Antrag der Freie Wähler Ortsverband Langensendelbach im Kreisverband Forchheim; hier: Antrag zur Beschlussfassung über die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme Langensendelbach-Ost (Honingser Straße) sowie Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der Antrag der Freien Wähler Ortsverband Langensendelbach vom 05. Juli 2024, eingegangen am 11. Juli 2024 wird behandelt.
Die Historie über das Hochwasserereignis des Jahres 2007 ist bekannt.
Die Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme Langensendelbach-Ost (Honingser Straße) ist dem Gremium bekannt. Hierüber wurden schon Detailpläne angefertigt. Nach dem Kostenverteilschlüssel von Herrn Haffner vom WWA Kronach müsste sich die Stadt Baiersdorf mit 21,4 % beteiligen, aufgrund der Tatsache, dass nicht nur Langensendelbach sondern in der weiteren Bachführung auch die Stadt Baiersdorf profitieren würde.
Ein anfangs gedachter Zweckverband ist gescheitert, so dass es nur noch eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Langensendelbach und der Stadt Baiersdorf gibt. Ebenso gibt es neben Langensendelbach-Ost viele Planansätze, die allerdings bis heute nicht umgesetzt wurden.
Für den geplanten Dammbereich ist der gesamte Grunderwerb von der Gemeinde durchzuführen.
Die Einstaufläche wäre von den Eigentümern grunddienstlich zu sichern. Die Entschädigung der zu erwerbenden Fläche und die Entschädigung zu den Einstaubereichen sind von der Gemeinde zu 100 % zu bezahlen.
Förderfähig ist nach damaligem Kenntnisstand nur der Bau des Dammwerkes. Die Förderhöhe müsste erst mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Kronach geklärt werden.
Da es beim Hochwasserschutz in diesem Ausmaß um viel Geld geht, soll sogleich mit der Förderkulisse begonnen werden.
Die Verwaltung gibt einen Überblick über die entsprechenden Fördermöglichkeiten. Fraglich ist, welche Förderung für welche Maßnahme geeignet ist. Dies müsse auch immer im Rahmen der technischen Gegebenheiten mit dem Fördergeber und einem Ing.-Büro betrachtet sowie mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen werden.
Jüngst waren erst Bedienstete des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen eines kostenlosen Hochwasserchecks vorstellig in der Gemeinde. Hier wurden nochmal alle Aspekte beleuchtet und erörtert.
Vielen geläufig ist das Programm der RZWas 2021. Stichwort sind hier die Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Laut Aussage des WWA steht in Langensendelbach der Grunderwerb an erster Stelle. Es sind gute Konzepte vorhanden, die allerdings nicht umgesetzt werden können, solange kein Grunderwerb getätigt wurde. Daher muss der Eigentumserwerb an erster Stelle stehen.
Allgemein gilt, dass Anträge nach dem aktuellen Förderprogramm nur noch bis 31.12.2024 beim Wasserwirtschaftsamt nach RZWas 2021 gestellt werden können, es soll die neue RZWas 2025 soll zum 01.04.2025 in Kraft treten. Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.03.2025 können entsprechend keine Zuwendungsanträge nach RZWas 2021 oder RZWas 2025 gestellt werden.
Es ist zu erwarten, dass die Fördersätze ähnlich bleiben, die endgültigen Fördermöglichkeiten nach RZWas 2025 sind uns aktuell jedoch nicht bekannt. Eine hiesige Übersicht über Fördermittel ist beigefügt.
Nach Durchsicht der Unterlagen war feststellbar, dass keine offenen bzw. konkreten Förderanträge der Gemeinde bezüglich Hochwasserschutz vorliegen. Auch das Wasserwirtschaftsamt hat diesbezüglich keine offenen Förderanträge nach Durchsicht der Unterlagen. Somit kann Befürchtungen Rechnung getragen werden, dass Förderanträge gekürzt werden.
Für neue Gemeinderäte soll ein Überblick über die Hochwasserkulisse und schon vorhandene Planungen in der Gemeinde Langensendelbach dargestellt werden.
Die Gemeinde beabsichtigt die geplanten Maßnahmen weiter voranzutreiben.
Kommunale Maßnahmen im Bereich der Rückhaltekonzepte für Gewässer III. Ordnung, die geplant sind:
| • | Nordöstlich von Langensendelbach soll ein Hochwasserrückhaltebecken für den Schlangenbach genutzt werden |
| • | Südöstlich von Langensendelbach soll ein Hochwasserrückhaltebecken für den Keilesgraben gebaut werden |
| • | Südlich von Langensendelbach soll ein Umfluter angelegt werden, um den Bergwiesengraben bei Hochwasser zu entlasten |
| • | Für die Ortschaft Bräuningshof - Ortseinfahrt Atzelsberger Straße - soll ein Hanggraben ausgeführt werden. Die Maßnahme steht nicht in Zusammenhang mit einem Gewässer III. Ordnung, entspringt aber dem Rückhaltekonzept für den Baiersdorfer Raum |
Da die Umsetzung nach Einschätzung von 1.Bgm. und Verwaltung im Bereich Langensendelbach-Ost am ehesten realisierbar wäre, soll der Fokus wieder verstärkt darauf gerichtet werden.
Bei Starkregen im Einzugsgebiet können Überschwemmungen und wild abfließendes Wasser in der Ortschaft Langensendelbach auftreten. Besonders gefährdet ist das Umfeld der Gewässer
Schlangenbach (III. Ordnung), Keilesgraben (III. Ordnung) und Bergwiesengraben (III. Ordnung), es wurde aber auch wild abfließendes Wasser abseits der Gewässer beobachtet.
Maßnahmen, die bisher umgesetzt wurden sind eher kleinere Maßnahmen.
Dabei ist eine regelmäßige (standortangepasste) Gewässerunterhaltung inner- und außerorts sinnvoll. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen, die den Gewässerunterhalt erleichtern und den Abfluss der Gewässer 3. Ordnung sicherstellen erscheint schwierig aber sinnvoll.
Maßnahmen zum natürlichen Rückhalt können die Vorwarnzeiten erhöhen und den Verlauf kleinerer Ereignisse abmindern. Der natürliche Rückhalt kann unabhängig oder zusätzlich zu technischen Maßnahmen gestärkt werden.
Diese verpflichtet die Gemeinde Langensendelbach zur Zuzahlung beim Bau des Südableiters um Baiersdorf. Die Kosten der Maßnahme, die jetzt zum zweiten Mal geplant wurde, sind bei der Überplanung auch deutlich gestiegen, so dass eine endgültige Zuzahlungshöhe für das von uns zugeleitete Hochwasser noch nicht zu beziffern ist.
Als weitere Maßnahmen versucht die Gemeinde die Integration des vorbeugenden Schutzes vor Wassergefahren bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen.
Maßnahmen im Bereich Regenwassermanagement werden bei der Planung für neue Baugebiete mitgedacht. Die Kommune betreibt Bestrebungen zur Reduzierung der Flächenversiegelung.
Der 1.Bürgermeister und die Verwaltung nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist auf die Umsetzung der schon bestehenden Hochwasserschutzkonzepte der Gemeinde Langensendelbach.
Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die Stadt Baiersdorf die Planung des Südableiters „Am Friedhof“ weiterverfolgt. Die Planung wird nach Einschätzung der Bürgermeisterin der Stadt Baiersdorf Ende 2025 planfestgestellt.
Verwirklicht wird auch die Bevorratung von Flächen für einen Flächentausch.
Der Weg über die Planfeststellung bleibt als äußerstes Mittel nicht ausgeschlossen.
Ebenso weist Bürgermeister Siebenhaar darauf hin, dass die Kosten die Gemeinde nicht überfordern dürfen bei all dem politischen Willen, diese Maßnahmen auch umzusetzen.
Dies sollte auch allen Gemeinderäten bewusst sein.
Die nächsten beschließenden Schritte könnten wie folgt aussehen:
Die Gemeinde müsste sich mit Sauer +Harrer abstimmen, inwieweit die Planungen aus 2016 zum Bereich Keilesgraben/Honingser Straße final verwendet werden können. Man müsste auch hinterfragen, ob man ein gemeinsames Ing.-Büro mit der Stadt Baiersdorf beauftragt, um hier Synergieeffekt zu erzielen bei der weiteren Umsetzung.
Die Gemeinde Langensendelbach ist bestrebt, den Flächenerwerb für die geplanten Rückhaltemaßnahmen zu bewerkstelligen insbesondere bezüglich der Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme Langensendelbach-Ost (Honingser Straße).
Dafür solle der Gemeinderat den 1.Bürgermeister und 2. Bürgermeister beauftragen, hier mit den beteiligten Grundstückseigentümern in neue Verhandlungen einzusteigen, um die Thematik des Grunderwerbs für den Damm und der grunddienstlichen Sicherung der Einstauflächen voranzubringen.
Bzgl. dieses wichtigen Themas wird in der Sitzung diskutiert.
Aus dem Rat kommt der Vorschlag, den Beschluss im dritten Absatz noch um einen
3. Halbsatz zu ergänzen. Ergänzt werden solle, dass die Fläche für den Hochwasserwall erworben werden solle, notfalls auch mit Planfestellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren solle ein fester Bestandteil vom Beschluss sein.
Andere Räte wollen diesen Punkt noch nicht gleich zu Beginn mit aufnehmen, sondern erst dann in einem zweiten Schritt die Planfeststellung aufnehmen. Es gelte hier keinen unnötigen Druck aufzubauen.
Der Rat bedauere, dass so wieder ein Jahr vorbei ginge und verweist auf das Gesprächsergebnis aus 2016. Die Verhandlungen sollen selbstverständlich im Guten erfolgen. Aber die Planfeststellung hätte erwähnt werden können. Es dauert zu lange, das sei klar.
Die Gemeinde müsse das Hochwasserbauwerk auf eigenem Grund errichten. Das Grundstück hierfür sei nicht vorhanden.
Darüber hinaus müsse auch ein Entschädigungslösung verhandelt werden.
Auch andere Räte möchten nicht gleich das Folterwerkzeug auspacken. Es sollten erstmal Tauschflächen angeboten werden, das wurde in den ersten Verhandlungen nicht getan. Es solle versucht werden, die Verhandlungen erstmal so voranzubringen.
Unterstützung kommt aus dem Rat, dass man die vorhandene Bereitschaft bei den Eigentümern überprüfen solle.
1.Bgm. Siebenhaar weist darauf hin, dass jeder Betroffenen recherchieren könne, wie lange solch ein Planfeststellungsverfahren dauern könne. In Baiersdorf sei geplant, 2025 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Darüber hinaus müsse eine Dokumentation erfolgen und die Zeichnungen müssen planscharf sein, erst dann können die Verhandlungen werden. Dass Grundstücksverhandlungen derzeit schwierig seien, sehe man beim Radweg zwischen Langensendelbach und Effeltrich erwähnt der 1.Bgm.
Die schnellste Lösung ist immer die Verhandlungslösung, wenn die Vernunft obsiegt.
Wenn nicht vermittelbar ist, dass ein Erlenbruch nicht einstemmbar ist, dann wüsse der 1.Bgm. Siebenhaar auch nicht, was man darüber hinaus noch machen könnte.
Erinnert wird aus dem Rat an die Zweckvereinbarung mit Baiersdorf. Diese ziehe sich. Hierin sind gegenseitige Kostenübernahmen festgelegt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Langensendelbach soll ein Bauwerk abgeschlossen werden, hierüber soll eine Beteiligung mit 21,4 % der Kosten aus Baiersdorf erfolgen. Das müsste mit den jeweiligen Gremien besprochen werden.
In der Diskussion wird deutlich, dass die Planfeststellung aktuell noch nicht im Beschluss mit aufgenommen werden solle. Das Planfeststellungsverfahren solle das äußerste Mittel sein.
Allerdings begrüße ein Rat die Erweiterung des Beschlusses um einen zeitlichen Aspekt. Dieser solle mit aufgenommen werden.
Das Setzen einer zeitlichen Frist für Verhandlungen findet der Rat gut. Festgelegt wird der 02.02.2025. Es solle dem Gemeinderat Bericht erstattet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass sich der 1. Bürgermeister und die Verwaltung mit dem Ing.-Büro Sauer +Harrer abstimmen, inwieweit die Planungen aus 2016 im Bereich Keilesgraben/Honingser Straße final verwendet werden können.
Die Gemeinde Langensendelbach beschließt, die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme Langensendelbach-Ost (Honingser Straße).
Der Gemeinderat beauftragt den 1.Bürgermeister und 2. Bürgermeister, mit den beteiligten Grundstückseigentümern in neue Verhandlungen einzusteigen, um die Thematik des Grunderwerbs für den Damm und der grunddienstlichen Sicherung der Einstauflächen voranzubringen.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Grundstücksverhandlungen bis 2. Februar 2025 abgeschlossen werden sollen. Dem Gemeinderat wird hierüber Bericht erstattet.
Einstimmig beschlossen | Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |
Vorstellung der Erschließungsplanung Nähe Frankenstraße Fl.Nr. 1085/8 Ggk.Langensendelbach (Kanal und Wasser) und Billigung der Planung sowie Beauftragung zur Ausschreibung
Sachverhalt:
Vorhabensträger und Zweck des Vorhabens
Die Gemeinde Langensendelbach plant die Erschließung des Baugebietes Frankenstraße II.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Mit der vorgesehenen Maßnahme sollen die teilweise bereits bebauten Grundstücke zwischen der Kreisstraße FO 15 und den geplanten Baugebiet Frankenstraße II erschlossen werden.
Anlass ist die geplante Bebauung der Flur Nummer 1085/8.
Mit der Maßnahme soll auch die spätere Erschließung des Baugebietes Frankenstraße II gewährleistet werden können.
Bestehende Abwasseranlagen
Der Gemeindeteil Langensendelbach wird grundsätzlich im Mischsystem entwässert. Lediglich in den letzten Jahren neu erschlossene Baugebiete, sowie Teilflächen von Straßen entwässern im Trennsystem.
Für die Niederschlagswassereinleitungen bestehen derzeit keine Einleitungsgenehmigungen.
Anschlussmöglichkeiten an den Mischwasserkanal sind vorhanden.
Das zu erschließende Gebiet wurde in der aktuellen Hydraulischen Berechnung im Mischsystem berücksichtigt. Ebenso eine Teilfläche des geplanten Baugebietes Frankenstraße II.
Niederschlagswasser muss versickert bzw. in den Rinniggraben eingeleitet werden.
Bestehende Wasserversorgung
Die Gemeinde Langensendelbach unterhält eine eigene Wasserversorgung.
Die Versorgung der Erschließungsflächen ist gewährleistet.
Anschlussmöglichkeiten sind in der Hauptstraße vorhanden.
Baugrundverhältnisse und Vorfluterverhältnisse
Ein Baugrundgutachten wird derzeit von Ruppert & Felder, Bayreuth erstellt.
Das Gutachten wird bis Ende November vorliegen.
Zu erwarten sind stark schluffige Sande. Für die Wiederverfüllung wird deshalb eine Bodenverbesserung berücksichtigt.
Eine direkte Einleitung in einen Vorfluter ist nicht vorgesehen. Einleitung erfolgt in das Mischwassersystem.
Zukünftige Verhältnisse
Mit den geplanten Maßnahmen erfolgt die vollständige Erschließung des Planungsgebietes zwischen Hauptstraße und geplanten Baugebiet Frankenstraße II.
Betroffen sind folgende FlurNr.:
1085/5
1085/6
1085/7
1085/8
Der Ausbau der Straße ist derzeit nicht vorgesehen. Die Wiederherstellung erfolgt als Schotterweg.
Berücksichtigung Frankenstraße II
Die Erschließungsflächen zwischen Baugebiet und Hauptstraße sind vollständig im hydraulischen Nachweis berücksichtigt.
Das geplante Baugebiet Frankenstraße II ist nur teilweise im hydraulischen Nachweis aus dem
Jahre 2010 berücksichtigt (ca. 50 % der Fläche). Der Abfluss muss deshalb gedrosselt werden.
Alle maßgeblichen Werte sind in der Anlage 6.1 Flächenzusammenstellung/Rückhaltung zusammengestellt.
Für die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet Franken II und den Flächen zwischen Baugebiet und Hauptstraße ist ein Regenwasserkanal DN 300 ausreichend. Der Niederschlagswasserabfluss kann auch vollständig ohne Rückhaltung abgeleitet werden.
Der Abfluss aus dem Baugebiet muss auf 27 l/s gedrosselt werden.
Gemäß Beilage 6.2 ist ein Rückhaltevolumen von 77 m³ vorzuhalten.
Das notwendige Rückhaltevolumen kann in Form eines Stauraumkanales DN 800 bzw. über Zisternen auf den Privatgrundstücken geschaffen werden.
Genauere Berechnungen sind im Zuge des Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Geplante Maßnahmen und Vorbereitung
Das Baugebiet soll gem. WHG im Trennsystem erschlossen werden.
Bis auf weiteres erfolgt die Einleitung in das Mischwassersystem. Das Gebiet ist im aktuellen hydraulischen Nachweis berücksichtigt.
Für die Leitungsführung bis zur Grenze des geplanten Baugebietes Frankenstraße II müssen 10 Bäume im Bereich der geplanten Erschließungsstraße gefällt werden.
Schmutzwasser
Der Schmutzwasseranschluss erfolgt am bestehenden Mischwasserkanal in der Hautstraße.
Sammelkanal DN 200 PP.
Die Enthaltung im Bereich der Hauptstraße wird in DN 300 hergestellt, da auch der Regenwasserabfluss abgeleitet wird.
Hausanschlussleitungen DN 150 PP
Die Hausanschlussrevisionsschächte werden von den Grundstücksbesitzern hergestellt.
Der Sammler endet an der Grenze des vorgesehenen Bebauungsplanes Frankenstraße II.
Regenwasser
Für die Regenwasserableitung wird ein Kanal DN 300 vorgesehen. Die Hausanschlüsse werden nin DN 150 PP hergestellt.
Die Hausanschlussrevisionsschächte werden von den Grundstücksbesitzern hergestellt.
Die Trennung der Abflüsse auf den Privatgrundstücken ist Sache der Eigentümer.
Sofern keine Trennung möglich ist kann bis zu einer getrennten Regenwasserableitung in den Vorfluter auch der Regenwasserkanal für die Mischwasserableitung genutzt werden.
Der Sammler endet an der Grenze des vorgesehenen Bebauungsplanes Frankenstraße II.
Wasserversorgung
Der Anschluss an den bestand erfolgt an die vorhandene Leitung DN 150 PVC in der Hauptstraße.
Vorgesehen wird eine Leitung PEHD 125 x 11,4 mm.
Im Bereich der Auskreuzung in der Hauptstraße wird ein vollständiges Schieberkreuz vorgesehenen.
Die Leitung endet vorläufig an der Grenze des geplanten Baugebietes Frankenstraße II mit einem Hydranten und kann bei späterer Erschließung des Baugebietes zur Ringleitung ausgebaut werden.
Die Hausanschlüsse werden über Hausanschlussbrücken mit einer Leitung PEHD 40 x 3,7 mm hergestellt.
Straßenbau
Derzeit ist kein Straßenausbau vorgesehen.
Der vorhandene Schotterweg wird im Zuge der Maßnahme wiederhergestellt.
Rechtliches
Alle betroffenen Flächen sind im Eigentum der Gemeinde Langensendelbach bzw. Landkreis Forchheim (Kreisstraße).
Die Durchführung der Maßnahme der Maßnahme soll ab Winter 2025 erfolgen.
Folgender Bauablauf ist vorgesehen:
Ausschreibung und Vergabe im November/Dezember 2024.
Baubeginn Leitungsbau ab Februar 2025.
Fertigstellung im Frühjahr 2025.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Erschließungsplanung des Ing.-Büros Sauer+Harrer zur Kenntnis und billigt und genehmigt diese.
Der Gemeinderat beauftragt, den 1. Bürgermeister und die Verwaltung, das Ing.-Büro Sauer+Harrer mit der Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen.
Einstimmig beschlossen | Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |
Bauleitplanung Gemeinde Hetzles - Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung "Solarpark Hetzles" sowie 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hetzles hat in seiner Sitzung vom 27.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Solarpark Hetzles“ sowie gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Die Gemeinde Hetzles hat auf Antrag der Stadtwerke Forchheim GmbH entschieden, für den beabsichtigten Geltungsbereich im Südosten der Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage des mit ihr abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes für die beabsichtigte Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hetzles“ geschaffen werden. Der Änderungsbereich beinhaltet eine Fläche von ca. 20,4 ha.
Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energie“ eingerichtet.
Die Forchheimer Stadtwerke planen die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südöstlich von Hetzles nördlich des Bämbaches.
Beschluss:
Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Solarpark Hetzles“ sowie der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hetzles keine Berührung eigener Belange.
Einstimmig beschlossen | Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |
Verordnung über die Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Neufassung des Kapitels B III Soziale und kulturelle Infrastruktur; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, Neufassung des Kapitels B III „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ beschlossen.
Die Region Oberfranken-West soll insgesamt und in ihren Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Eigenarten und Vorzüge erhalten und vorrangig zugunsten der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Ressourcen, die landwirtschaftliche Schönheit und Vielfalt, das kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung und die Mittlerfunktion zwischen den angrenzenden Räumen verstärkt für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse in der Region nutzbar gemacht werden.
Die räumliche Ordnung und Entwicklung soll dazu beitragen, zwischen den Teilräumen der Region unausgewogene Strukturen abzubauen oder zu vermeiden, die innere Verflechtung zu fördern und die Anziehungskraft der Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu verstärken. Die Erarbeitung und Durchsetzung gemeinsamer Entwicklungskonzepte sollen über die Regions- und Landesgrenze hinaus angestrebt werden.
Auf die vollständige Beseitigung von Folgen der jahrzehntelangen Teilung soll, insbesondere im Norden der Region (Landkreise Coburg, Kronach, Lichtenfels) hingewirkt, Nachteile aus der fortbestehenden Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten sollen ausgeglichen werden.
Die Wirtschaftskraft und Wirtschaftsstruktur der Region sollen gestärkt, das Arbeitsplatz- und Berufsbildungsangebot insgesamt erhöht, breiter gefächert und qualitativ verbessert werden.
Die nachhaltige Leistungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen soll erhalten und verbessert werden. Zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen soll ein wirksamer Ausgleich angestrebt werden, dabei sollen ökologisch bedeutsame Räume im Bereich der Regionsgrenzen, insbesondere im Bereich der Landesgrenze zu Thüringen, gemeinsam mit den Nachbarn gesichert und – soweit erforderlich – gepflegt werden.
Das neu erarbeitete Kapitel B III „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ ist im verbindlichen Regionalplan Oberfranken-West in den beiden Kapiteln B III 1 „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B III 3 „Sozial- und Gesundheitswesen“ seit 1995 bzw. 1988 in Kraft.
Das macht eine Neufassung der Ziele und Grundsätze zur sozialen und kulturellen Entwicklung in der Region Oberfranken-West erforderlich. Hierzu werden regionalplanerische Zielsetzungen zur Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Angebots an sozialer und kultureller Infrastruktur formuliert.
Eine wesentliche Grundlage für die neuen Formulierungen im Bereich der sozialen Infrastruktur ist das Gutachten „Analyse der Versorgung mit Einrichtungen und Dienstleitungsangeboten der sozialen Infrastruktur in der Planungsregion Oberfranken-West“ (www.oberfranken-west.de/Aktuelles).
Diese Studie umfasst eine flächendeckende Erhebung und Analyse des Ist-Bestandes an relevanten Einrichtungen und Dienstleistungsangeboten der sozialen Infrastruktur. Unter Einbeziehung demographischer und bevölkerungsstruktureller Faktoren, der Auslastung, des Bedarfs sowie der Erreichbarkeiten der Standorte mit dem PKW und/oder ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) werden bestehende und zukünftig drohende Versorgungslücken abgebildet sowie bestehende Standorte mit besonderer strategischer Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung identifiziert.
Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie finden Ziele und Grundsätze Eingang in den Regionalplan, die als Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Angebotssituation herangezogen werden können.
Die Fortschreibung erfolgt aber auch vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen wie z.B. dem demographischen Wandel oder der zunehmenden Privatisierung öffentlicher Einrichtungen.
Die bisherigen Kapitel B III 1 „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B III 3 „Sozial- und Gesundheitswesen“ werden im Kapitel B III „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ zusammengefasst, inhaltlich aktualisiert und neu strukturiert.
Das Kapitel B III „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ (Ziele, Grundsätze und Begründung) kann zum Vergleich auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West eingesehen werden. https://www.oberfranken-west.de/Regionalplan/Inhalt/
Beschluss:
Die Gemeinde Langensendelbach sieht durch die Verordnung über die Änderung des Regionalplans Oberfranken-West, Neufassung des Kapitels B III Soziale und kulturelle Infrastruktur, keine Berührung eigener Belange.
Einstimmig beschlossen | Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |
Antrag des Stammtisches Fratellanza Langensendelbach auf Nutzung des Dorfplatzes am 06. Januar 2025
Sachverhalt:
Der Stammtisch Fratellanza beantragt die Nutzung des Dorfplatzes anlässlich der Veranstaltung „Dreikönigs-Glühweintreff“ am 06. Januar 2025 in der Zeit von 16:00 Uhr – 23:00 Uhr.
Um genaue Vorgaben machen zu können, hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung vom 15.06.2015 eigens für die Nutzung des Dorfplatzes durch die örtlichen Vereine und Organisationen eine diesbezügliche und detaillierte Benutzungsverordnung beschlossen.
Der Dorfplatz wurde errichtet, um für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde einen Ort zur Zusammenkunft und gemütlichen Beisammensein zu schaffen.
Aus ordnungsrechtlicher Sicht sind auf dem Dorfplatz die örtlich üblichen Veranstaltungen genehmigungsfähig. Die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) kann mit individuell auf die Veranstaltung zugeschnittenen Auflagen versehen werden, um z.B. Immissions- oder Jugendschutz zu gewährleisten. Eine Kaution in Höhe von 500,00 € wäre zu hinterlegen.
Die Benutzungsverordnung soll bei der Genehmigung Bestandteil der Gestattung durch das Ordnungsamt werden.
Der Stammtisch Fratellanza wird aufgefordert, bis spätestens 09. Dezember 2024 einen entsprechenden Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach einzureichen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Stammtisches Fratellanza zur Nutzung des Dorfplatzes am 06. Januar 2025 in der von 16:00 Uhr – 23:00 Uhr anlässlich der Veranstaltung „Dreikönigs-Glühweintreff“ wird erteilt.
Der Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG ist bis spätestens 09. Dezember 2024 beim Ordnungsamt der Gemeinde Langensendelbach einzureichen.
Die Benutzungsverordnung ist vom Antragsteller als Kenntnisnahme zu unterschreiben.
Einstimmig beschlossen | Ja 15 Nein 0 Anwesend 15 |