker GmbH haben als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südwestlich des Ortsteils Igelsdorf innerhalb eines benachteiligten Gebietes im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) beantragt.

Geplant ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von 10 – 11 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 10-11 Millionen kWh erzeugt werden kann.

Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO²-Ausstoß zu verringern. In Verantwortung gegenüber heutigen und vor allem künftigen Generationen möchte die Stadt Baiersdorf hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Der Stadtrat der Stadt Baiersdorf hat daher beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und randlichen Ausgleichsflächen einzuleiten und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen, die im südlichen Stadtgebiet von Baiersdorf beidseits der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg liegen. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen umfasst insgesamt 11,02 ha. Das Plangebiet befindet sich im Naturraum des Fränkischen Keuper-Liasland.

Der Geltungsbereich liegt in der Talaue der Pegnitz und ist in zwei Teilflächen durch die Bahnlinie Nürnberg-Bamberg gegliedert. Beide Teilflächen werden landwirtschaftlich genutzt (überwiegend Ackerbau).

Die östlich der Bahnlinie liegende Teilfläche schließt an eine bestehende PV-Anlage an und wird von der 110 kV-Bahnstromleitung überspannt. Die westliche Fläche liegt zwischen der Staatsstraße 2244 und der Bahnlinie an der Staatsstraße 2244. Der Geltungsbereich mit den beiden Teilflächen ist aufgrund des Bahndammes und der bestehenden PV-Anlage teilweise abgeschirmt. Durch die bestehende Eingrünung entlang der Gräben sind die beiden Teilflächen von Norden abgeschirmt. Bei der östlichen Teilfläche bestehenden Blickbeziehungen aus östlicher Richtung, bei der westlichen Teilfläche bestehenden Blickbeziehungen von der Staatsstraße 2244 auf die Fläche und zu geringen Teilen auch aus südlicher Richtung. Eine Fernwirkung durch die PV-Anlagen entsteht nicht.

Die Stadt Baiersdorf verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan (02.10.2000). Dieser stellt innerhalb der beiden Änderungsbereiche Flächen für die Landwirtschaft (Acker) und Sukzessionsfläche zur Entwicklung dar. Im Bereich der westlichen Teilfläche werden im Bereich des Grabens die landschaftsökologischen Funktionen Ökologie und Gewässerschutz zugeordnet. Ferner ist in der westlichen Teilfläche ein „schwimmendes Planzeichen“ mit der Zielsetzung Biotopverbund Regnitzachse (Sandlebensräume erhalten, Sandstandorte entwickeln) dargestellt. In der östlichen Teilfläche ist ein „schwimmendes Planzeichen“ definiert.

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen für die Bahn mit Erweiterungsflächen, die Verkehrsflächen für Verkehrsstraßen und die 110 kV-Bahnstromleitung dargestellt. Die Zielaussagen und Darstellungen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt:

  • In der westlichen Teilfläche wird zum Graben ein breiter Pufferstreifen eingerichtet, die Flächen im Sondergebiet werden als extensives Grünland gepflegt, die Flächen um die geplante Anlage werden ebenfalls als extensives Grünland genutzt, ergänzt durch Lebensraumrequisiten für Reptilien wie die Zauneidechse.
  • In der östlichen Teilfläche sind neben Säumen auch Gebüsche und Gehölzgruppen vorgesehen.

Das geplante Vorhaben widerspricht demnach nicht den geplanten Zielsetzungen der Flächennutzungs- bzw. Landschaftsplanung der Stadt Baiersdorf.

Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, wird dieser im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB geändert. Entsprechend den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes wird darin eine Sonderbaufläche Zweckbestimmung „Photovoltaik“ mit randlichen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) dargestellt.

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Schutzgebieten des Naturschutz- und Wasserrechts.

Beschluss:

Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Igelsdorf-Süd“ der Stadt Baiersdorf keine Berührung eigener Belange.

Einstimmig beschlossen

Ja 17 Nein 0 Anwesend 17

Regenerative Energien in Langensendelbach;

Vorberatungen zur Erstellung von Kriterien zur Regelung von Sonnenenergieanlagen

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister schlägt aufgrund der Häufung der Anträge privater Eigentümer auf Bebauungsplanverfahren zur Errichtung von Photovoltaikanlagen vor, einen Kriterienkatalog aufzustellen zur Ansiedlung weiterer Sonnenenergieanlagen im Gemeindegebiet.

Da in der Gemeinde Langensendelbach schon zwei PV-Anlagen errichtet wurden und für eine dritte der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, ist es geboten hier Regularien festzulegen.

Hinzu kommt auch, dass die landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Langensendelbach als benachteiligt eingestuft sind.

Der Gemeinderat sollte daher Bedingungen festlegen für die Errichtung derartiger Anlagen.

Ein in der nachfolgenden Sitzung zu fassender Grundsatzbeschluss soll auch als Argumentation für nachfolgende Betreiber verwendet werden können.

Von Seiten der Verwaltung und des 1.Bürgermeisters werden folgende Bedingungen vorgeschlagen:

-

Die Anlagen dürfen keine Fernwirkung haben,

-

Es darf keine Sichtbeziehung zwischen den Anlagen und Baudenkmälern bestehen,

-

Die Anlagen sollen von geschlossenen Ortslagen einen Abstand von mind. 200 m einhalten,

-

Die Anlagen sind mit einer Randbegrünung zu planen, damit sie im Nahbereich nicht das Landschaftsbild beeinflussen,

-

Für das Betreibermodell wird gewünscht, dass es als eine echte Bürgeranlage realisiert wird

Die Bedingungen können gerne ergänzt und/oder abgeändert werden.

Weiterhin wäre eine Flächenbeschränkung sinnvoll. Dabei ist in die Abwägung das Ziel der regenerativen Energiegewinnung zu berücksichtigen und als beschränkender Faktor, dass genügend landwirtschaftliche Fläche für die bäuerliche Produktion zur Verfügung steht.

Laut den vom statistischen Landesamt veröffentlichten Daten (und den Alkisdaten) hat das Gemeindegebiet Langensendelbach

eine Gesamtfläche von  —  958,18 ha

landwirtschaftliche Flächen von  —  530,00 ha

von Flächenphotovoltaikanlagen sind bebaut

(incl. der zu schon beantragten und noch zu realisierenden Anlage)  — 

 —  21,17 ha

dies sind 3,99 % % der landwirtschaftlichen Flächen

Soweit eine Obergrenze von 5 % der landwirtschaftlichen Flächen eingeführt wird (26,5 ha), würde dies bedeuten, dass noch ein Potential von 5,33 ha frei wäre für Flächenphotovoltaikanlagen.

Die Obergrenze kann und soll diskutiert werden.

Der Gemeinderat wird gebeten, den Sachverhalt zu beraten, damit in der nächsten Gemeinderatssitzung ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden kann.

Darüber hinaus wird dem Gemeinderat der Entwurf eines Angebotes mit vorgelegt, welches ein Standortkonzept für PV-Anlagen im Gemeindegebiet von Langensendelbach beinhaltet. Dies wäre eine relativ schnelle Möglichkeit Klarheit über die Standortwahl u. ä. zu erhalten.

Da die Gemeinde allerdings den Energienutzungsplan im neuen Jahr verwirklichen will, ist es vertretbar, auf diese kostenpflichtige Ermittlung der Vorrangflächen zu verzichten.

Die Gemeinderäte diskutieren anschließend kontrovers über das Thema.

Als Einstieg wird genannt, dass Dachflächen vorrangig für Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Dabei dürfen hier aber die privaten Investitionen der Eigentümer am Dach nicht verwechselt werden.

Im Rahmen des Energienutzungsplanes kann z.B. auch ein Dachflächenkataster verwirklicht werden.

Zudem ist sich der Rat auch einig, dass die Flächen in Langensendelbach nicht zu extensiv vergeben werden sollten.

Einige halten den Wert lediglich für einen gegriffenen Wert. Sie hätten lieber tatsächlich ermittelt, wo sind überhaupt Flächen für diese Thematik vorhanden, eine Gebietskulisse solle erarbeitet werden. Es wird plädiert für eine rechtssichere Näherung und Aufstellung dieses Themas. Zudem werde auch ein Energienutzungsplan aufgestellt. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.

Angeklungen war auch, ob man nicht auch eine Kooperation für Energieerzeuger für Solaranlagen auf privaten Dächern erreichen könne.

Auch eine Bürgerbeteiligungsanlage macht Sinn.

Daher wäre ein Vortrag über diese Thematik sowie eine Beauftragung der Vorrangflächenermittlung von Vorteil.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Die Fraktionen werden den Sachverhalt beraten, damit in der nächsten Gemeinderatssitzung ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 17

Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung sowie Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:

Auch kleinste Gemeinden wie Langensendelbach mit ca. 3.200 Einwohner sollen nun ein Konzept zur Kommunalen Wärmeplanung bis 2028 vorlegen. So sieht es das Gesetz über die kommunale Wärmeplanung vor.

Jede Kommune soll eine Planung erstellen, in welchen Straßen oder Gebäuden eine Fern- oder Nahwärmeversorgung möglich wäre. Hauseigentümer sollten dadurch erfahren, ob sie selbst, etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliches Heizen sorgen müssten.

Schlussfolgerung für Verwaltung und Gemeinderat sei, sich an das Thema heranzutasten.

So müssten eine Bestandsaufnahme, die Einsparpotenziale und die Zielszenarien ausgearbeitet werden. Die Beheizungs- und Wärmeversorgungsstruktur der Wohngebäude wie auch der kommunalen Liegenschaften müsse aufgenommen werden.

Gesetzt war bislang: Stellt man Ende des Jahres noch einen Förderantrag, dann erhält man mehr Förderung, 90 %. Kommunen, die erst im nächsten Jahr den Antrag stellen, dürfen nur noch mit 60 Prozent Fördergeldern rechnen.

Zudem wird derzeit in Verbindung mit verschiedenen Energienetzwerken ein Energienutzungsplan erarbeitet und aufgestellt.

Die Kommunen im Landkreis sind unsicher, wie sie verfahren sollen. Einige wenige Gemeinden haben einen Antrag gestellt. Allerdings sind diese Gemeinden auch schon mit den Energieprozessen fortgeschrittener und in Verbünden tätig. Andere warten ab bis die Umsetzung des Gesetzes deutlich wird.

Der Gemeindetag stellt eine Zusammenfassung in Form einer Präsentation zur Verfügung.

Die Kommune muss für die Umsetzung des Wärmeplanungskonzept einen Eigenanteil selbst leisten.

Daher kam auch aus den Kommunen schon Kritik in Richtung Konnexitätsprinzip, welches besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Die Instanz (Staatsebene), die über eine Aufgabe entscheidet, ist auch für die Finanzierung zuständig.

Der Präsentation des Gemeindetages, vgl. Folie S. 46 kann man entnehmen, dass die Gelder, die für Bayern bereitgestellt wurden, überdies nicht ausreichend seien.

Als Nachtrag hat der Gemeindetag auf Anfrage noch ergänzt, dass derzeit überhaupt keine Förderanträge mehr entgegengenommen werden. Hierüber wurde nicht informiert. Hintergrund ist laut Aussage des Gemeindetages die derzeitige angespannte Haushaltssituation. Dies überzeugt den Gemeindetag nicht ändert aber nichts an der Situation. Nach seiner Auffassung hätte eine Nichtverbescheidung gereicht.

Auf Nachfrage erfuhr die Verwaltung auch, dass sobald die Umsetzungslinie für Bayern klar ist, ein Rundschreiben seitens des Gemeindetages ergehen wird, voraussichtlich spätestens Ende der Weihnachtsferien.

Die Verwaltung und der 1.Bürgermeister schlagen vor, die Umsetzungsrichtlinie des Freistaates abzuwarten und die Lage genau zu beobachten. Ein anderweitiges Handeln wäre nicht zielführend.

Allerdings wird in der Diskussion deutlich, dass der Antrag dennoch gestellt werden solle. Man möchte ein Zeichen setzen, dass man die Energiewende ernst nehme und sich der Thematik stellen. Das Einreichen des Antrages solle dokumentiert sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der im Sachverhalt genannten Umstände, im Jahr 2023 einen Antrag auf Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung zu stellen.

Die Verwaltung und der 1.Bürgermeister werden beauftragt, einen Antrag noch in 2023 zu stellen.

Mehrheitlich beschlossen

Ja 11 Nein 6 Anwesend 17

Antrag des Burschenvereins Eintracht auf Nutzung des Grundstücks Fl.Nr. 1564 Gkg. Langensendelbach (Ortseingang Richtung Hagenau) anlässlich des Johannesfeuers 2024

Sachverhalt:

Der Burschenverein Eintracht beantragt die Nutzung des Grundstücks Fl.Nr. 1564 Gkg. Langensendelbach (Ortsausgang Langensendelbach Richtung Hagenau) anlässlich des Johannesfeuers am 15. Juni 2024.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht sind auf dieser Fläche die örtlich üblichen Veranstaltungen genehmigungsfähig. Die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) kann mit individuell auf die Veranstaltung zugeschnittenen Auflagen versehen werden, um z.B. Immissions- oder Jugendschutz zu gewährleisten. Eine Kaution in Höhe von 500,00 € sollte hinterlegt werden.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die gesamte Fläche Fl.Nr. 1564 Gkg. Langensendelbach während der Veranstaltung sauber zu halten. Anfallender Abfall ist nach Beendigung der Veranstaltung mitzunehmen und entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Das Reinigen hat sich auf das gesamte Grundstück Fl.Nr. 1564 Gkg. Langensendelbach und das umliegende Gelände zu erstrecken, soweit es durch die Benutzung des Grundstücks verschmutzt worden ist.

Der Platz ist nach Veranstaltungsende im ordnungsgemäßen Zustand der Gemeinde zu übergeben. Eine Abnahme erfolgt durch einen Beauftragten der Gemeinde spätestens am darauffolgenden Werktag.

Der Burschenverein Eintracht wird aufgefordert, 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn (spätestens am 31. Mai 2024) einen entsprechenden Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach einzureichen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Burschenvereins Eintracht zur Nutzung des Grundstücks Fl.Nr. 1564 Gkg. Langensendelbach am Ortsausgang Langensendelbach Richtung Hagenau anlässlich der Veranstaltung „Johannesfeuer am 15.06.2024“ wird erteilt.

Der Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG ist 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag (spätestens bis zum 31. Mai 2024) beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach einzureichen.

Eine Kaution in Höhe von 500,00 € ist zu hinterlegen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die gesamte Fläche während der Veranstaltung sauber zu halten. Anfallender Abfall ist nach Beendigung der Veranstaltung mitzunehmen und entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Das Reinigen hat sich auf die gesamte Fläche und das umliegende Gelände zu erstrecken, soweit es durch die Benutzung dieser Fläche verschmutzt worden ist.

Das Grundstück ist nach Veranstaltungsende im ordnungsgemäßen Zustand der Gemeinde zu übergeben. Eine Abnahme erfolgt durch einen Beauftragten der Gemeinde spätestens am darauffolgenden Werktag.

Einstimmig beschlossen

Ja 17 Nein 0 Anwesend 17

Kommunaler Behindertenbeauftragter; hier: Tätigkeitsbericht des Herrn Leisgang für das Jahr 2023

Sachverhalt:

Herr Leisgang, der kommunale Behindertenbeauftragter hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 erstellt.

Dieser wird dem Gemeinderat vorgelegt und liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht 2023 des kommunalen Behindertenbeauftragten zur Kenntnis.

1. Bürgermeister Siebenhaar erwähnt die Wertschätzung der Tätigkeit des Herrn Leisgang durch die Bürger und auch die Gemeinde.

Der Tätigkeitsbericht wird Bestandteil der Niederschrift und liegt dieser als Anlage bei.

Zur Kenntnis genommen

Anwesend 17

Optimierung Rathaus; hier: Beschlussfassung die über Anschaffung von Beschattungen oder Klimageräte für den Bürgersaal (große oder kleine Lösung)

Sachverhalt:

Sowohl in den Haushaltsberatungen als auch im Investitions- und Haushaltsplan ist schon seit mehreren Jahren die Beschattung im Bürgersaal als Investition aufgenommen.

Bei der schon Jahre zurückliegenden Rathausplanung und -sanierung ist aus Kostengründen keine Klimaanlage oder Beschattung in den Bürgersaal eingebaut worden.

Im Nachgang und vor allem in den vergangenen Sommern hat sich allerdings gezeigt, dass die Temperaturen im Bürgersaal sich für die Mehrheit im Rat unangenehm anfühlen.

Aus dem Rat kamen schon zu Recht gehäuft Nachfragen, wann endlich die Problematik angegangen wird.

Mit einem grundsätzlichen Beschluss soll nun abgeklärt werden, ob nun tatsächlich eine Beschattung gewünscht wird oder ob man die wenigen Sommermonate auch ohne durchsteht (Kostenfaktor).

Sollte der Gemeinderat keine Klimatisierung wünschen, muss der Betrag auch künftig nicht mehr in den Haushalt eingestellt werden.

Um dieses Thema abzuschließen, braucht der 1.Bgm. und die Verwaltung einen Beschluss dahingehend, in welche Richtung die Angebote eingeholt werden sollen.

Es ist davon auszugehen, dass eine nachträgliche Außenbeschattung ein mehr an Kosten verursachte als lediglich die Anschaffung von mobilen Klimageräten.

Nach der grundsätzlichen Entscheidung im Gemeinderat darüber, ob eine Beschattung / Kühlung final angeschafft werden soll, ist auch die Tendenz des Gemeinderates abzufragen in welche Richtung die Klimatisierung gehen soll (große/kleine Lösung).

Nach der Entscheidung des Gemeinderates wird die Verwaltung umgehend Angebot einholen und den Gemeinderat vorstellen.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass an einer klimaregulierenden Lösung festzuhalten. Zudem sollte auch die Kaminverlängerung überdacht werden, um die Fenster dauerhaft öffnen zu können.

Es sollen nun mehrere Angebote bzgl. Klimageräten eingeholt werden. Sowohl portable Klimageräte als auch eine Außenbeschattung kämen in Betracht.

Auch im Ort gibt es Firmen, die solche Produkte vertreiben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, an einer klimaregulierenden Lösung für den Bürgersaal festzuhalten.

Die Verwaltung und der 1. Bürgermeister werden beauftragt Angebote für eine kleine / große Lösung einzuholen und diese dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Einstimmig beschlossen

Ja 17 Nein 0 Anwesend 17