Seit KW 49 erfolgt der Versand der ersten Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Da die Bearbeitung derzeit noch andauert, können nicht alle Bescheide auf einmal verschickt werden. Es kann deshalb der Fall sein, dass Steuerschuldner, für die mehrere Aktenzeichen geführt werden, nicht alle Bescheide gleichzeitig erhalten. Auch bei Bescheiden, gegen die Sie bereits Widerspruch eingelegt haben, kann die Bearbeitung seitens des Finanzamtes noch andauern.
Für die Festsetzung der anfallenden Grundsteuer ist die Berechnungsgrundlage der Gemeinde Langensendelbach der Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes Forchheim.
Der festgesetzte Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Langensendelbach multipliziert. Das Ergebnis daraus ist die zu zahlende Grundsteuer.
Die Gemeinde Langensendelbach ist bei der Steuerfestsetzung an diesen Grundlagenbescheid des Finanzamtes Forchheim kraft Gesetzes (§ 182 Abs. 1, § 184 Abs. 1 AO) gebunden. Eine abweichende Festsetzung ist nicht möglich.
Das Finanzamt kann rückwirkend Änderungen oder Korrekturen des Grundsteuermessbetragsbescheides vornehmen. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Langensendelbach ändert sich jedoch erst, sobald die geänderte entsprechende Grundlage des Finanzamtes vorliegt. Solange bleibt die bisherige Festsetzung bestehen. Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Forchheim.
Die Gemeinde Langensendelbach kann hieran keine Änderung vornehmen.