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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Hintere Pfarrgasse“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB

Hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Langensendelbach hat 25.04.2022 und am 25.09.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB, in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet "Hintere Pfarrgasse“ beschlossen.

Der Gemeinderat von Langensendelbach hat am 22.07.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Hintere Pfarrgasse“ i.d.F. vom 22.07.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden in der Sitzung vom 21.10.2024 beschlussmäßig behandelt. In der gleichen Sitzung wurden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes gebilligt und für die öffentliche Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn.) 29/2, 30, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke oder deren Teilflächen mit den Fl.Nrn.) 29/2, 31, 31/2, 35/1, 81/26, 81/27 der Gemarkung Langensendelbach. Die Geltungsbereichsgrenze ist der Planzeichnung zu entnehmen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. ca. 2.820 m².

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Planung soll jungen ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich im Heimatort Wohneigentum zu schaffen.

Öffentliche Auslegung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben vom

11.11.2024 bis 13.12.2024

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Kirchweg 1 (Zimmer 101), 91094 Langensendelbach, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die vorstehende Bekanntmachung und die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter

https://www.langensendelbach.de

unter

Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen

eingesehen werden. Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen können diese telefonisch unter Tel. 09133/77 4 88-16 oder per E-Mail an doris.heid@langensendelbach.de gestellt werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Für Bürger, denen es nicht möglich ist, die Unterlagen im Internet einzusehen, oder die Fragen haben, die sich nicht telefonisch klären lassen, besteht die Möglichkeit per E-Mail oder Telefon einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden.

Langensendelbach, 05.11.2024
gez. Oswald Siebenhaar
1.Bürgermeister