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Mitteilungsblatt - Gemeinde Langensendelbach
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Beginns der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat/Stadtrat hat in der Sitzung am 20.11.2023 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen. Mit der Durchführung der Untersuchungen wurde das Planungsbüro msH Heckelsmüller beauftragt. Das Untersuchungsgebiet umfasst 16,0 ha und erstreckt sich auf den Bereich des Ortskerns. Der Lageplan des Untersuchungsgebietes vom 20.11.2023 ist Bestandteil des Beschlusses.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch wird hingewiesen. Hiernach sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt/Gemeinde oder ihren Beauftragten (Mitarbeiter des Planungsbüros) Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Auf den Lageplan mit Kennzeichnung des Gebietes für die vorbereitenden Untersuchungen wird verwiesen.

Langensendelbach, 21.11.2023
gez. Oswald Siebenhaar
1.Bürgermeister

Lageplan mit Kennzeichnung des Gebietes für die vorbereitenden Untersuchungen:

- Lageplanverkleinerung -