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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Zahltermin Steuern und Verbrauchsgebühren

Folgende Steuern und Gebühren sind am 15.11.2024 zur Zahlung fällig:

- Grundsteuer A und B

- Gewerbesteuervorauszahlung

Die Höhe und die Fälligkeit der Wasser- und Kanalgebühren ergeben sich aus den im Oktober zugegangenen Bescheiden.

Zahlungspflichtige, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir eine Zahlung per Überweisung auf eines der Gemeindekonten vorzunehmen:

Bei Terminüberschreitungen werden die gemäß Abgabenordnung festgelegten Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet.

Zahlungspflichtige, die uns eine SEPA-Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nichts veranlassen.

Nutzen Sie - falls noch nicht geschehen - die Möglichkeit der Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage unter „Bürgerservice und Politik“/ “Formulare A-Z“.

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