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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.05.2023

Klimaschutz in Langensendelbach; hier: Priorisierung von Schwerpunkten für Langensendelbach im Rahmen des Klimaenergienutzungsplanes mit Unterstützung des Herrn Ruckdeschel Energieagentur Nordbayern

Sachverhalt:

Herr Ruckdeschel von der Energieagentur Nordbayern vermittelt dem Rat am Montag anhand einer Präsentation weiteres Wissen zum Thema Energienutzungsplan.

Zudem unterrichtet er mit seiner Expertise die Gemeinde Langensendelbach, Schwerpunkte im Rahmen des Energienutzungsplanes zu setzen.

Zudem war angedacht, hierbei in der Sitzung die Website der Bayerischen Staatsregierung zum ENP zu nutzen. Leider ist diese seit längerer Zeit immer wieder offline, daher kann das so nicht umgesetzt werden.

Der Gemeinderat wird angeregt, Energieschwerpunkte für die Gemeinde Langensendelbach herauszustellen und diese dann in weiteren Sitzungen zu beschließen.

1.Bürgermeister Siebenhaar führt in das Thema ein. Vorgeschalten war der Vortrag von Herrn Bigge Klimaschutzbeauftragter des LRA Forchheim. Herr Ruckdeschel war im Rahmen den Energiecoachings im Jahre 2012 schon einmal in der Gemeinde Langensendelbach tätig.

Die Energieagentur Nordbayern kann ein Anbieter für den Energienutzungsplan (ENP) neben weiteren Ing.-Büros sein.

Herr Ruckdeschel zeigt im Folgenden die Handlungsmöglichkeiten für die Kommune Langensendelbach auf. Die Ausführungen über den Klimawandel sind allgemein bekannt. Der Ausbau von Erneuerbaren Energien wird nicht zu stoppen sein. Eine „sanfte“ Energiewende wird es nicht mehr geben. Grundsätzlich sollen alle von günstiger Energie, Unabhängigkeit und Klimaschutz profitieren.

Fakt ist auch, dass erneuerbarer Strom fossile Energie verdrängt. Der Energiebedarf insgesamt wird deutlich sinken, weil elektrische Anwendungen wesentlich effizienter sind.

Der Strombedarf wird steigen, wenn die Dekarbonisierung in den Sektoren Wärme und Verkehr zum größten Teil über Strom aus Erneuerbaren Energien geschieht.

Die Sektorenkopplung durch EE Strom, erzeugt vor der eigenen Haustür, ist im Grunde die Chance des Jahrhunderts.

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien geht es aber nicht nur um den eigenen Bedarf.

Aus dem ländlichen Raum heraus müssen immer auch die Ballungszentren versorgt werden.

„Bayern ist kein „Windland“, diese Aussage kann laut Herrn Ruckdeschel so nicht gehalten werden. Es gibt vielmehr zahlreiche Premiumstandorte mit Windgeschwindigkeiten >7m/s. Aber auch auf den mittleren Lagen herrschen sehr gute Voraussetzungen für wirtschaftlichen Betrieb. Am schnellsten belegt werden nun die bestehenden Vorrangflächen. Durch die maßgebliche Änderung der Rechtslage (Wind an Land Gesetz) werden geeignete Gebiete nun sehr zügig entwickelt und bebaut.

Kommunen können auch eigene Vorschläge an die Regionalplanung melden. Die Stimmung in der Bevölkerung ist mehrheitlich positiv. Die Windkraft in Langensendelbach sei allerdings überschaubar so Herr Ruckdeschel.

Weiter geht Herr Ruckdeschel auf das Thema Photovoltaikanlagen ein. Auf 1 % der landwirtschaftlichen Fläche könnten ca. 175 GW PV gebaut werden. Dies würde ca. 30 % des Strombedarfs decken.

Die Flächenkulisse gem. §37 Abs. 1 EEG sieht folgendes vor:

-

Versiegelte Flächen

-

Flächen mit Planfeststellungsverfahren, sonst. Verfahren mit Rechtswirkung der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung oder auf Grund Verfahren nach BImSchG für Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien)

-

Konversionsflächen

-

Flächen längs von Autobahn und Schienenwegen (neu: Erweiterung auf 500 m statt 200 m Abstand, Wegfall des 15 m Korridors)

-

Flächen in Gewerbe und Industriegebieten mit Bebauungsplan vor 01.01.2010

-

Acker und Grünland im benachteiligten Gebiet (Länderöffnungsklausel Bayern: Beschränkung auf 200 Gebote/a)

-

Künstliches bzw. erheblich verändertes Gewässer („Floating PV“)

In der Gemeinde Langensendelbach bestehen schon zwei Solarparks. Diese umfassen ca. 18 Hektar. Allerdings könne die Gemeinde noch aktiver die Standorte mitgestalten.

Entscheidend sind auch noch die Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort und welche Rolle die Kommune einnehmen will/kann. Bei allen Wertschöpfungen vor Ort gilt auch hier, dass jede wirtschaftliche Beteiligung auch Risiken birgt.

Eine Umsetzung möglichst mit Bürgerbeteiligung macht Sinn.

Bei Freiflächen-PV-Anlagen durch die Kommune kann die Bestimmung geeigneter Flächen oder die Erstellung einer Flächenkulisse und eines qualitativen Kriterienkatalogs ermittelt werden.

Auch die Dachflächen sollen mehr mit einbezogen werden. Auch Wärmenetze werden in Zukunft mehr im Fokus stehen.

Der Bund und Freistaat Bayern unterstützen mit Fördermitteln bei Energienutzungsplänen u.a. Der Energienutzungsplan (ENP) hat sich in Bayern zum „Standardinstrument“ der kommunalen Energiewende entwickelt. Bis zu 70% Förderung über das BayStMWi sind möglich.

Zunächst wird der Energiebilanz Ist Zustand sowie die Energieinfrastruktur festgestellt. Dann könne man auf die Themen Wärme, Strom, CO2 eingehen. Ein Maßnahmenkatalog mit Schwerpunktprojekte wird erarbeitet.

Auch die „Kommunale Wärmeplanung“ im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird bis Ende 2023 gefördert. Es gebe bis zu 90% Förderung für finanzschwache Kommunen. In Zukunft könnte dies auch eine kommunale Pflichtaufgabe werden.

Im Rat findet der Vortrag großen Anklang. In der anschließenden Diskussion stellt sich heraus, dass die Fördermöglichkeiten genutzt werden sollen. Es müsse geprüft werden, ob gleich bei der Bauleitplanung festgesetzt werden kann, dass neue Häuser nur noch mit Solarflächen gebaut werden dürfen. Ebenso könne man nachdenken, Dachflächen zu Mieten und Solaranlagen zu installieren. Ebenso darf man sich einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nicht verschließen. Windkraft werde nicht verstärkt gesehen im Gemeindegebiet. Durch das ISEK erhoffe man sich neue Erkenntnisse, was den Zustand der Gebäude betreffe. Man solle sich den energiepolitischen Ideen nicht verwehren und explizit Gebiete ausweisen, damit man „Herr der Lage“ sei. Ebenso könne man Bürgern die Möglichkeiten der Beratung durch Fachleute anbieten. So solle sichergestellt sein, dass seriöse Firmen in Betracht gezogen werden.

Im Rat ist man positiv überrascht von der Wirkung der Photovoltaikanlagen. Jedes neue Gebäude, welches gebaut wird, sollte damit ausgestattet sein. Der Ertrag sei sehr gut, mit zunehmende Speichernutzung sei man weitestgehend autark. Dies müsse man den Bürgern auch vermitteln.

Die politische Umsetzung sei wichtig. Bei der Frage nach einem Zeitfenster kommt die Antwort, dass es sicherlich 12 Monate dauere. Auch eine Bürgerbeteiligung kann in Frage kommen, in Form von Infoveranstaltungen und mehr. Ebenso müssen die örtlich ansässigen Betriebe mit einbezogen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Herrn Ruckdeschel zur Kenntnis und lässt diese in seine weitere Vorgehensweise einfließen.

Die Präsentation des Herrn Ruckdeschel von der Energieagentur Nordbayern liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Zur Kenntnis genommen  —  Anwesend 15

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer neuen Überdachung mit PV-Anlage zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf dem Altbaudach des Grundstücks Fl.Nr. 920/27 Gkg. Langensendelbach (Am Sportplatz 10 - Baugebiet "Am Leschbach")

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Leschbach“ (§ 30 BauGB).

Beantragt wird die Errichtung einer neuen Überdachung mit PV-Anlage zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf dem Altbaudach.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Leschbach“ werden hinsichtlich der Baugrenzen nicht eingehalten.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Im Baugebiet „Am Leschbach“ wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen erteilt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer neuen Überdachung mit PV-Anlage zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf dem Altbaudach entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 10.05.2023 wird erteilt.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Leschbach“ hinsichtlich der Baugrenzen wird erteilt.

Einstimmig beschlossen  —  Ja 15 Nein 0 Anwesend 15

Haushaltssatzung (Haushaltsplan) für das Haushaltsjahr 2023; hier: Vorstellung und Beratung des Entwurfs

Sachverhalt:

Die Kämmerei legt dem Gremium den fertig gestellten Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 vor.

Der Haushalt 2023 der Gemeinde Langensendelbach umfasst ein Gesamtvolumen von 8.588.860,00 Euro (RE 2022 8.998.164,02 €).

Er setzt sich wie folgt zusammen:

Einnahmen/Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 6.579.760 € (RE 2022 6.657.444,60 €)

Einnahmen/Ausgaben im Vermögenshaushalt mit 2.009.100 € (RE 2022 2.340.719,42)

Kreditaufnahmen sind keine erforderlich.

Eine Erhöhung des Kassenkredits ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat ist mit den eingeplanten Haushaltsansätzen einverstanden.

Damit kann ein Ansatz für die Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 618.694 € (Ansatz 2022 872.700 € RE 2022 1.490.924,97 €) gebildet werden.

Bei einer ordentlichen Tilgung im Vermögenshaushalt von 227.600 € ergibt sich eine freie Finanzspanne von 517.594 €.

Die wichtigsten vorgesehenen Baumaßnahmen und Investitionen im Vermögenshaushalt werden besprochen.

Schwerpunkte (Fortführung bestehender bzw. neuer Maßnahmen) sind in diesem Jahr:

a)

Geschwindigkeitsmessanlagen

b)

Umrüstung Sirenensteueranlagen

c)

FFW Haus Bräuningshof Erweiterung, Rohbauarbeiten

d)

Barrierefreier Teilumbau Grundschule

e)

(Brandschutz)SANIERUNG Mittagsbetreuung Erweiterung

f)

Umbau Toilettenanlage Grundschule

g)

St. Peter und Paul LSB Beschattung Sonnenschutz, Küchenzeile Kiga

h)

Waldkindergarten

i)

Mehrzweckhallte Schützenheim

j)

Anschaffungskosten RIWA WEB-GIS (Geoinformationssystem)

k)

Wohnen im Alter

l)

ISEK Projekt Städtebauförderung

m)

Wohnen im Alter, Machbarkeit Studie; Beitritt GEWOBAU

n)

Weiher FFW-Umfeld Rechtsstreit u Forderungssumme

o)

Straßensanierungen

p)

Hochwasserschutzkonzept Heideweg II Machbarkeitsorientierung

q)

Zweckvereinbarung Stadt Baiers Umsetzung Hochwasserschutzkonzept

r)

AGV Baiersdorf Kläranlage Investitionskosten

s)

Sanierung Kanalnetz TV-Inspektionen, Wiederholungsinspektionen

(Grundsatzbeschluss zur jährlichen Bereitstellung des Betrags)

t)

Schlangenbach Renaturierung am Bauhof (Außenanlage)

u)

Bagger (Gesamt 100.000 Euro je zur Hälfte Wasserversorgung und Bauhof)

v)

Restabwicklung Linksabbieger Nutzungsvereinbarung LRA

w)

Hochbehälter; Außenanlagen Grenzwiederherstellung

x)

Austausch Schieberkreuze Sandleite / Föhrenweg

y)

Hausanschlüsse, Ausbau Wasserleitungsnetz

z)

Sanierung Wasserleitungen Fränkische Schweiz Straße

Die Festsetzungen der Ansätze für die Investitionen im Haushaltsjahr 2023 und dem Finanzjahr 2024 werden genehmigt. Die notwendigen Beschlüsse wurden bereits gefasst oder werden noch in 2023 beschlossen.

Bei der Haushaltsberatung im letzten Jahr wurde festgehalten, dass die Ansätze für die Spielplätze als zu gering erachtet wurden. Auch in diesem Jahr wurde ein niedrigerer Wert angesetzt, da eine abschließende Ausführung in 2023 von Seiten der Verwaltung als unwahrscheinlich angesehen wird. Die Finanzplanwerte für die folgenden Jahre wurden entsprechend angepasst. Hier muss noch beraten werden, inwiefern hier Investitionen erfolgen sollen.

Mit der Zustimmung des Gemeinderates kann die Kämmerei die Haushaltssatzung und den endgültigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen fertigstellen und in der nächsten Sitzung am 26.06.2023 dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorlegen.

In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass sich auf das wesentliche konzentriert werden müsse. Luxus könne man sich nicht leisten, man müsse Prioritäten setzen in Wasser, Abwasser und die Infrastruktur. Auch die künftige Energiewende wird in den nächsten Jahren ihren Niederschlag finden.

Im Rat kommt die Frage nach der SV-Umlage auf.

Die Gemeinde muss aufgrund höherer Betriebskosten und gestiegener Schülerzahl an den Schulverband Langensendelbach-Marloffstein eine voraussichtliche Schulverbandsumlage in Höhe von rd. 500.000,00 € entrichten.

Aus Langensendelbach besuchen zum Stichtag 01.10.2022 21 Schülerinnen und Schüler die Mittelschule in Baiersdorf. Im Vorjahr lag die Schülerzahl bei 14. Die Schulverbandsumlage steigt daher von rd. 32.000 € auf 58.431 €. Diese wurde im aktuellen Haushaltsjahr auf den Einzelplan 2130 - Mittelschule umgebucht (neuer Unterabschnitt) und im bisherigen veranschlagten Einzelplan 2100 – Grundschulen der Wert auf 0 gesetzt.

Die weiteren Fragen konnten während der Sitzung abgeklärt werden.

Der Geschäftsverteilungsplan befindet sich gerade im Umbruch, wird den Räten mit der nächsten Sitzung mit dem aktuellen Stand zur Verfügung gestellt.

Der Rat nimmt den Haushalt zur Kenntnis und genehmigt die Ansätze.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis und genehmigt diesen in den Ansätzen.

Die Haushaltssatzung und der endgültige Haushaltsplan können daher mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen fertiggestellt werden und in der Sitzung am 26.06.2023 dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorgelegt werden.

Einstimmig beschlossen  —  Ja 15 Nein 0 Anwesend 15