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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Hintere Pfarrgasse“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB

Der Gemeinderat von Langensendelbach hat am 25.04.2022 und am 25.09.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Hintere Pfarrgasse“ beschlossen.

Der Gemeinderat von Langensendelbach hat am 22.07.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Hintere Pfarrgasse“ i.d.F. vom 22.07.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn.) 29/2, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn. 29/2, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach. Die Geltungsbereichsgrenze ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. ca. 2.820 m².

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Planung soll jungen ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich im Heimatort Wohneigentum zu schaffen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom

05.08.2024 bis 13.09.2024

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Kirchweg 1 (Zimmer 101), 91094 Langensendelbach, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die vorstehende Bekanntmachung und die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter

https://www.langensendelbach.de

unter

Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen

eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter

Tel. 09133/77 4 88-16 oder per E-Mail an doris.heid@langensendelbach.de gestellt werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Langensendelbach, 30.07.2024
gez. Oswald Siebenhaar
1. Bürgermeister