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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gärtnerische Gestaltung der Grabstätten am Waldfriedhof

Unsere Friedhofssatzung sieht vor, dass jede Grabstätte würdevoll hergerichtet, gärtnerisch gestaltet und in diesem Zustand erhalten werden soll.

Die regelmäßige Pflege umfasst das Entfernen von Unkraut, die Pflege der Bepflanzung, die Reinigung des Grabsteins und gegebenenfalls die Erneuerung der Dekoration, um einen gepflegten und respektvollen Eindruck zu bewahren.

Pflanzen sollen die Grabfläche bedecken, wobei Abdeckungen mit Steinplatten, Kies oder Splitt nur bis zu maximal zwei Dritteln der Fläche erlaubt sind. Materialien wie Folien, Glas oder farbige Steine sind untersagt, da sie den Boden versiegeln.

Wichtig ist auch, dass die Pflanzen und Gehölze nicht über die Pflegefläche hinauswachsen und keine Nachbargräber oder den Bestattungsbetrieb beeinträchtigen. Gehölze, die höher als das Grabmal sind oder über die Grabeinfassung hinauswachsen, sollten regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Ihre Unterstützung bei der Einhaltung dieser Regeln trägt dazu bei, die schöne und ruhige Atmosphäre des Waldfriedhofs zu bewahren.

Bei Nichtbeachtung kann das Friedhofsamt Maßnahmen ergreifen, um die Ordnung wiederherzustellen, inklusive Kostenübernahme durch den Grabnutzungsberechtigten und möglichen Geldbußen.

Ihr Friedhofsamt