Jeder Hundehalter, der im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, die Hundehaltung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Jahressteuer beträgt für den ersten Hund 50,00 €, für den zweiten Hund 75,00 € und für jeden weiteren Hund 100,00 €.
Für jeden Hund, der im Gemeindegebiet angemeldet wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben.
Ordnungswidrig im Sinne des Kommunalabgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig die An-, Ab- oder Ummeldung eines Hundes unterlässt.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden.