Folgende Steuern und Gebühren sind am 15.11.2024 zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuervorauszahlung
Die Höhe und die Fälligkeit der Wasser- und Kanalgebühren ergeben sich aus den im Oktober zugegangenen Bescheiden.
Zahlungspflichtige, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der Gemeindekonten vorzunehmen:
| Sparkasse Forchheim | IBAN: DE27 7635 1040 0000 1204 36 |
| VR-Bank Metropolregion Nürnberg | IBAN: DE85 7606 9559 0001 0882 70 |
Bei Terminüberschreitungen werden die gemäß Abgabenordnung festgelegten Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet.
Zahlungspflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.
Nutzen Sie - falls noch nicht geschehen - die Möglichkeit der Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage unter „Bürgerservice und Politik“/ “Formulare A-Z“.