In letzter Zeit müssen wir gehäuft Verstöße gegen die Friedhofsordnung feststellen. Es wird mit Fahrrädern gefahren, Hunde werden Gassi geführt und Hundehaufen vor Gräbern hinterlassen.
Aus diesem Grund wird das Friedhofspersonal in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von mindestens 5 € und höchstens 2.500 € belegt gem. § 31 Friedhofssatzung.