Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67. Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Gemeinde Langensendelbach mit Schreiben vom 09.07.2026, AZ.: 2/21-9410, erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Langensendelbach folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.522.780 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.702.400 € |
ab.
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 720.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 985.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 260 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 260 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.