Das Landesamt für Statistik stellt nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes (FTG) fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Mit Schreiben vom 30.04.2025 stellte das Bayerische Landesamt für Statistik fest:
Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Langensendelbach mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.
Mariä Himmelfahrt ist weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Langensendelbach.
An diesem Tag finden Gottesdienste und Feierlichkeiten statt. Es gelten besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen, die die Arbeit und den Handel betreffen. Die Bevölkerung wird gebeten, dies bei der Planung von Arbeitszeiten und Freizeitaktivitäten zu berücksichtigen.