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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Abb. Übersicht Lage des Vorhabens ohne Maßstab

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches (maßstabslos).

Abb. Darstellung des Vorhabens (ohne Maßstab)

  • Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark nördlich Langensendelbach"

  •  Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Solarpark nördlich Langensendelbach "

Der Gemeinderat der Gemeinde Langensendelbach hat in seiner Sitzung vom 23.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Nördlich Langensendelbach“ sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde vom 27.04.2026 wurden auch die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark nördlich Langensendelbach“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Langensendelbach hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger abgewogen und die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark nördlich Langensendelbach“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich von Langensendelbach (Landkreis Forchheim, Regierungsbezirk Oberfranken). Er umfasst die Fl.-Nrn. 1583 (Teilfläche), 1584, 1585 (jeweils Gemarkung Langensendelbach), mit einem Umfang von insgesamt 3,6 ha. Im Bereich der Flurnummer 1583 verläuft ein landwirtschaftlicher Flurweg der östlich des Geltungsbereiches liegt.

 

 

 

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplans, sowie für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark nördlich Langensendelbach“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2026 einschließlich umweltbezogener Informationen (hier Umweltbericht, Blendgutachten und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) sind in der Zeit vom 

von Montag, den 03.08.2026 bis einschließlich Freitag 04.09.2026

über die Homepage der Gemeinde Langensendelbach unter www.langensendelbach.de

über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen alternativ in der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach (Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach) während der üblichen Besuchszeiten öffentlich aus bzw. können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde Langensendelbach abgegeben, oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

-

Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltberichte zu den Entwürfen der Änderung Flächennutzungsplan und des Bebauungsplanes

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TEAM 4 2024: Unterlagen zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) für Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Langensendelbach“ Lkr. Forchheim

-

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Langensendelbach, 28.07.2026
Oswald Siebenhaar
Erster Bürgermeister