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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Langensendelbach

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 Abs. 4 und 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtige Bestandteile.

Die Haushaltssatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 der Gemeindeordnung i.V. mit § 4 Bekanntmachungsverordnung amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich gemacht.

Diese kann im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach, während der allgemeinen Geschäftszeiten, eingesehen werden.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Langensendelbach

Landkreis Forchheim

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Langensendelbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.709.760 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.178.600 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  340 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Langensendelbach, 31.07.2023
Gemeinde Langensendelbach
Oswald Siebenhaar
1. Bürgermeister