In letzter Zeit müssen wir gehäuft Verstöße gegen die Friedhofsordnung feststellen. Es wird mit Fahrrädern gefahren, Hunde werden Gassi geführt und Hundehaufen vor und sogar auf Gräbern hinterlassen.
Aus diesem Grund wird das Friedhofspersonal in nächster Zeit wieder verstärkt Kontrollen durchführen!
Zuwiderhandlungen werden gem. § 31 Friedhofssatzung mit einer Geldbuße von mindestens 5 € und höchstens 2.500 €.