Haushalt 2026;
Haushaltsvorberatungen; hier: Vorstellung und Beratung des Entwurfs des Haushaltsplanes sowie Investitionsplan- und Finanzplanes
Sachverhalt:
Die Kämmerei legt dem Gremium den fertig gestellten Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026 vor.
Der Haushalt 2025 der Gemeinde Langensendelbach umfasst ein Gesamtvolumen von 13.104.580 €.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
Einnahmen/Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 8.402.180 €
Einnahmen/Ausgaben im Vermögenshaushalt mit 4.702.400 €
Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt auf 985.000 € festgesetzt.
Zur Finanzierung der im Entwurf des Vermögenshaushalts enthaltenen Maßnahmen ist nach derzeitigem Planungsstand eine Kreditaufnahme vorgesehen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Höhe der Kreditaufnahme maßgeblich von den noch zu treffenden Entscheidungen des Gemeinderats über
der einzelnen Investitionsmaßnahmen abhängt.
Die abschließende Festlegung der Kreditermächtigung erfolgt im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.
Der Gemeinderat berät über die Haushaltsansätze und beauftragt die Verwaltung das Ergebnis aus den Beratungen umzusetzen.
Bei einer ordentlichen Tilgung im Vermögenshaushalt von 242.000 € ergibt sich eine freie Finanzspanne von 72.852 €.
Der Investitionsplan und der Finanzplan für das Jahr 2026 wird besprochen.
Mit der Zustimmung des Gemeinderates kann die Kämmerei die Haushaltssatzung und den endgültigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen fertigstellen und in der nächsten Sitzung am 20.04.2026 dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorlegen.
Der Rat nimmt den Haushalt zur Kenntnis und nimmt im Rahmen der Haushaltsberatungen die vorgestellte Planung positiv auf. Der 2.Bürgermeister bedankt sich für die ausführliche Präsentation. Seitens des Gremiums wurde insbesondere bestätigt, dass die energetische Sanierung der Schule im Haushalt berücksichtigt ist.
Im Hinblick auf das Anwesen Hauptstraße 14 wird von einem Rat angeregt, eine Veräußerung zu prüfen, wenn die Hochwasserschutzmaßnahme abgeschlossen sei. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass noch bestehende rechtliche Fragestellungen (insbesondere Wegerechtssituation) zu klären sind. Zudem wird ein zügigeres Voranschreiten bei den laufenden Grundstücksverhandlungen und Planungsleistungen gefordert. Es wird angemahnt, dass eine Veräußerung des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig und nicht umsetzbar sei, auch aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen.
Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der kommenden Jahre wird betont, dass eine klare Priorisierung der Projekte – insbesondere im Kontext des ISEK – zwingend erforderlich ist. Es wird hervorgehoben, dass nicht an allen Standorten gleichzeitig festgehalten werden könne und Entscheidungen stärker auf Zukunftsfähigkeit und Umsetzbarkeit ausgerichtet werden müssen. Das ISEK wurde dabei als strategischer Rahmen bzw. „Fahrplan“ eingeordnet.
Einigkeit besteht darin, dass sowohl die Umsetzungsgeschwindigkeit als auch die Effizienz der Projektbearbeitung in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden müssen.
Die bestehenden finanziellen Spielräume werden maßgeblich auf die positive Entwicklung der Rücklagen in den vergangenen Jahren zurückgeführt. Gleichzeitig wird klargestellt, dass größere Investitionen künftig nur durch entsprechende Finanzierungsmaßnahmen realisierbar sind.
Im Bereich der geplanten Kreditaufnahme – insbesondere für die Wasserleitung Nürnberger Straße – wird ausgeführt, dass diese grundsätzlich rentierlich sei, da eine Refinanzierung über Gebühren bzw. Beiträge möglich ist. Hierzu wurde die Bildung einer Finanzierungsquote (analog zu früheren Maßnahmen, z. B. 20 % Gebühren / 80 % Beiträge) diskutiert.
Die im Haushalt vorgesehene Kreditermächtigung soll vorsorglich beibehalten werden, wobei davon ausgegangen wird, dass nicht alle geplanten Ausgaben tatsächlich in vollem Umfang zur Umsetzung kommen.
Zudem wurde thematisiert, dass Leerstände sowohl gemeindliche als auch private Liegenschaften betreffen und im Sinne der Innenentwicklung verstärkt Maßnahmen zur Belebung des Ortskerns erforderlich sind.
Positiv hervorgehoben wird die Aufarbeitung der finanziellen Situation des Schulverbands im Zuge der überörtlichen Rechnungsprüfung, wodurch zusätzliche Spielräume für die Gemeinde geschaffen werden konnten.
Abschließend wird auf Nachfrage erläutert, dass der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen insbesondere auf Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie die Abwanderung eines bedeutenden Gewerbesteuerzahlers zurückzuführen sei.
Die Verwaltung wird beauftragt das Ergebnis aus den Beratungen umzusetzen.
Die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt sowie zur Kreditaufnahme ist für den 27.04.2026 vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026, des Investitionsplans und des Finanzplans zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung und der endgültige Haushaltsplan 2026 können mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen fertiggestellt werden und in der Sitzung am 27.04.2026 dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Anwesend 15
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
hier: Beratung, Priorisierung und finale Festlegung der Maßnahmenziele für die Gemeinde Langensendelbach
Sachverhalt:
Für die Sondersitzung am 13.04.2026 ist vorgesehen, die in der letzten Sitzung vorgestellten Maßnahmen gemeinsam zu priorisieren. Auf dieser Grundlage soll in der Sitzung die abschließende Billigung der Maßnahmenliste erfolgen.
Die vorliegende Maßnahmenmatrix basiert auf den Ergebnissen der bisherigen Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse, insbesondere aus Expertengesprächen, Fraktionsberatungen, Gemeinderatssitzungen, der Onlinebefragung sowie dem Bürgerworkshop. Sie stellt damit eine fachlich fundierte und inhaltlich vorstrukturierte Arbeitsgrundlage dar.
Zur effizienten Vorbereitung der Beratung erhielten die Mitglieder des Gemeinderats im Vorfeld eine leere Maßnahmenmatrix zur fraktionsinternen Abstimmung.
Dabei wurde um Folgendes gebeten:
Eine fraktionsweise Priorisierung kann unabhängig hiervon erfolgen und der Verwaltung vorab mitgeteilt werden. Diese wird für die Sondersitzung gebündelt und entsprechend aufbereitet.
Ziel der Sondersitzung ist es, auf dieser Grundlage zu einer abgestimmten und tragfähigen Priorisierung der Maßnahmen zu gelangen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es sich beim ISEK um ein strategisches städtebauliches Entwicklungskonzept handelt.
Nicht jede Maßnahme wird kurzfristig umsetzbar sein. Entscheidend ist vielmehr die Festlegung von Schwerpunkten und Entwicklungszielen als Orientierung für die zukünftige Gemeindeentwicklung.
Eine Priorisierung ersetzt daher keine Einzelbeschlüsse zur Umsetzung, sondern bildet die Grundlage für nachfolgende Entscheidungen und Förderzugänge.
Herr Heckelsmüller stellt die wesentlichen Inhalte des ISEK nochmals vor. Die priorisierten Projektvorschläge werden anhand der Präsentation erläutert. Einigkeit besteht darin, dass es sich beim ISEK um ein strategisches, fortschreibbares („lebendes“) Konzept handelt, das laufend angepasst werden kann. Rückmeldungen erfolgten vorab von der ÜFWG / SPD sowie von den Freien Wählern.
Diskutiert wurde die Einführung bzw. Weiterentwicklung eines kommunalen Förderprogramms im Sanierungsgebiet.
Dabei wurden folgende Punkte thematisiert:
Ein Rat merkt an, dass es eine bestehende Satzung gebe in diesem Bereich. Hier bestünde Klärungsbedarf. Die solle dem Gemeinderat bereitgestellt werden. Ebenso solle die Satzung der Prüfung einer Aktualisierung und Integration in ein Förderprogramm unterzogen werden.
Die Satzung könnte nach Aktualisierung ggf. übernommen werden und in ein Förderprogramm integriert werden (Hofgestaltung, Dachgestaltung, Sanierung).
Dabei wird klargestellt, dass es Unterschiede gebe zwischen einer Gestaltungssatzung (verbindlich) und einer Gestaltungsrichtlinie / -fibel (unverbindlich, empfehlend). Den Weg gibt die Gemeinde vor.
Eine Tendenz zwischen der Kombination aus Anreizsystem (Förderung) und lenkender Gestaltung ist zu erkennen. Das Ziel solle die Motivation der Eigentümer zur Sanierung und qualitativen Entwicklung sein.
Zusätzlich angesprochen werden steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsvereinbarungen).
Weiter wird die Städtebauliche Entwicklung / Bauleitplanung im Altort thematisiert. Ein Bebauungsplan im Ortskern könnte als Grundlage dienen, um zu gestalten. Hierbei werde die Frage der Überplanung bestehender Bereiche angesprochen. Es kommt zur Diskussion der Anwendbarkeit von § 34 BauGB („Innenbereich“). Manche wünschen sich, dass die Innenentwicklung und Steuerung gestärkt werden soll, jedoch möglichst mit Augenmaß (kein reines Zwangsinstrument). Die Gemeinde solle mehr das „Heft des Handelns“ innehaben.
Ferner solle langfristig Priorität für Grunderwerb eingeräumt werden, um Flächen zu entwickeln.
Dringend notwendig wäre auch eine Fläche für Nahversorgung als Nachfolge für das Lebensmittelgeschäft im Ort.
Auch der Verkehr wird als zentrales Handlungsfeld stark diskutiert und wird als zentrales Zukunftsthema identifiziert. Angeregt wird Tempo 30 in Wohngebieten und ggf. auf Kreisstraßen, hierzu solle eine erneute Abstimmung mit dem Landratsamt Forchheim erfolgen. Außerdem ist die Schulwegsicherheit immer wieder Thema. Ein Rat merkt mahnend allerdings auch an, dass die fehlenden Schulweghelfer ein Problem darstellen. Diese könnten vieles entzerren.
Die ÖPNV-Anbindung könnte in Richtung Forchheim verbessert werden, sowie aus Bräuningshof in Richtung Erlangen und Bubenreuth (S-Bahn).
Er erfolgt der Hinweis, dass die Linien regelmäßig neu ausgeschrieben werden, man solle seitens der Gemeinde versuchen, darauf Einfluss zu nehmen.
Bei Bushaltestellen / Wartehäuschen sollen die Fördermöglichkeiten geprüft werden. Weiter ist der Radweg nach Igelsdorf Dauerthema.
Für den Ortsteil Bräuningshof werde eine stärkere Einbindung gefordert. Themen sind hier:
Auch dem Hochwasserschutz wird eine hohe Priorität zugeschrieben, besonders im Bereich des Anwesens Hauptstraße 14.
Maßnahmen wären hier:
Es kommt der Hinweis des Bürgermeisters einer weiteren fachlichen Vertiefung in Folgesitzungen.
Auch die Kommunale Wärmeplanung wird diskutiert (Start voraussichtlich 2027)
Hier solle eine Verknüpfung mit gemeindlichen Liegenschaften unter Berücksichtigung aller energetischer Aspekte erfolgen.
Aus dem Gremium wird angeregt, das Themenfeld „Wohnen im Alter“ innerhalb der Maßnahmenmatrix hoch zu gewichten. Zudem wurde auf neue Fördermöglichkeiten für die Jahre 2026/2027 hingewiesen. Die Verwaltung wurde schon gebeten, für die nächste Sitzung den Antrag einer Gruppierung zu behandeln.
Eine Priorisierung der Maßnahmen wird vorgenommen. Die Maßnahmenliste wird als strategische und fortschreibbare Grundlage bestätigt.
Der Abschlussbericht mit Übergabe und Überleitung an den neuen Gemeinderat ist vorgesehen für den für den 27.04.2026.
Beschluss:
Einstimmig beschlossen: Ja 15 Nein 0 Anwesend 15
Anfragen, Anträge, Sonstiges