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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67. Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Langensendelbach mit Schreiben vom 09.07.2026, AZ.: 2/21-9410, erteilt.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Langensendelbach Landkreis Forchheim für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Langensendelbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.522.780 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 4.702.400 €

ab.

§ 2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 720.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 985.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

260 v.H.

 

b) für die Grundstücke (B)

260 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Langensendelbach, 16.07.2026
Gemeinde Langensendelbach
Oswald Siebenhaar, 1. Bürgermeister