Der Gemeinderat von Langensendelbach hat 25.04.2022 und am 25.09.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Hintere Pfarrgasse“ beschlossen.
Der Gemeinderat von Langensendelbach hat am 22.07.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Hintere Pfarrgasse“ i.d.F. vom 22.07.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in der Sitzung vom 21.10.2024 beschlussmäßig behandelt. In der gleichen Sitzung wurden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und für die öffentliche Auslegung bestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn.) 29/2, 30, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn.) 29/2, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach. Die Geltungsbereichsgrenze ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. ca. 2.820 m².
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Planung soll jungen ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich im Heimatort Wohneigentum zu schaffen.
Öffentliche Auslegung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom
11.11.2024 bis 13.12.2024
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Kirchweg 1 (Zimmer 101), 91094 Langensendelbach, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der Information |
| Mensch | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches für Wohnfunktionen (Lage, Vorbelastungen, Wohnverhältnisse und mögliche Immissionen) und Naherholung (Lage, Zugänglichkeit, Erholungseinrichtungen). Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Tiere und Pflanzen, Biodiversität | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches anhand von Bestandserfassung (Vegetation und Bebauung), Datenerfassung (Bay. Biotopkartierung) sowie bestehender Vorbelastungen und Beeinträchtigungen. Relevanzabschätzung möglicher Belange streng geschützter Arten und Bewertung potentieller Habitate. Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Boden | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Topographie, Bodenverhältnisse), Vorbelastung (Bebauung, Versiegelung, anthropogen Überprägung) und voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Wasser | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. vorhandener und angrenzender Oberflächengewässer, angenommener Grundwasserstand, vorhandene Wasserschutzgebiete sowie Ermittlungen bzgl. Hochwasserereignisse.Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Klima und Luft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Vorbelastung und kleinklimatischer Funktionen (Frisch-/Kaltluftentstehung, Luftaustausch und Luftleitbahn für Belastungsräume).Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Landschaft | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, Einsehbarkeit, Vorbelastung und landschaftsbildprägender Strukturen.Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
| Kultur- und Sachgüter | Beschreibung und Bewertung des Geltungsbereiches bzgl. Lage, gemeldeter Denkmäler (BayernAtlas, LfU) und Abständen zu Baudenkmälern sowie mögliche Beeinträchtigungen (Bedrängende Wirkung, Beeinträchtigung von Sichtbeziehungen) dieser.Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigung durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen. |
Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
| Stellungnahme | Art der Information |
| Landratsamt Forchheim | - Hinweise zur Erschließung - Hinweise zu den textlichen Festsetzungen - Hinweise zur Eingrünung des Vorhabens und den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen - Hinweise zum Bodenschutz - Hinweise zum Immissionsschutz |
| Regierung von Oberfranken | - Hinweise zum Hochwasserschutz |
| Wasserwirtschaftsamt | - Hinweise zur Wasserversorgung, Grundwasserschutz - Hinweise zur Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz: - Hinweise zum Bodenschutz - Hinweise zum Hochwasserschutz |
Die vorstehende Bekanntmachung und die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter
https://www.langensendelbach.de
unter
Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen
eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter Tel. 09133/77 4 88-16 oder per E-Mail an doris.heid@langensendelbach.de gestellt werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, oder die Fragen haben, die sich nicht telefonisch klären lassen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.
Hinweise zum Datenschutz:
Bei Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden.