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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Langensendelbach-Marloffstein wurde dem Landratsamt Forchheim zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs.3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Gemeinde Langensendelbach, Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach öffentlich auf.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Langensendelbach-Marloffstein (Landkreis Forchheim)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Langensendelbach-Marloffstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  918.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  58.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungs- und Investitionsumlage

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 703.715 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2023 auf 169 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 4.163,99 € festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Schulverbandsumlage wird im folgenden Jahr in Höhe der im abgelaufenen Jahr festgesetzten Monatsbeträge vorläufig erhoben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Langensendelbach
Schulverband Langensendelbach Marloffstein
Oswald Siebenhaar
Schulverbandsvorsitzender