| • | des Gemeinderats /Stadtrats, |
| • | der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters |
| • | des Kreistags |
| • | der Landrätin oder des Landrats |
am Sonntag, 8. März 2026
1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2.
Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungs- zeiten | barrierefrei ja/nein |
| Zimmer-Nr. 103 (1. Stock) | Gemeinde Langensendelbach Kirchweg 1 91094 Langensendelbach | Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Dienstag und Mittwoch 08:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag, 08.01.2025 zusätzlich – 20:00 Uhr Samstag, 10.01.2025 zusätzlich von 09:00 Uhr – 11:00 Uhr | Ja |
3.
Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.