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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Standsicherheit der Grabmale auf dem Waldfriedhof

Jeder Grabbesitzer/Nutzungsberechtigte einer Grabstelle ist verpflichtet, sein Grabmal stets standsicher zu halten.

Unabhängig von der Kontrollpflicht jedes Grabbesitzers/Nutzungsberechtigten wird durch die Friedhofsverwaltung jährlich die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen auf dem Waldfriedhof durchgeführt.

In diesem Jahr findet die Sicherheitskontrolle in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.06.2023 statt.

Ihr Friedhofsamt