Die Gemeinde Langensendelbach ist Mitglied des Schulverbandes Baiersdorf.
Hinsichtlich der Haushaltssatzung des Schulverbandes Baiersdorf für das Haushaltsjahr 2026 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit Schreiben vom 06. März 2026 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, diese rechtsaufsichtlich genehmigt wurden und die Haushaltssatzung nunmehr amtlich bekannt zu machen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Baiersdorf für das Haushaltsjahr 2026 im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt erfolgt.
Die Haushaltssatzung tritt damit rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Schulverbandsverwaltung, Schulverband Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, zur Einsicht bereitgehalten.
Die Gemeinde Langensendelbach ist Mitglied des Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverband (AGV) Mittlere Regnitz in Baiersdorf.
Hinsichtlich der Haushaltssatzung des AGV Mittlere Regnitz Baiersdorf für das Haushaltsjahr 2026 hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.05.2026 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2026 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und zur Kenntnis genommen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des AGV Mittlere Regnitz Baiersdorf für das Haushaltsjahr 2026 im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt erfolgt. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Geschäftsstelle des Abwasser- und Gewässerunterhaltungsverbandes „Mittlere Regnitz“ in Baiersdorf, Werkstr. 38, 91083 Baiersdorf zur Einsicht bereitgehalten.