Bauleitplanung in den Nachbargemeinden;
hier: Bebauungsplan M17 „Hackerberg“ mit integriertem Grünordnungsplan und 1. Änderung des Bebauungsplanes M11 „Sportgelände Marloffstein“ der Gemeinde Marloffstein
Sachverhalt:
Die Gemeinde Marloffstein sieht sich seit Jahren mit einer wachsenden Nachfrage an Bauplätzen konfrontiert, die momentan nicht bedient werden kann. Bis zum Jahr 2024 lagen über 70 Gesuche nach Bauland bei der Gemeinde vor, die abgewiesen werden mussten. Die letzte Wohnbaulandausweisung ist mit dem Bebauungsplan „Scheibelleite“ bereits 30 Jahre her und vollständig umgesetzt.
Die letzten sechs verbleibenden Baulücken in Marloffstein sind in privatem Besitz, weshalb die Gemeinde nicht über diese verfügen kann.
Dennoch ist die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB dazu angehalten, Bauleitpläne aufzustellen, wenn es die städtebaulichen Umstände erfordern, insbesondere um den Bedürfnissen der Bevölkerung in Bezug auf bezahlbaren Wohnraum begegnen zu können.
Da die Gemeinde Marloffstein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung anteilige Eigentümerin der vorgesehenen Fläche ist, kann eine verantwortungsvolle, nachhaltige und zukunftsweisende Entwicklung des Ortes und seiner Infrastruktur gewährleistet werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „M17 Hackerberg“ soll zum einen dem auf Marloffstein lastenden Nachfragedruck begegnet werden, zum anderen sollen bauwillige Ortsansässige im Ort gehalten werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,9416 ha.
Beschluss:
Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes M17 „Hackerberg mit integriertem Grünordnungsplan und der 1. Änderung des Bebauungsplanes M11 „Sportgelände Marloffstein“ der Gemeinde Marloffstein keine Berührung eigener Belange.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16
Erlass einer Benutzungsordnung für den Dorfplatz in Bräuningshof
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.06.2015 eine Benutzungsordnung für den Dorfplatz (Ortsmittelpunkt) in Langensendelbach beschlossen.
Analog soll hierzu für den Dorfplatz in Bräuningshof eine Benutzungsordnung beschlossen werden.
Dem Gemeinderat wurde mit dem Versand der Beschlussvorschläge eine Benutzungsordnung zur Genehmigung vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die vorgelegte Benutzungsordnung für den Dorfplatz in Bräuningshof. Diese soll in der nächsten Ausgabe des gemeindlichen Mitteilungsblattes sowie auf der Homepage veröffentlicht werden.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16
Antrag des Stammtisches Woldla e.V. auf Nutzung des Dorfplatzes in Bräuningshof anlässlich der Kirchweih vom 05.09.2025 - 08.09.2025
Sachverhalt:
Der Stammtisch Woldla e.V. beantragt die Nutzung des Dorfplatzes anlässlich der Kirchweih in Bräuningshof vom 05. September 2025 - 08. September 2025.
Um genaue Vorgaben machen zu können, hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung eigens für die Nutzung des Dorfplatzes in Bräuningshof durch die örtlichen Vereine und Organisationen eine diesbezügliche und detaillierte Benutzungsordnung beschlossen.
Der Dorfplatz wurde errichtet, um für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde einen Ort zur Zusammenkunft und gemütlichen Beisammensein zu schaffen.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht sind auf dem Dorfplatz die örtlich üblichen Veranstaltungen genehmigungsfähig. Die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) kann mit individuell auf die Veranstaltung zugeschnittene Auflagen versehen werden, um z.B. Immissions- oder Jugendschutz zu gewährleisten. Eine Kaution in Höhe von 500,00 € ist zu hinterlegen.
Die Benutzungsordnung soll bei der Genehmigung Bestandteil der Gestattung durch das Ordnungsamt werden.
Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz für den Festbetrieb vom 05. September 2025 - 08. September 2025 soll beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach bis spätestens 22. August 2025 eingereicht werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Stammtisches Woldla e.V. zur Nutzung des Dorfplatzes vom 05. September 2025 - 08. Juli 2025 anlässlich der Kirchweih in Bräuningshof wird erteilt.
Eine Kaution in Höhe von 500,00 € ist bei der Gemeinde Langensendelbach einzuzahlen.
Der Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättenbetrieb für den Festbetrieb vom 05. September 2025 - 08. September 2025 ist bis spätestens 22. August 2025 beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach einzureichen.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16
Antrag des Sportclub für Ausdauer Aktivitäten - Bräuningshof auf Nutzung des Bolzplatzes und Jugendcontainers in Bräuningshof anlässlich des Kindertriathlons am 02.08.2025
Sachverhalt:
Der Sportclub für Ausdauer Aktivitäten Bräuningshof beantragt die Nutzung des Bolzplatzes inklusive angrenzenden Flurweges für die Austragung eines Kindertriathlons für Samstag, den 02.08.2025 in der Zeit von 09:00 Uhr - ca. 20:00 Uhr.
Darüber hinaus wird die Nutzung des Jugendraumcontainers für diesen Zeitraum beantragt zur Nutzung der Organisation (Vorbereitung und Lagerung von Material und Getränken).
Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist auf dieser Fläche die beantragte Veranstaltung genehmigungsfähig.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die gesamte Fläche des Bolzplatzes sowie den angrenzenden Flurweg sauber zu halten. Anfallender Abfall ist nach Beendigung der Veranstaltung mitzunehmen und entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Das Reinigen hat sich auf das gesamte Grundstück 2482 Gkg. Langensendelbach (Bolzplatz) und das umliegende Gelände zu erstrecken, soweit es durch die Benutzung des Grundstücks verschmutzt worden ist.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Sportclubs für Ausdauer Aktivitäten Bräuningshof auf Nutzung des Bolzplatzes inklusive des angrenzenden Flurweges sowie den Jugendraumcontainers anlässlich der Austragung des Kindertriathlons am 02.08.2025 wird erteilt.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16
Sachstandsbericht über die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 und die Auswirkungen auf die Gemeinde; hier: Kenntnisnahme und Beschluss über weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der 1.Bürgermeister gibt dem Gemeinderat eine Information über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, welcher ab dem 01. August 2026 oder dem 1. Schultag 2026* schrittweise eingeführt wird. Zunächst gilt dieser Anspruch für die Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 und wird bis zum Schuljahr 2029/2023 auf alle Klassenstufen der Grundschule (1-4) ausgeweitet.
Der Rechtsanspruch sieht eine tägliche Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Dieser Anspruch gilt auch in den Ferien. Es ist eine max. Schließzeit von 20 Tagen oder 4 Wochen im Jahr* pro Schuljahr erlaubt.
Einzelne Rahmenbedingungen sind noch nicht abschließend geklärt. Das Landratsamt hat bestätigt, dass es noch einige offene Punkte gibt, die es seitens der Ministerien zu klären gibt.
Aufgrund dieser gesetzlich getroffenen Regelung haben bereits Informationsveranstaltungen vom LRA Forchheim und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend stattgefunden.
Bei dem Treffen im LRA Forchheim kam der grundsätzliche Gedanke eines gemeinsamen Konzeptes zwischen der Gemeinde Effeltrich, der Gemeinde Poxdorf und der Gemeinde Langensendelbach auf, weil alle drei Gemeinden ein personelles Problem haben, die zusätzlich anfallenden Stunden/Tage im Rahmen des vorgesehenen Rechtsanspruches mit dem vorhandenen Personal abzudecken.
Die Betreuungszeiten während der Schulzeit werden über das bisherige Personal der Mittagsbetreuung (Sachaufwandsträger Schulverband Langensendelbach-Marloffstein) abgedeckt.
Die Ferienbetreuungszeiten könnten nur durch Aufstockung des Personals gestemmt werden, um so die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Ein Treffen der drei Gemeinden (Bürgermeister, Leitungen der Mittagsbetreuung und der Verwaltung) hat bereits stattgefunden und die Anwesenden befürworten ein gemeinsames Konzept zu und würden sich gegenseitig unterstützen und bei übrigen Plätzen in der Ferienbetreuung aushelfen.
Da in Effeltrich und Poxdorf eher weniger Anmeldungen und Bedarf besteht, aber ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch bereits ab der ersten Anmeldung gegeben ist, ist hier ein Zusammenschluss der drei Gemeinden von Vorteil.
Die Gemeinde Langensendelbach sieht in einem Zusammenschluss den Vorteil, die Plätze für die Ferienbetreuung ohne zusätzliches Personal und Stundenaufstockung mit Kindern aus Poxdorf oder Langensendelbach aufzufüllen, da dann in jedem Fall die Betreuung an einer Schule des Zusammenschlusses durchgeführt wird.
Zudem bietet der Zusammenschluss auch Eltern den Vorteil eine Betreuung zu erhalten, wenn die bisherige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ein Zusammenschluss mehrerer Schulen ist zulässig und den Eltern ist laut aktueller Aussage des Ministeriums auch zuzumuten, einen Fahrtweg von bis zu 30 Minuten* bis zum Betreuungsort in Kauf zu nehmen.
Bei der Infoveranstaltung im LRA Forchheim stellte sich der Deutsche Kinderschutzbund KV Forchheim e.V. vor und bot allen Gemeinden die Möglichkeit der Übertragung der Kinderbetreuung in den Ferien an. Die Möglichkeit der Heranziehung der durch die Jungendhilfe organisierten Ferienangebote, ist durch den Bundesrat beschlossen worden und gilt dann als Erfüllung des Rechtsanspruches.
Zur Besprechung mit den Bürgermeistern war die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Forchheim, Frau Könitzer eingeladen und informierte über das unterbreitete Angebot. Eine Präsentation des Kinderschutzbundes, die entsprechende Vereinbarung und die Anlagen zum Vertrag sind dem Sachverhalt als Anlage beigefügt.
Der Kinderschutzbund würde mit eigenem Personal in den durch die Gemeinden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten eine Ferienbetreuung von 8 Stunden täglich anbieten. Für die Gemeinden würde (lt. Vereinbarung) nur eine finanzielle Unterstützung anfallen, die sich je nach Ausstattung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, dem verfügbaren Material und der benötigten Unterstützung des Betreuungspersonals zusammen setzen (Überschlagsrechnung max. 1.000,- € für 3 Wochen Betreuung von 30 Kindern, die sich die drei Gemeinden nach dem Kinderschlüssel aufteilen müssten). Es würden für die Gemeinden keine eigenen Personalkosten anfallen. Ebenso die verwaltungstechnische Organisation (Abfrage der Eltern, Vertragsvereinbarungen, Sepa-Mandate) würde direkt vom Kinderschutzbund durchgeführt.
Die Preisgestaltung müsse so gestaltet werden, dass sie in allen drei Schulen den Eltern den gleichen Preis abverlangt.
Der Kinderschutzbund Forchheim bietet bereits eine solche Ferienbetreuung in Forchheim an der Annaschule und der GS Buckenhofen, der Schule Wiesenttal und der Schule Kirchehrenbach an.
Der Kinderschutzbund braucht, um planen zu können eine baldige Zusage der drei Gemeinden.
Alle weiteren Abfragen der verbindlichen Buchungen, Einteilung und Belegung der Räumlichkeiten an den Schulen Effeltrich, Poxdorf und Langensendelbach, Verrechnung der Gebühren mit den Eltern und sonstigen organisatorische Aufgaben würde dann der Kinderschutzbund übernehmen.
Hierdurch ist dem Rechtsanspruch Sorge getragen und alle Bestimmungen könnten erfüllt werden.
Der Gemeinderat Langensendelbach müsste grundsätzlich der Zusammenarbeit der Gemeinden Effeltrich, der Gemeinde Poxdorf und dem Schulverband Langensendelbach-Marloffstein in Sachen Ganztagsbetreuung in den Ferien zustimmen und dann entscheiden, ob auch eine grundsätzliche Übertragung der Ferienbetreuung an den Deutschen Kinderschutzbund KV Forchheim e.V. gewünscht ist um den gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruch zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kinderschutzbund bietet sich der Gemeinde Langensendelbach eine flexible Möglichkeit die Ferienbetreuung für die Eltern eine bedarfsgerechte Betreuung sicher zu stellen.
Eine Entscheidung über die Zusammenarbeit und die Beauftragung des Kinderschutzbundes müsse ebenso der Schulverband Langensendelbach-Marloffstein treffen, da die Ferienbetreuung derzeit und aktuell von diesem organisiert werde.
Ferienbetreuung ist üblicherweise kein fester Bestandteil der Mittagsbetreuung an bayerischen Grundschulen - auch nicht bei Schulverbänden, die aus mehreren Mitgliedsgemeinden bestehen.
Die Mittagsbetreuung findet in der Regel nur an Schultagen statt und ist während der Ferien geschlossen. Dies ist in den Handreichungen des Bayerischen Kultusministeriums sowie in kommunalen Informationsmaterialien so festgehalten. Für die Organisation und Finanzierung der Mittagsbetreuung - und damit auch für etwaige zusätzliche Ferienangebote - ist der Träger zuständig. Das ist häufig der Schulverband (also die Gemeinschaft der Mitgliedsgemeinden), kann aber auch ein anderer freier Träger oder Verein oder jede Mitgliedsgemeinde selbst sein (je nach Organisation).
Der Träger, also vorliegend der Schulverband, entscheidet, ob und wie eine Ferienbetreuung angeboten wird. Selbstverständlich erfolgt alles in enger Absprache mit der Schulleitung. Das Personal der Mittagsbetreuung Schulverband Langensendelbach-Marloffstein wurde über diese Möglichkeit informiert und alle Angestellten aus dem aktuellen Bestand waren einverstanden.
Es wird empfohlen, einer grundsätzlichen Zusammenarbeit der Gemeinden Effeltrich, der Gemeinde Poxdorf und der Gemeinde Langensendelbach in Sachen Ganztagsbetreuung in den Ferien zuzustimmen.
Grundsätzlich darf sich die Gemeinde / Schulverband für die Ferienbetreuung auch der Hilfe von externen Vereinen bedienen wie z.B. dem Kinderschutzbund, wie könnte hier für eine Beschluss lauten für die Übertragung der Ferienbetreuung (losgelöst von der Mittagsbetreuung).
Die Gemeinde Langensendelbach und der Schulverband Langensendelbach-Marloffstein müssten zustimmen, ob auch eine grundsätzliche Übertragung der Ferienbetreuung an den Deutschen Kinderschutzbund KV Forchheim e.V. gewünscht ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanspruch zu erfüllen.
Durch die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kinderschutzbund bietet sich der Gemeinde Langensendelbach eine flexible Möglichkeit die Ferienbetreuung mit dem vorhandenen Personal weiterzuführen und für einzelne Eltern eine bedarfsgerechte Betreuung sicher zu stellen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass alle Schritte in enger Abstimmung mit der Mittagsbetreuung, der Schulleitung und auch dem Landratsamt Forchheim erfolgt sind. Die praktische Ausgestaltung erfolgt in Verantwortung des jeweiligen Bundeslandes: Für Bayern koordinieren das Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Umsetzung.
Es soll über eine Abfrage bei den Eltern dem Kinderschutzbund Zahlen geliefert werden, über den zu erwartenden Teilnehmerwunsch zur Ferienbetreuung in 2026.
Eine frühe Festlegung der Zahlen ist deswegen notwendig, weil der Kinderschutzbund damit rechnet, dass er nicht den ganzen Landkreis abdecken kann.
*zu den rotmarkierten Aussagen sind z.Zt. noch keine abschließenden Aussagen von der Regierung getroffen worden und befinden sich noch in Klärung. Die 30 Minuten Fahrtweg sind an die Zeiten der Kinderbetreuung in Kita´s angelehnt und nach Aussage des LRA Forchheim (Fr. Walter) wird dies vermutlich durch ein Urteil geklärt werden müssen wenn der Erste klagt. 30-Minuten-Fahrtweg kommen aber selbst zwischen Effeltrich und Marloffstein nicht zustande. Die zwei wichtigen Punkte (01.August od. 1. Schultag und 20 Tage oder 4 Wochen Schließzeit) werden sicher bis zum Beginn des Rechtsanspruches abschließend geklärt.
Der Rat diskutiert im Anschluss an die Vorstellung über das Thema. Der Gemeinderat hat noch viele Fragen zu dem Thema, die am besten im Beschluss festgehalten werden sollten so ein Vorschlag aus dem Rat. Wie sei es z.B. mit dem Aushelfen in anderen Gemeinden. Gemeinden, so seien z.B. viel weniger Schüler in Poxdorf oder Effeltrich.
Ebenso wurde gefragt, ob schon eine Abfrage gestartet wurde, wieviel Betreuungsplätze in den Ferien überhaupt benötigt werden. Hier erklärte der 1.Bürgermeister, dass in Absprache mit der Leiterin Mittagsbetreuung Oktober der der richtige Abfragezeitpunkt sei.
Es seien drei Kommunen so ein Rat. Hier könne man darauf drängen, dass die Betreuung dort stattfinde, wo der mehrheitliche Bedarf gesehen wird.
Zudem wird auch festgehalten, dass die best ausgestatteste Mittagsbetreuung in Langensendelbach ist (Vollausstattung)
Andere Räte möchten nicht abstimmen, weil erst die Bedarfe ermittelt werden sollen.
Beklagt wird auch, dass von Seiten der Regierung Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausgereift sind (Stichwort Konnexitätsprinzip).
Manche Räte befürworten ein Modell, welches nur die Sommerferien über den Kinderschutzbund abdeckt, der Rest solle von der Mittagsbetreuung selbst gestemmt werden. Zudem sei eine Defizitvereinbarung möglich und denkbar
Gerügt wird auch, dass die Leiterin der Mittagsbetreuung, Frau Poppinger, nicht zur Sitzung eingeladen wurde. Sie hätte zusätzlich noch Fragen beantworten können und den pädagogischen Aspekt mit einpreisen
Abschließend wird jedoch schon deutlich, dass die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen gegeben sein sollte.
Bgm. Siebenhaar erinnert nach der langen Diskussion an die Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.
Dem Schulverband Langensendelbach-Marloffstein wird der Sachverhalt ebenso zur Entscheidung vorgelegt.
Der Gemeinderat Langensendelbach stimmt der Zusammenarbeit mit den Gemeinden Effeltrich und der Gemeinde Poxdorf in Sachen Ganztages-Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 zu (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Ferienbetreuung) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der Ministerien)
Grundsätzlich besteht Einvernehmen mit der Übertragung der Betreuung an den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Forchheim e.V.
Der 1. Bürgermeister erhält die Ermächtigung entsprechende Verträge und Vereinbarungen mit dem Kinderschutzbund Kreisverband Forchheim e.V. schließen zu dürfen.
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Langensendelbach, welcher zugleich 1. Schulverbandsvorsitzender des Schulverbandes Langensendelbach-Marloffstein ist, soll die Entscheidung im Rahmen seiner Zuständigkeit über die rechtssichere Ausgestaltung des Rechtsanspruches auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ab 2026 auch im Schulverband Langensendelbach-Marloffstein herbeiführen.
Mehrheitlich abgelehnt, Ja 8, Nein 8, Anwesend 16
Information des 1. Bürgermeisters bzgl. der unter der Kreisstraße (Landkreis ERH) Richtung Atzelsberg verlaufenden Wasserleitung der Gemeinde Langensendelbach; hier: Kenntnisnahme und Beschluss über weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der 1.Bgm. gibt in der Sitzung einen Abriss über Sachverhalt eines Rohrbruches an der Alt-Wasserleitung in der Kreisstraße von Atzelsberg nach Bräuningshof.
Dem Lageplan kann im Süden entnommen werden die Quellfassung der Wasserleitung (PVC Leitung). Die Markierung im Norden zeigt den groben Standort der schadhaften Stelle auf. Theoretisch könnte der Schaden im ganzen Straßenkörper sein.
Die Gemeinde Langensendelbach wurde vom Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt aufgefordert, die Schadstelle bis zum Anbruch des Winters zu beseitigen.
Es ist anzunehmen, dass der Schaden an der Altleitung behoben werden muss, damit der Landkreis Erlangen-Höchstadt bei der Gemeinde Langensendelbach nicht Regress nimmt.
Der 1.Bgm. wird in der Sitzung die näheren Umstände erläutern und auch Lösungsvorschläge skizzieren.
Es solle eine Fa. mit der Leckortung beauftragt werden. Ggf. könne man eine Reparatur über Inliner erledigen. Eine halbseitige Sperrung würde günstiger kommen. Der Auftrag müsse dann auch fremd vergeben werden. Der Bauhof könne diese Leistung nicht erbringen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.
Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, sich über die Schadensregulierung Gedanken zu machen.
Etwaige Lösungen zur Schadensbeseitigung sowie geeignete Kostenvoranschläge sind dem Gemeinderat vorzulegen.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16
Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Langensendelbach
Sachverhalt:
Zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft und insbesondere der Tagesverfügbarkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren Langensendelbach und Bräuningshof ist geplant, den Anreiz zum Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE, welcher zum Führen der Feuerwehrfahrzeuge erforderlich ist, zu erhöhen.
In Abstimmung mit der Feuerwehrführung ist vorgesehen, dass die Gemeinde künftig einen größeren Anteil an den Ausbildungskosten übernimmt.
Geplant ist ein Eigenanteil in Höhe von 500 Euro, den die Teilnehmer selbst tragen. Dieser Eigenanteil wird nach einer zehnjährigen aktiven Mitgliedschaft in der Feuerwehr auf Antrag und bei Unterstützung durch den Kommandanten vollständig erstattet.
Eine rechtlich verbindliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Führerscheinkosten bei vorzeitigem Austritt aus der Feuerwehr ist nicht zulässig und kann daher nicht vorgesehen werden.
Durch diese Maßnahme soll der Personenkreis an einsatzberechtigten Fahrern erweitert werden, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nachhaltig zu sichern.
Zur Wahrung der finanziellen Planbarkeit und Gleichbehandlung soll die Zahl der Teilnehmer, die jährlich für eine Förderung in Frage kommen, auf maximal vier Personen pro Jahr begrenzt werden. Die Zulassung zum Führerschein erfolgt nur nach Zustimmung durch die Gemeinde und des zuständigen Kommandanten.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Langensendelbach beschließt, sich künftig an den Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Langensendelbach und Bräuningshof zu beteiligen. Die Gemeinde übernimmt die Ausbildungskosten abzüglich eines Eigenanteils von 500 Euro, der nach zehnjährigem aktiven Feuerwehrdienst auf Antrag zurückerstattet wird.
Die Anzahl der geförderten Führerscheinerwerbe wird auf höchstens vier Personen pro Jahr beschränkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die genaue Umsetzung mit der Feuerwehrführung abzustimmen und die erforderlichen Mittel im kommenden Haushalt bereitzustellen.
Einstimmig beschlossen, Ja 16, Nein 0, Anwesend 16